Fässler Hildegard · Nationalrat · 2001-12-12
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-12
Wortprotokoll
Wenn man den neuen Artikel 9b und die Absätze 2bis und 2ter von Artikel 13 gemäss geltendem Recht liest, wird es augenfällig, dass hier ein Leistungsabbau stattfinden soll. Nehmen wir als Beispiel jene Mutter, die während ein bis zwei Jahren ein krankes, sagen wir neunjähriges Kind betreuen muss, und die danach wieder eine Erwerbsarbeit aufnehmen will bzw. muss, weil sie sich in einer finanziellen Zwangslage befindet: Sie wäre neu nicht mehr sofort bezugsberechtigt. Dasselbe gilt übrigens auch für einen Vater mit einer, sagen wir elfjährigen Tochter. Wollen wir das? Wollen Sie das? Wollen wir das, nur weil die finanzielle Zwangslage einigen administrativen Aufwand erfordert? Ich und mit mir die SP-Fraktion sowie die Minderheit Goll wollen das auf keinen Fall.
Wir beantragen Ihnen daher, in Artikel 13 Absätze 2bis und 2ter beim geltenden Recht zu bleiben. Wenn Sie dies nicht unterstützen können, dann stimmen Sie mindestens dem Minderheitsantrag Berberat zu Artikel 9b zu. Für den Bezug einer Arbeitslosenentschädigung wird mit der Revision ja vorausgesetzt, dass die Versicherten vor der Geburt ihres Kindes gearbeitet haben müssen. Dann wird die Rahmenfrist von zwei auf vier Jahre verlängert. In diesem Moment kann eine Person nach der Geburt ihres Kindes quasi drei Jahre zuhause bleiben, sich dem Kind widmen und dann Arbeitslosenentschädigung beziehen. Wir wollen nicht nur diese Regelung bis drei Jahre nach der Geburt. Mit dem Minderheitsantrag Berberat ist dann auch der geschilderte Fall von vorher geregelt, und die Arbeitslosenleistungen können direkt anschliessend bezogen werden. Es fällt dann also niemand durch die Maschen dieses Netzes. Wir verbessern so auch die Situation von Familien, welche ein Kind adoptiert haben. Das ist nämlich ein Problem, das ungelöst bleibt, wenn man Artikel 9b nur so nimmt, wie er vom Bundesrat vorgeschlagen wird; das hat Ihnen Herr Berberat erklärt. Selbstverständlich unterstützen wir den Antrag der CVP-Fraktion, falls die Minderheitsanträge Goll bzw. Berberat abgelehnt werden.