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Kuprecht Alex · Ständerat · 2013-12-12

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-12

Wortprotokoll

Mit Datum vom 3. März 2010 reichte der Kanton Thurgau eine Standesinitiative zur Abänderung des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte ein. Darin wird der Bund aufgefordert, die Abgabeberechtigung für Arzneimittel durch Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, auch Selbstdispensation genannt, beizubehalten und auf die Änderung, wie sie im Revisionsentwurf für das Heilmittelgesetz vorgesehen ist, zu verzichten. Begründet wird diese Initiative des Kantons Thurgau damit, dass gemäss heutigem Recht die entsprechende Regelungskompetenz den Kantonen zusteht, eine landesweite Vereinheitlichung nicht nötig sei und die Abschaffung der Selbstdispensation die Kosten eher erhöhe als senke und die medizinische Versorgung der Menschen im ländlichen Gebiet zudem verschlechtere.

Die SGK hat diese Standesinitiative nach Anhörung der Vertreter des Kantons Thurgau am 31. März 2011 geprüft und mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, die weitere Beratung einstweilen auszusetzen und die Initiative mit der zweiten Etappe der Revision des Heilmittelgesetzes zu beraten. Der Bundesrat hat die Botschaft zum neuen Heilmittelgesetz am 7. November 2012 dem Parlament übergeben. Erstrat ist dabei der Nationalrat. Dessen vorberatende Kommission ist im Moment daran, die Vorlage zu beraten; in den Rat wird die Vorlage voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 gelangen. Zum heutigen Zeitpunkt ist jedoch in Bezug auf die Standesinitiative darauf hinzuweisen, dass in der Botschaft entgegen dem Vernehmlassungsentwurf auf eine Änderung von Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe b des Heilmittelgesetzes, also auf eine Änderung der Abgabevorschriften für Heilmittel und Medizinprodukte, verzichtet wird. Die Botschaft folgt in diesem Punkt den verschiedenen Vernehmlassungseingaben.

Weil die Beratungen in der nationalrätlichen Kommission und im Nationalrat nun voraussichtlich mehr als ein Jahr dauern werden, beantrage ich Ihnen namens der Kommission, die Behandlung der Standesinitiative ebenfalls für voraussichtlich mehr als ein Jahr auszusetzen.