Huber Gabi · Nationalrat · 2015-06-01
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-01
Wortprotokoll
Nach dem geltenden Recht müssen die Austrittsleistungen der Ehegatten auf den Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft des Scheidungsurteils berechnet werden. Dieser Regelung ist der Nachteil immanent, dass sie zum Taktieren verleitet und für den berechtigten Ehegatten einen Anreiz schafft, das Verfahren möglichst in die Länge zu ziehen. Zudem können weder die Parteien noch das Gericht zuverlässig bestimmen, wann das Scheidungsurteil rechtskräftig wird. Dies führt dazu, dass mehrfach aktualisierte Bestätigungen der beteiligten Vorsorgeeinrichtungen über die Höhe der massgeblichen Austrittsleistungen beigebracht werden müssen. Eine solche Lösung ist offensichtlich unbefriedigend.
Mit meinem Minderheitsantrag wird die Lösung von Bundesrat und Ständerat unterstützt, welche auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsbegehrens als Stichtag für die Ermittlung der während der Ehe erworbenen Vorsorgeansprüche abstellt. Denn nur eine Lösung, die einen Zeitpunkt in der Vergangenheit für ausschlaggebend erklärt, kann das unschöne Taktieren während des Scheidungsverfahrens wirklich verhindern. Gegen diese sinnvolle Neuerung wird unter anderem ins Feld geführt, sie stehe einer Verbesserung der Situation der Frauen entgegen. Wir sind der Ansicht, dass es hier nicht um eine Geschlechterfrage geht, [PAGE 763] sondern um die Frage, ob der heute vom Gesetzgeber vorgesehene Stichtag gerechtfertigt ist oder nicht. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den ständerätlichen Kommissionssprecher, welcher in seinem Votum auf das stossende Ergebnis eines Bundesgerichtsfalls hinwies, in welchem die Ehe faktisch neun Monate dauerte, das Scheidungsverfahren aber sieben Jahre, was dann die Teilung der während dieser sieben Jahre aufgelaufenen Vorsorgeguthaben nach sich zog.
Eine starke Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, hier Remedur zu schaffen und sich der Lösung von Bundesrat und Ständerat anzuschliessen. Die Kommission entschied in dieser Frage mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung. Meine Minderheit stellt auch entsprechende Anträge zu Artikel 123 Absatz 1 ZGB sowie zu Artikel 22a Absatz 1 und Absatz 4 des Freizügigkeitsgesetzes.
Ich habe hier nicht nur für die Kommissionsminderheit, sondern auch für die FDP-Liberale Fraktion gesprochen, welche diesen Minderheitsantrag ebenfalls unterstützen wird.