preparatory:AB 176709
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-03-19
Wortprotokoll
Vorab zur Neugliederung durch die Mehrheit Ihrer Kommission: Wir sind bereit, diese Neugliederung zu übernehmen; sie entspricht der Verfassung und dem bisherigen Recht. Damit haben wir keine Probleme.
Ich möchte mich zu den Minderheitsanträgen äussern.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Zanetti zu Absatz 1 abzulehnen. Der Begriff "verteidigen" ist ein stärkerer Begriff als der Begriff "schützen". Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir in der Terminologie das geltende Recht mitberücksichtigen. Die Gegner dieser Vorlage werden bei deren Beurteilung akribisch nach Differenzen zwischen dem geltenden Recht und dem neuen Recht suchen. Im geltenden Recht "verteidigen" wir die Bevölkerung. Wenn wir sie nur noch "schützen", dann würde man das wohl so auslegen, dass man die Bereitschaft der Armee reduziert, sich wirklich vollumfänglich und ohne Wenn und Aber für die Bevölkerung einzusetzen. "Schützen" ist militärisch gesehen und in unserer Rechtsprechung ein schwächerer Begriff als "verteidigen". Verteidigen heisst auch: Wir sind notfalls bereit, uns "bis zum letzten Blutstropfen", wie man in der Armee sagt, einzusetzen. Das geht weiter, als wenn wir die Bevölkerung nur schützen. Ich bitte Sie also, beim Begriff "verteidigen" zu bleiben und ihn nicht durch "schützen" abzuschwächen. Auf der Seite der möglichen Referendumsergreifer wäre diese Änderung zweifellos ein Grund, um zu sagen, die Armee wolle weniger machen für die Bevölkerung als bisher. Das ist das Verständnis, das wir haben.
Daher bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Zanetti abzulehnen. Er bringt aus unserer Sicht keine Verbesserung, sondern eine Abschwächung des Schutzes der Bevölkerung, indem man sie nur noch schützt und nicht mehr verteidigt.
Zum Antrag der Minderheit Bieri zu Absatz 2: Der Bundesrat hat die gleichen Überlegungen gemacht, wie sie Ihnen Herr Bieri dargelegt hat. Der Bundesrat hat Ihnen daher die Vorlage so unterbreitet, wie jetzt der Antrag der Minderheit lautet. Das ist juristisch korrekt, denn das Subsidiaritätsprinzip ist auch noch in Artikel 67 Absatz 2 des Gesetzes enthalten: Dort wird das noch einmal festgelegt. So gesehen ist es nicht notwendig, es hier zu duplizieren.
Allerdings habe ich sehr grosses Verständnis für die Ausführungen des Kommissionspräsidenten. Wir ändern natürlich wieder etwas gegenüber dem geltenden Recht. Im geltenden Recht heisst es in Artikel 1 Absatz 3: "Sie" - die Armee - "unterstützt die zivilen Behörden, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen." Da wäre wieder zu berücksichtigen, was es wohl an politischer Interpretation bedeutet, wenn wir das jetzt ändern. Da wäre dann eher die linke Referendumsseite angesprochen, die sagt: "Oha, jetzt will die Armee mehr eingreifen als bisher, und diese Vermischung wollen wir nicht!" Aus politischer Sicht könnte ich mich auch hier durchaus der Mehrheit anschliessen, die das geltende Recht weiterschreibt und damit keine Änderungen vornimmt. Auch wenn Herr Bieri juristisch gesehen die Haltung des Bundesrates übernimmt, wäre die Formulierung, die die Mehrheit Ihrer Kommission beschlossen und die der Kommissionspräsident jetzt vertreten hat, im Sinne der Kontinuität eine Fortschreibung des Gesetzes. Das hat etwas für sich.
Es ist wohl eine politische Abwägung, die Sie vornehmen müssen. Wir können aus unserer Sicht mit beiden Varianten leben und könnten uns auch der Mehrheit anschliessen.