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preparatory:AB 176726

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-03-19

Wortprotokoll

Hier machen wir tatsächlich, wie das gesagt wurde und wie es hier auch steht, einen Vorbehalt zugunsten des Militärs. Die Gründe liegen in der heute mangelhaften Versorgung der Armee mit Medizinalpersonen, insbesondere mit Ärzten. Wenn Sie die Leute im Medizinstudium betrachten, dann stellen Sie fest, dass heute mehr Frauen als Männer den Medizinalberuf ergreifen, und damit haben wir einen akuten Mangel an Ärzten in der Armee; das ist tatsächlich so. Wenn Sie zudem die Situation in den Spitälern anschauen, dann stellen Sie fest, dass auch diese auf die Dienste sehr vieler ausländischer Ärzte angewiesen sind. Das hat zu einer gewissen Aushungerung in der Armee geführt. Hier machen wir für Notfälle einen Vorbehalt zugunsten der Armee.

Man muss aber auch die Gegenseite sehen: Der Kommissionspräsident hat gerade die Sicherheitsverbundsübung angesprochen. Dort arbeiteten wir mit dem Szenario einer grossen Pandemie. Dort hat das Umgekehrte stattgefunden: Die Armee hat dem zivilen Sanitätswesen militärisches Personal zur Verfügung gestellt, um die Spitzen zu brechen. Man kann das also durchaus auch gegenseitig sehen.

Um das Gesundheitswesen im Militär in Notfällen sicherzustellen, ist dieser Vorbehalt aus unserer Sicht notwendig. Wir haben in diesem Gebiet schlicht und einfach einen Personalmangel. Die Zusammenarbeit zeigte, dass es eben auch umgekehrt verlaufen kann, d. h., dass die Armee das zivile Sanitätswesen unterstützt. Auch bei Impfungen, die wir schon geplant haben, damals gegen das Virus der Vogelgrippe, haben wir militärische Personen aufgeboten. Die Unterstützung soll also gegenseitig erfolgen. Dieser Vorbehalt macht im Hinblick auf eine absolute Krise Sinn, damit dann auch in der Armee allenfalls genügend Ärzte eingesetzt werden können.

Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit Zanetti abzulehnen.

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