Kuprecht Alex · Ständerat · 2013-12-12
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-12
Wortprotokoll
Die Invalidenversicherung hat auch nach diesem Jahr weiterhin einen Schuldenberg von über 13 Milliarden Franken. Das Umlageergebnis 2012 wies einen Ertrag von rund 600 Millionen Franken aus. Das Darlehen bei der AHV konnte somit auf 14,4 Milliarden Franken reduziert werden. Es ist anzunehmen, dass auch im laufenden Jahr mit einem positiven Ergebnis in der gleichen Höhe gerechnet werden kann. Das Darlehen dürfte sich somit weiter reduzieren.
Aus struktureller Sicht muss jedoch festgehalten werden, dass ohne die Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer weiterhin ein Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben besteht. Die bisherige Reduktion des Darlehens konnte also ausschliesslich aufgrund der Mehreinnahmen durch die Mehrwertsteuer vorgenommen werden. Mit dem zweiten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision wurden seitens des BSV Massnahmen vorgeschlagen, die diese strukturellen Defizite auch ausgabenseitig in eine Balance gebracht hätten. Vorgesehen waren darin neben einem stufenlosen Rentensystem auch Massnahmen, die insbesondere auch auf Menschen mit einer psychischen Behinderung ausgerichtet waren. Einerseits wäre die Früherfassung erweitert und andererseits die zeitliche Befristung von Integrationsmassnahmen aufgehoben worden, da bei Menschen mit einer psychischen Behinderung die Eingliederung länger dauern kann als bei anderen Versicherten. Die IV-Stellen hätten zur besseren Prävention gegen Invalidität sämtlichen Behinderten und Arbeitgebern Beratungen und Begleitungen anbieten können, ungeachtet einer anderen Leistung der IV und ohne dass eine Anmeldung bei der IV erforderlich gewesen wäre.
Der Ständerat war sich bei der Behandlung des zweiten Massnahmenpaketes der 6. IV-Revision bewusst, dass eine nachhaltige Balance nur dann gefunden werden kann, wenn auch ausgabenseitig die in der Vorlage des Bundesrates vorgesehenen Änderungen vorgenommen und umgesetzt werden. Die Überweisung der Vorlage an den Nationalrat fiel dann auch im Dezember 2011 in aller Deutlichkeit aus. Das Schlussergebnis des zweiten Teils der 6. IV-Revision kennen wir inzwischen. Der Nationalrat hat die Vorlage des Bundesrates und die Beschlüsse unseres Rates völlig zerzaust. Er hat wichtige Bereiche mit der Vorlage 3 an die eigene Kommission zurückgewiesen, mit dem Auftrag, diesen Teil erst dann wieder zu behandeln, wenn signifikante und aussagekräftige Ergebnisse der Evaluation zu den Revisionen 5 und 6a vorliegen.
Die Revision wurde somit dem Scheiterhaufen übergeben. Mich hat dabei insbesondere gestört, dass seitens des BSV der Kommission plötzlich neue Zahlen vorgelegt wurden, die eine strengere Revision nicht mehr notwendig erscheinen liessen. Die Rückzahlung der Darlehensschuld an die AHV würde lediglich ein paar Jahre später erfolgen, so die Argumente seitens des Bundesrates und des BSV. Dass vom ursprünglichen Revisionsziel von Einsparungen um die 650 Millionen Franken am Ende der Übung lediglich noch bescheidene Einsparungen von etwas über 25 Millionen Franken übrig geblieben sind, sei hier nur am Rande erwähnt.
Ich habe bereits damals, sowohl in der Kommission wie im Rat, darauf hingewiesen, dass ohne strukturelle Korrekturen erstens die Ausgeglichenheit der IV-Rechnung und die vollständige Rückzahlung des Darlehens zugunsten der AHV mit Sicherheit nicht in der Zeit der befristeten Mehrwertsteuererhöhung, also bis Ende 2017, realisierbar sein werden und dass zweitens die Einsparungen als Folge der Revisionen 5 und 6a kaum zur Schuldentilgung bis Ende 2030 führen werden. Diese Beurteilung wurde zurückgewiesen, insbesondere von denjenigen Kreisen, die eine Teilung der Vorlage angeregt und beantragt hatten und schlussendlich auch durchsetzten. Man verliess sich auf die neuen Zahlen des Bundesrates, die, das sieht man jetzt, offensichtlich so nicht richtig waren, sonst müsste diese Motion heute ja gar nicht unterstützt werden, und man könnte guten Mutes der planmässigen Schuldentilgung auf der Basis der Revisionen 5 und 6a entgegensehen.
Die Motion Schwaller verlangt nun jedoch eine "nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung" und bezeichnet sie als "dringend notwendig". Es mutet schon etwas seltsam an, wenn in diesem Rat am 12. März dieses Jahres Herr Schwaller noch sagte: "Neu an der Diskussion ist, dass der Bundesrat letzten Sommer mit erhärteten Zahlen bestätigt hat, dass sich die Situation der IV rascher als erwartet verbessert hat." Und weiter hielt er fest: "In Anbetracht dieser Zahlen unterstütze ich die vom Gesamtbundesrat vorgeschlagene Aufteilung der Vorlage. Ich unterstütze diese Aufteilung erstens, weil es finanziell nicht mehr vordringlich ist. Ich unterstütze sie, weil zweitens mit dem Verzicht auf die Reduktion der Renten für Kinder von Behinderten und drittens mit dem Verzicht auf die Verlagerung der Reisekosten auf Kantone und Gemeinden - wogegen sich diese unter der Federführung von Kollege Germann ja zur Wehr gesetzt haben, sie unterstützen auch eine Aufteilung - die Chancen wesentlich steigen, dass die strukturellen Verbesserungen dann referendumsresistenter werden." Und: "Die schlechteste aller Lösungen ist die, wenn beim Auslaufen der Mehrwertsteuererhöhung jede strukturelle Verbesserung fehlt, weil wir nichts gemacht haben. So, wie uns nun die aufgeteilte Vorlage unterbreitet ist, können wir die Versprechungen für eine finanzielle Sanierung, die wir abgegeben haben, einhalten; ich spreche von den Versprechungen, die wir 2009 am Vorabend der Volksabstimmung abgegeben haben ... Die volle Entschuldung - das ist für mich entscheidend - verschiebt sich letztlich einzig von 2026 auf 2028/29; das ist im Bereich der möglichen Schätzgenauigkeit auch annehmbar." (AB 2013 S 113) Herr Kollege Schwaller, was ist nur in Sie gefahren, dass Sie nur gut sechs Monate nach dieser überschwänglichen Aussage mittels Vorstoss bereits eine neue, nachhaltige Sanierung der IV verlangen?
Ich kann auch den Bundesrat nur so verstehen, dass er seine Aussage über die Entschuldung selbst nicht mehr glaubt oder sie jedenfalls selbst nicht mehr für bare Münze nimmt. Es bestünde aber ja - basierend auf einer sauberen Evaluation der 5. und der 6. IV-Revision, Teil B - die Möglichkeit, die vom Nationalrat in die Vorlage 3 transferierten Bereiche wieder hervorzunehmen, wie es die SGK des Nationalrates und danach auch der Nationalrat vorgesehen und beschlossen haben. Diese Motion ist deshalb eigentlich nicht nötig, denn der Bundesrat müsste nur das veranlassen, was er mit dem Splitting unterstützt hat und was vom Nationalrat beschlossen wurde, und diesen Teil wieder in die parlamentarische Beratung einbringen. Es scheint, dass die Bedingungen dafür erfüllt sind.
Die Motion verlangt in Ziffer 2 eine Verbesserung der Abläufe bei der Betrugsbekämpfung. Auch diese Forderung ist in Bezug auf die IV eigentlich nicht notwendig. Wir haben in Artikel 59 Absatz 5 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) bereits heute die nötige gesetzliche Grundlage. Das mittlerweile aufgetretene Problem hinsichtlich der Strafverfolgung, weil die Gerichte in einigen Kantonen den Ausgleichskassen und IV-Stellen keine Parteienstellung zubilligen, muss deshalb nicht im IVG, sondern in der neuen Strafprozessordnung geregelt werden. So könnte jeweils auf ein Auftreten vor Gericht als Privatkläger verzichtet werden. Diesbezüglich wäre es gut und sinnvoll, wenn wir im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) nicht nur eine verwaltungsrechtliche, sondern auch eine strafrechtliche Aktivlegitimation hätten, [PAGE 1156] das heisst, wenn eine solche geschaffen würde. Allenfalls sinnvoll für die IV wäre eine Verallgemeinerung des für sie geltenden Grundsatzes, dass bei einer Verletzung der Meldepflicht oder bei einem auf eine andere Weise versuchten ungerechtfertigten Leistungsbezug die Leistung gekürzt oder verweigert werden könnte, wie es bereits in Artikel 7b IVG vorgesehen ist.
In Bezug auf eine Verstärkung der Eingliederung oder noch besser in Bezug auf den Verbleib im bestehenden Arbeitsverhältnis sind die Sensibilisierungsbemühungen massiv verstärkt worden. Als Präsident des Vereins Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz - damit habe ich auch meine Interessenbindung offengelegt - habe ich in den letzten Jahren an zahlreichen Veranstaltungen im Gewerbeverein immer wieder die Erfahrung gemacht, dass die KMU-Betriebe die Situation erkannt haben und auch im Sinne des Motionärs handeln. Die bisherigen Revisionen haben für die Arbeitgeber wichtige Grundlagen zur Förderung der Reintegration geschaffen. Es gibt heute keine rechtlichen Hindernisse mehr; es ist also möglich, die Reintegration anzugehen oder den Verbleib im Arbeitsprozess zu fördern. Die Erfahrungen zeigen aber auch, dass der Reintegrationsprozess für psychisch Kranke äusserst anspruchsvoll ist.
Das Parlament hat weiter gehende Revisionsschritte im Sommer dieses Jahres wie schon früher abgelehnt. Die eingeleiteten Sanierungsbemühungen bedürfen jetzt der Vertiefung und der Evaluation auf allen Stufen. Diese Motion ist zum heutigen Zeitpunkt weder notwendig noch zwingend. Das Problem der Betrugsbekämpfung muss insbesondere auf der Stufe des ATSG für den ganzen Sozialversicherungsbereich angegangen und gelöst werden. Dies fordert die Motion jedoch nicht, sondern sie beschränkt sich auf die IV. Ich bin deshalb der Überzeugung, dass wir in sehr naher Zukunft andere, sehr grosse Revisionen der Sozialversicherung anpacken müssen und dass die IV heute keine zwingende Notwendigkeit und Priorität hat.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen - damit kann die Kraft in den zuständigen Bundesämtern auf die bevorstehende Frage der Reform der Altersvorsorge gelegt werden - und die Frage der Sanierung der IV dann anzugehen, wenn sie sich effektiv wieder stellt.