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Engler Stefan · Ständerat · 2014-12-04

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-04

Wortprotokoll

Es handelt sich um die zweite verbliebene Differenz mit dem Nationalrat. Es geht dabei um die Schwelle, bis zu welcher im Rahmen einer betreibungsrechtlichen Versteigerung von Mobilien und Immobilien der Betreibungsbeamte die Zahlung in bar entgegennehmen darf. Anders als der Nationalrat hat sich der Ständerat bisher auf den Standpunkt gestellt, dass es an und für sich keinen Grund gebe, von der Schwelle von 100 000 Franken abzuweichen. Die vorberatende Kommission sieht das nach wie vor so und möchte Ihnen beliebt machen, an der ursprünglichen Fassung festzuhalten, wonach im Rahmen von Versteigerungen die Schwelle von 100 000 Franken gilt. Nach unserer Auffassung gibt es tatsächlich keinen ersichtlichen Grund und auch kein erklärtes Bedürfnis vonseiten der Betreibungsbehörden, diese Schwelle anzuheben. Im Gegenteil: Man würde damit die Versteigerungsbehörden möglicherweise sogar noch zusätzlichen und unnötigen Risiken aussetzen.

Deshalb beantragt Ihnen Ihre Kommission Festhalten an der ursprünglichen Fassung.