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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2015-06-01

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2015-06-01

Wortprotokoll

Bei einer Scheidung sind die Vorsorgeguthaben oftmals die wichtigsten Vermögenswerte, die die Eheleute überhaupt besitzen. Entsprechend wichtig ist die Frage, wie diese Vermögen verteilt werden. Die Kommissionssprecher sind auf diesen Punkt bereits gut eingegangen. Wir müssen immer wissen, dass es Menschen sind, die dahinter stehen, die in Scheidung leben und diese Diskussionen haben.

In den Artikeln 122 und 123 soll neu die Einleitung des Scheidungsverfahrens als massgebender Zeitpunkt für die Berechnung der Vorsorgeansprüche gelten. Würde man bei diesen beiden Artikeln für die Mehrheit stimmen, könnte dies für scheidungswillige Leute - zumindest für die eine Seite - ein Anreiz sein, das Scheidungsverfahren in die Länge zu ziehen. Das Verfahren ist ja oftmals so schon für die Beteiligten sehr mühsam. Die BDP-Fraktion wird bei diesen Artikeln daher mit der Minderheit stimmen. Die BDP-Fraktion wird daneben in der restlichen Vorlage mit der Mehrheit und damit mit dem Ständerat stimmen. Natürlich werden wir auch auf die Vorlage eintreten. So bleibt mir eigentlich nur noch zu sagen, dass der Ständerat sehr gute Arbeit geleistet hat.

Wir bitten Sie, einzutreten und den Beschlüssen des Ständerates zu folgen.

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