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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-06-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-06-01

Wortprotokoll

Es ist wichtig, dass wir Radikalisierungstendenzen von Jugendlichen frühzeitig erkennen und angehen können. Der Bundesrat hat deshalb, wie wir es angekündigt haben, die Einrichtung einer nationalen Telefonhotline von der Task-Force zur Bekämpfung dschihadistisch motivierter Reisender vertieft prüfen lassen. Dabei hat diese Task-Force die Erfahrungen des Auslands, aber auch die bestehenden schweizerischen Angebote analysiert. Die Task-Force kommt in einer ersten Einschätzung über die Notwendigkeit einer nationalen Telefonhotline zum Schluss, dass im Moment ein solches zusätzliches Angebot nicht angezeigt ist. Ich möchte Ihnen das gerne etwas ausführen. Allerdings wird sich der Bundesrat im nächsten, zweiten Bericht der Task-Force erneut mit dieser und weiteren möglichen Massnahmen befassen und dann auch über die Erkenntnisse orientieren.

Für viele Angehörige sich radikalisierender Personen ist die Polizei nicht die erste Anlaufstelle. Deshalb haben viele europäische Nachbarn soziale Beratungshotlines eingerichtet, an welche sich die Angehörigen wenden können. Die von der Task-Force gesammelten Erkenntnisse aus Deutschland, aus Österreich, den Niederlanden, Dänemark, Grossbritannien und den USA zeigen, dass es für eine effektive Prävention gegen Gewalt und Radikalisierung soziale Angebote auf kommunaler Ebene braucht.

Wie die Gesamtschau der Task-Force gezeigt hat, sind aber bei uns in der Schweiz bereits heute diverse öffentliche und private Stellen auf kommunaler und kantonaler Ebene in der Jugend- und Sozialberatung aktiv. Bei Anzeichen von ideologisch motiviertem Gewaltextremismus oder von Dschihad-Reisen bieten einige von ihnen auch telefonische Hilfe für Betroffene, für Angehörige sowie für besorgte Bürgerinnen und Bürger an. Ich denke hierbei z. B. an die Beratungsstellen des Erwachsenen- und Kindesschutzes, aber auch an gemeinnützige private Angebote z. B. von Pro Juventute, vom "Centre intercantonal d'information sur les croyances" in Genf, von Relinfo oder von Infosekta. Entsprechend dem föderalistischen Staatsaufbau unseres Landes bestehen in den Gemeinden und Kantonen zudem soziale Präventionsdienste und Fachstellen wie z. B. der schulpsychologische Dienst, die Schulsozialarbeit oder Kinderschutzämter. Diese stehen dann auch in gegenseitigem Austausch. Die Task-Force weist darauf hin, dass dadurch Gefährdungen frühzeitig erkannt werden sowie angemessene Massnahmen ergriffen werden können.

Weil diese Stellen in ihrer Region verankert sind, können sie ihre Angebote zudem den lokalen Gegebenheiten anpassen. Aus der Sicht der Task-Force sollen die Prävention und die Früherkennung eben mit diesen bereits bestehenden Strukturen sichergestellt werden. Deshalb kommt die Task-Force zum Schluss, dass auch in der Schweiz bereits entsprechende Beratungsangebote bestehen. Deren Vorteil ist die lokale Verankerung; damit kann bei der Beratung auf die lokalen Gegebenheiten Rücksicht genommen und können auch die sozialen Fachstellen eingebunden werden. Wie die Untersuchungen der Task-Force zu den Erfahrungen im Ausland gezeigt haben, sind für eine erfolgreiche Prävention und Früherkennung gerade die lokale Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Behörden entscheidend.

Neben den erwähnten sozialen Beratungsangeboten besteht mit der Notrufnummer 117 auch bei Sicherheitsanliegen bereits eine Hotline für die gesamte Schweiz. Verdächtige Wahrnehmungen können der Polizei über diese Nummer und auf jedem Posten sofort mitgeteilt werden. Dann kann die Polizei ohne Zeitverzug intervenieren. Die Task-Force ist der Ansicht, dass mit dieser Möglichkeit spontane Mitteilungen aus der Bevölkerung bereits heute effizient durch die kantonalen und kommunalen Polizeien bearbeitet werden können. Die Task-Force begrüsst insbesondere den Umstand, dass damit für das Phänomen Dschihad-Reisende keine Sonderlösung geschaffen werden muss. Somit sind gemäss der Einschätzung der Task-Force der Aufbau einer zusätzlichen Sicherheitshotline auf Bundesebene und deren schweizweite Koordination nicht angesagt. Ich kann es auch anders ausdrücken: Mit dem Polizeinotruf 117 besteht genau die Möglichkeit, die man braucht: eine schnelle Meldung und dann allenfalls auch das Auslösen einer Intervention.

Neben den Erkenntnissen der Task-Force, welche ich Ihnen jetzt geschildert habe, möchte ich Ihnen noch etwas anderes in Erinnerung rufen: Der Bund ist bereits heute aktiv, wo es aufgrund seiner gesetzlichen Aufgaben gefordert und entsprechend unserem föderalistischen Staatsaufbau auch sinnvoll ist. Dies gilt zum Beispiel für die Überwachung und die Sperre gewaltverherrlichender Propaganda im Internet oder die präventive nachrichtendienstliche Ansprache. Die präventive nachrichtendienstliche Ansprache erfolgt bei Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie im Begriff sind, sich zu radikalisieren, oder bei denen vermutet wird, dass sie eine Dschihad-Reise planen. Diesen Personen wird dann aufgezeigt, was die Konsequenzen einer solchen Reise wären. Diese Massnahme hat das Potenzial, Reisewillige von einer Dschihad-Reise abzuschrecken. Aufgrund der Ansprache kann der Nachrichtendienst zudem vor Ort entscheiden, ob kurzfristige behördliche Massnahmen ergriffen werden müssen. Dabei können unmittelbare Gefährdungen abgewendet werden.

Wie Sie sehen, wurde in der Zwischenzeit - das ist ganz im Sinne der Motion Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission - auch der Frage nachgegangen, wie Prävention und Früherkennung in der Schweiz sichergestellt werden können.

Laut der Task-Force bestehen in der Schweiz also bereits sowohl lokal verankerte Beratungs- als auch Sicherheitsangebote. Diese bestehende dezentrale Lösung hat den Vorteil, und das ist die Meinung der Task-Force, dass auf die lokalen Gegebenheiten Rücksicht genommen werden kann. Ausserdem werden damit die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch unter den Beratungsstellen sowie mit den lokalen Polizeistellen gefördert. Im Ausland wie im Inland wird gerade dieser Aspekt als zentral erachtet.

Das heisst Folgendes: Die vorläufige Erkenntnis der Task-Force lautet - man ist sich hier in der Task-Force einig, das [PAGE 774] gilt also auch für die beteiligten Fachstellen -, dass die Schaffung einer zusätzlichen nationalen Telefonhotline keinen Mehrwert bringt, weil die entsprechenden lokalen Strukturen in der Schweiz bereits bestehen.

Ich bitte Sie, auch den Umstand nicht zu vergessen, dass man für eine nationale Telefonhotline erstens eine neue gesetzliche Grundlage schaffen und zweitens dann die entsprechenden Ressourcen aufbauen müsste. Das ist nicht nur sehr kosten-, sondern auch sehr zeitintensiv. Die Task-Force erachtet es deshalb als angezeigt, mit den heute bestehenden dezentralen Lösungen zu arbeiten und diese weiter zu stärken.

Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen die Ablehnung der Motion beantragt. Er beantragt die Ablehnung, nicht weil er das Phänomen nicht ernst nimmt oder weil es seiner Meinung nach solche Beratungs- und Sicherheitsdienstleistungen nicht braucht, sondern weil hier eine solche zusätzliche Hotline keinen Mehrwert bringt, weil unser Land dezentral, föderalistisch organisiert ist. Bleiben Sie diesen föderalistischen Strukturen treu.

Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen beantragen, die Motion abzulehnen.