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Germann Hannes · Ständerat · 2015-03-19

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-19

Wortprotokoll

Ich habe heute Morgen an einer Informationsveranstaltung teilgenommen und den Fall der Sika Schweiz AG auch relativ genau mitverfolgt. Ich finde, dass Herr Bischof hier ein sehr wichtiges Thema aufgegriffen hat. Dieser Fall ist in der Schweizer Industriegeschichte wohl einmalig. Wir haben ja Instrumente wie die vinkulierten Aktien und Möglichkeiten, um Familienunternehmen speziell zu schützen bzw. um Unternehmen in unserem Land zu schützen, an denen wir ein Interesse haben. Es ist ein bewährtes Instrumentarium, und nun wird es im Falle der Sika erstmals eigentlich völlig ad absurdum geführt.

Geschützt wird hier nicht das Unternehmen an sich, sondern im Gegenteil finanzielle Einzelinteressen. Es sind die Familienaktionäre, die sich hier doch aus einiger Entfernung bedienen können und das Unternehmen bei einem Kapitalanteil von 16 Prozent eben mit einem Stimmenanteil von 52 Prozent kontrollieren. Es geht jetzt darum, ob diese Kontrollrechte tatsächlich übertragen werden können, ob es nach der Übertragung immer noch eine Kontrollmehrheit in diesem Sinne geben darf. Ich meine, dass das nicht im Sinne des Gesetzes ist. Es liegt aber nicht an uns, das zu beurteilen; Herr Bischof hat darauf hingewiesen. Der Bundesrat hält sich hier auch sehr zurück, weil es ein laufendes Verfahren ist. Mir geht es aber um die politische Komponente. Es besteht hier eine relativ grosse Gefahr, dass eine Schweizer Industrieperle "filetiert" wird.

Wer hat bei dieser Übung das Nachsehen - und darum ist es eine politische Auslegung -? Die Minderheitsaktionäre, die zwar in der Mehrheit sind und auch deutlich mehr Geld investiert haben! Sie sind die Leidtragenden. Ich verweise darauf, wer das ist: Das sind Pensionskassen, sie werden das Nachsehen haben. Es wurden erwähnt die Aargauische und die Bernische Pensionskasse, Luzern, Solothurn, die Städte Basel, Zürich, Lugano, Frauenfeld, St. Gallen, Küssnacht usw. Hier passiert ein eigentlicher Rentenklau, der durch unser Aktienrecht geschützt ist. Das kann doch nicht sein! Ich will mich jetzt nicht über Saint-Gobain auslassen, aber es kann ja wirklich nicht sein, dass wir Leute schützen, die sich hier Rechte aneignen, die für die Familien gedacht sind, und die mit einer Familie überhaupt nichts mehr zu tun haben. Dass ein Aufgeld bezahlt wird, das jenseits von Gut und Böse ist, müsste uns eigentlich schon alarmieren, und das dürfte durchaus auch den Bundesrat alarmieren.

Ich bin nun nicht dafür, dass wir in gesetzgeberische Hektik verfallen, aber Bundesrat und Parlament haben schon die Pflicht, diese Problematik etwas genauer anzuschauen und eine Auslegeordnung zu machen. Auch wenn die Aktienrechtsreform zurückgestellt würde, wäre das kein Unglück. Wir müssen uns auf die Probleme konzentrieren, die sich aus diesem Fall ergeben - und diese werden sich ergeben. Möglicherweise ist gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben, vielleicht regelt das aber auch das Gericht im Sinne des Gesetzgebers, der das installiert hat.

Ich wollte das dem Bundesrat einfach auch noch mit auf den Weg geben. Aber ich bin sehr froh, dass Kollege Bischof diesen heiklen Fall aufgenommen hat, der eine politische Herausforderung für die Schweiz werden könnte, weil es noch mehr solche Unternehmen gibt. Wenn das Schule macht, kann man den Minderheitsaktionären ein tolles Angebot machen, das jenseits von Gut und Böse ist, und bezahlt das mit der Substanz, die eigentlich den anderen Aktionären gehört. Wir haben es gehört, dass Pensionskassen hier doch stark involviert sind. Dann gibt es aber auch 2000 Arbeitsplätze, die in Gefahr sind, weil das industriell, von der Übernahme her, eigentlich auch keinen Sinn macht. Darum ist diese hohe Aufgeldzahlung eben nicht zu rechtfertigen.

Ich danke dem Bundesrat, wenn er sich dieser Sache noch einmal annimmt und das Problem vielleicht auch von der politischen und nicht bloss von der rechtlichen Seite würdigt.