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Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-06-21

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-21

Wortprotokoll

Die Uno-Behindertenrechtskonvention hat zum Ziel, weltweit einen Mindeststandard für die Gleichberechtigung behinderter Menschen zu schaffen. Es ist kein Gesetz, sondern eine programmatische Konvention, ein Instrumentarium zur Sensibilisierung sowie zur Beseitigung von Diskriminierungen in verschiedenen Lebensbereichen der Menschen mit Behinderungen.

129 Staaten sowie die Europäische Union haben die Konvention ratifiziert. Wenn man die Vernehmlassung konsultiert, stellt man fest, dass die Meinungen tatsächlich weit auseinandergehen. Vier Kantone lehnen die Konvention explizit ab, weil sie eine Ratifikation aufgrund der bereits ausreichenden Legiferierung als nicht notwendig erachten. Alle anderen Kantone haben eine Ratifizierung begrüsst oder sind zumindest nicht dagegen, weil sie auch davon ausgehen, dass die Schweizer Rechtsordnung weitgehend deckungsgleich mit den Vorgaben des Abkommens ist.

Der Brief der Erziehungsdirektorenkonferenz, den Sie heute auf dem Pult haben, lag uns bereits in der Kommission vor. Wir liessen uns dort davon überzeugen, dass eine Ratifikation keine Regulierungswelle auslöst. Insbesondere mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Bundesgesetz über die Invalidenversicherung haben wir die gesetzlichen Grundlagen zur Verhinderung, Verringerung oder Beseitigung von Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen. Das gilt auch im Bildungsbereich.

Es geht ja nicht immer darum, neue Gesetze zu produzieren, sondern es geht auch darum, Gesetze zu vollziehen und die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren. Ich kann Ihnen sagen, dass es gerade im Bildungsbereich in gewissen Gemeinden einfach noch schwierig ist, zum Beispiel für Kinder mit einer seltenen Krankheit. Kinder mit einem genetischen Defekt, die intellektuell durchaus mithalten können, die aber beispielsweise eine spezielle Diät brauchen, werden zum Teil noch ausgegrenzt und nicht zum ordentlichen Schulbetrieb zugelassen. Da braucht es nicht ein neues Gesetz, sondern da braucht es das entsprechende Bewusstsein und die Sensibilisierung dafür, dass auch solche Kinder in den ordentlichen Schulbetrieb integriert werden.

Wir von der CVP möchten klar festhalten, dass wir diese Bedenken der Erziehungsdirektorenkonferenz sehr ernst nehmen und davon ausgehen - und in der Kommission liessen wir uns auch davon überzeugen -, dass das Behindertengleichstellungsgesetz als gesetzliche Grundlage genügt. Aus der Konvention ergeben sich nämlich keine Verpflichtungen, und sie begründet auch keine neuen Rechte für Individuen - Herr Brunner, sie begründet also keine Individualrechte. Es sind politische Ziele, und das Prinzip der Verhältnismässigkeit muss gewahrt werden.

Die CVP/EVP-Fraktion wird auf den Beschlussentwurf eintreten und ihm zustimmen. Ein Ja zur Ratifikation der Behindertenrechtskonvention ist ein Bekenntnis zugunsten von Menschen mit Behinderungen und steht in der Tradition der Schweiz mit ihrer Verteidigung der Menschenrechte sowie des Schutzes von Minderheiten. Es ist auch ein internationales Zeichen vis-à-vis den 129 Staaten, welche die Konvention bereits unterzeichnet haben. Die Schweiz verliert mit der Ratifikation keineswegs ihre Souveränität. Die Behindertenrechtskonvention selber eröffnet keinen Beschwerdeweg. Dafür wäre auch die Ratifikation des Fakultativprotokolls nötig, welches heute nicht zur Diskussion steht und von der CVP/EVP-Fraktion auch nicht unterstützt würde.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.