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Brunner Toni · Nationalrat · 2013-06-21

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-21

Wortprotokoll

Ich glaube nicht mehr an Zufälle, und vor allem müssen wir hier drin wieder lernen, unbequem zu sein. Heute Morgen, liebe Parlamentarier, müssen Sie unbequem sein. Warum glaube ich nicht mehr an Zufälle, und warum müssen wir unbequem sein? Sie alle wissen, dass die meisten hier, wenn sie am letzten Tag der Session, am Freitagmorgen, noch ein Geschäft behandeln, gedanklich schon fast zu Hause sind und nicht mehr recht hinhören. Es ist darum für mich kein Zufall, dass man ein solch wichtiges Geschäft wie diese Behindertenrechtskonvention noch schnell, husch, husch, vor den Schlussabstimmungen hier traktandiert. Es passt zur Behandlung dieses Geschäftes.

Dazu muss ich jetzt schon noch einige Worte sagen. Stellen Sie sich vor: Da gibt es eine Vernehmlassung zum Uno-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die SVP und die FDP/die Liberalen sind kritisch bis ablehnend. In der Vernehmlassung hegen auch 22 Kantone, die Erziehungsdirektorenkonferenz und auch die Sozialdirektorenkonferenz grösste Bedenken, haben Vorbehalte, bringen das beim Bundesrat ein - und der Bundesrat schafft es in seiner Botschaft, nicht mit einem einzigen Wort auf diese Bedenken einzugehen!

Die Kantone werden hier übergangen. Sie haben nämlich angeregt, man müsse einen Vorbehalt machen. Ganz konkret geht es um Artikel 24 Absatz 1 des Übereinkommens, in dem die Vertragsstaaten "ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen" zu gewährleisten haben. Die Kantone werden also in ihrem Gestaltungsspielraum bei der Organisation des Grundschulwesens neu erheblich eingeschränkt. Sowohl die Erziehungsdirektorenkonferenz wie auch die Sozialdirektorenkonferenz haben mehrmals interveniert und gefordert, dass erstens eine interpretative Erklärung gemacht werde, damit Artikel 24 nicht über das bestehende Behindertengleichstellungsrecht hinausgehe. Und sie haben zweitens einen Vorbehalt zu Artikel 24; sie haben gesagt, das sei nichts anderes als das, was andere Staaten, z. B. England, ebenfalls getan hätten.

Was ist passiert? Jetzt kommt es dick: Nicht nur wurden die Bedenken der Kantone nicht ernst genommen, sie wurden nicht einmal in die Kommission eingeladen! Auch der zuständige Bundesrat Burkhalter war für dieses Geschäft nicht einmal in der Kommission. Jetzt müssen wir als Nationalrat unbequem sein und hier sagen: Stopp, folgen wir dem Rückweisungsantrag Bortoluzzi! Auch wenn Ihre Partei nicht in der Minderheit vertreten sein sollte, dürfen Sie diesem Rückweisungsantrag trotzdem zustimmen, denn es sind zu viele Fragen offen.

Wie verpflichtend ist das integrative Schul- und Bildungssystem, das in dieser Konvention gefordert wird? In der Botschaft ist gar von einem "inklusiven Bildungssystem" die Rede. Gibt es künftig einen Rechtsanspruch darauf? Können daraus direkt einklagbare Individualrechte abgeleitet werden? Was sind denn nun die neuen einklagbaren Rechte der Behindertenverbände? Was hat es einerseits mit dem Schweizer Rechtsgutachten Kälin und anderseits mit dem Gutachten von Eibe Riedel aus Deutschland auf sich? Eibe Riedel hat nämlich aus der Konvention abgeleitet, dass behinderte Kinder ab sofort das Recht haben, gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern die allgemeine Schule zu besuchen. Was sind die Erfahrungen in unseren Nachbarstaaten, zum Beispiel in Deutschland? Es gibt Bundesländer, die infolge der Konvention ganze Aktionspläne erstellt haben. Daraus wird offensichtlich - und darum regt sich jetzt Widerstand -, dass diese Konvention eben durchgreift. Man ist in Deutschland immer weniger bereit, die Folgen dieser Konvention zu tragen.

Fragen über Fragen! Und unsere Arbeit hier drin ist heute Morgen, unbequem zu sein. Sagen Sie Nein zu dieser Konvention. Aber Sie können es eleganter machen, indem Sie zuerst einmal den Rückweisungsantrag der Minderheit Bortoluzzi unterstützen. Dann geht die Vorlage zurück zum Bundesrat. Wir müssen diese Abklärungen machen. Das Parlament kommt sonst seinem Auftrag nicht nach.