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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2013-06-21

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-21

Wortprotokoll

Ich bin grundsätzlich gegenüber internationalen Konventionen kritisch eingestellt, weil diese in der Regel von Interessengruppen und Experten gemacht werden oder von diesen zumindest geprägt sind und die demokratische Legitimation vermissen lassen. Die Erfahrung zeigt, dass man genau hinschauen muss. Ich muss Ihnen sagen: Die Kommission hat dies meines Erachtens nicht beziehungsweise ungenügend getan, und der Bundesrat hat gewisse Vorbehalte einfach übergangen; ich komme darauf zurück.

In der Botschaft fehlt meines Erachtens eine ins Detail gehende Beurteilung dieser Konvention im Verhältnis zu gewissen Teilen unserer Gesetzgebung. Man sagt einfach - man kann das in der Botschaft nachlesen -: "Bereits heute erfüllt die Schweiz die Anforderungen des Übereinkommens weitgehend." Das wird mehrmals erwähnt. Weiter wird gesagt, die Deckungsgleichheit mit dem nationalen Recht sei gewährleistet und das Übereinkommen sei eine wertvolle Basis für die Auslegung unseres Gleichstellungsrechtes.

Das Behindertengleichstellungsgesetz wurde, unter dem Druck einer Initiative der Behindertenverbände, vor etwa zehn Jahren hier im Parlament aus der Taufe gehoben. Die Bevölkerung lehnte die Initiative deutlich ab, gab aber dem Behindertengleichstellungsgesetz die Zustimmung. Die damalige Initiative konnte im Wesentlichen mit dieser Konvention in Verbindung gebracht werden - darum auch meine Vorbehalte gegenüber der Genehmigung der Konvention. Damals sagte die Bevölkerung klar, sie wolle keine weiter gehenden Bestimmungen, wie sie aus meiner Sicht in dieser Konvention enthalten sind. Wir erarbeiteten ein eigenständiges Gesetz, welches unseren Verhältnissen gerecht wird, und wir wollten keine Verrechtlichung der Behindertenpolitik in der Schweiz.

Ich möchte auch darauf hinweisen, was die Vernehmlassung zu dieser Konvention ergeben hat. Ich bin der Frage im Detail nachgegangen, weil die Antwort aus der Botschaft und aus unseren Unterlagen in dieser Form nicht ersichtlich war. Das müsste uns ja eigentlich schon etwas erstaunen. 22 Kantone fanden, dass eine klare Aussage oder ein Vorbehalt gegenüber Artikel 24, "Bildung", gemacht werden sollte. Ich habe mir erlaubt, Ihnen den Brief, den die Erziehungsdirektorenkonferenz unserer Kommission geschickt hat, verteilen zu lassen. Wenn Sie den lesen - er ist eingetroffen, nachdem die Botschaft vom Bundesrat verabschiedet worden war -, dann stellen Sie fest: Leider wurde den Bedenken der Kantone in der Botschaft in keiner Weise Rechnung getragen, und das ist doch eher ausserordentlich, Herr Bundesrat. - Er hört gerade nicht zu, aber ich werde ihn dann schon noch darauf ansprechen.

Ich meine, so geht es nicht. Wenn 22 Kantone gegenüber einem Artikel in einer Konvention einen Vorbehalt machen wollen und der Bundesrat darauf nicht mit einem einzigen Wort eingeht, dann kann das so nicht akzeptiert werden. Darum bin ich für Rückweisung. Ich bin nicht grundsätzlich gegen diese Konvention. Aber es geht nicht an, dass Bedenken der Kantone im Bereich der Erziehung hier einfach ohne irgendeinen Hinweis oder eine Antwort beiseitegeschoben werden. Ich meine, so geht es nicht. Wenn man das zur Aussage in Beziehung setzt, wonach diese Konvention - übrigens wie alles übrige Völkerrecht auch - Bestandteil des schweizerischen Landesrechtes werde, dann ist es einklagbar, und dann könnte es ein Problem geben.

Es gibt auch ein Gutachten der Universität Bern von Professor Kälin. Er schreibt ganz klar, dass ein Anspruch auf Regelschule besteht, auch das Recht auf Arbeit wird nicht absolut bestritten. Es gibt möglicherweise noch andere Bereiche, deren Konsequenzen weiter gehen als in der Botschaft aufgelistet.

Was neben der Behandlung der Anliegen der Kantone ebenfalls stutzig macht, ist der Umstand, dass die Behindertenverbände diese Konvention freudvoll begrüssen und in ihren Aussagen bekunden, dass sie so die Möglichkeit bekämen, ihre Anliegen auch wirklich durchzusetzen. Ich setze das selbstverständlich mit vermehrter juristischer Aktivität gleich, mit vermehrtem Gebrauch von Rechtsmitteln und einer weiter gehenden Beschäftigung der Rechtsmittelindustrie. Das ist eine Entwicklung, die wir kritisch begleiten sollten.

Ich könnte noch einige weitere Beispiele aus dieser Konvention aufzählen. Die Ausgangslage ist aber so, dass man dem Bundesrat Gelegenheit geben sollte, die Vorbehalte zu beseitigen, die vor allem vonseiten der Kantone in einem Brief gegenüber der Kommission geäussert worden sind; die Kommission ist leider nicht in dem Ausmass, wie es nach meiner Ansicht eigentlich sein müsste, darauf eingegangen. Mit der Rückweisung geben wir dem Bundesrat die Gelegenheit, diese Vorbehalte der Kantone zu beseitigen, sodass aufgrund dieser Konvention nicht neue Rechtsmittelabläufe entstehen, die ja vor allem Gerichte und Juristen beschäftigen. Das kann nicht im Interesse einer guten Behindertenpolitik sein.