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Eder Joachim · Ständerat · 2014-12-04

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-04

Wortprotokoll

Die Einleitung ist wohl ein bisschen speziell, aber Sie werden aufgrund meiner Ausführungen spüren, warum ich trotzdem kurz das Wort verlangt habe. Ich danke dem Bundesrat für die Antworten auf meine sechs Fragen. Grundsätzlich sind sie für mich - Sie haben es gehört - zufriedenstellend ausgefallen. Dass ich trotzdem eine kurze Diskussion verlangt habe, begründe ich wie folgt:

Vor einer Woche haben wir mit 42 zu 0 Stimmen das bis zum 31. Dezember 2018 befristete Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al Kaida und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen beschlossen. Dabei war verschiedentlich vom Nachrichtendienstgesetz die Rede, welches der Nationalrat am kommenden Dienstag beraten wird. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates beantragt dabei mit einem neuen Artikel 72a eine Bestimmung, die künftig als Rechtsgrundlage für ein Verbot von Organisationen dienen kann. Gerade im Hinblick auf die bevorstehende Debatte zum Nachrichtendienstgesetz im Nationalrat scheint es mir wichtig, hier und heute nochmals auf die zwingende Notwendigkeit der Stärkung unseres Nachrichtendienstes aufmerksam zu machen. Folgende drei Punkte sind mir in diesem Zusammenhang wichtig:

1. Der Nachrichtendienst des Bundes leistet gute Arbeit in einem regulatorisch schwierigen Umfeld. Seine Analysen, beispielsweise zu Syrien, Ägypten, Russland oder den dschihadistischen Reisebewegungen - ich verweise diesbezüglich auf die Jahresberichte 2013 und 2014 -, sollten noch mehr in die Entscheidfindung einfliessen.

2. Angesichts der gestiegenen Bedrohungen - ich erwähne den "Islamischen Staat", die Cyberbedrohungen, den Ost-West-Konflikt - ist es für das Parlament jetzt Zeit, Verantwortung zu übernehmen und dem Nachrichtendienst des Bundes mit dem Nachrichtendienstgesetz die nötigen Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben zu geben. Konkret heisst dies, dass er zukünftig über mehr rechtliche, finanzielle und technologische Mittel verfügen muss, um Gefahren erkennen und bekämpfen zu können. Alles andere wäre aus meiner Sicht geradezu eine Einladung an die Terroristen, also ein sicherheitspolitisches Eigengoal, das ich persönlich nicht verantworten könnte. Das führt mich zum letzten Punkt.

3. Der Nachrichtendienst des Bundes ist ein im internationalen Vergleich kleiner Dienst, und seine Möglichkeiten sind gegenwärtig eng begrenzt. Er darf deshalb nicht noch durch Sparauflagen geschwächt werden. Der seinerzeitige Sparbeschluss des Nationalrates, die Personalausgaben des Bundes um 300 Millionen Franken zu senken, hätte, wie der Bundesrat in der Antwort auf meine sechste Frage ausführt, den Nachrichtendienst des Bundes empfindlich getroffen. Kollege Urs Schwaller hat am Montag anlässlich der Debatte über den Voranschlag 2015 betreffend den Nachrichtendienst des Bundes ausgeführt, dass dieser nächstes Jahr mit 71 Millionen Franken in etwa über die gleiche Summe wie 2014 verfügen wird. Mit den teils neuen Aufgaben, die ihm durch das Nachrichtendienstgesetz übertragen werden, wird dies dann allerdings nicht mehr ausreichen. Dies wird einem klar, wenn man in der Botschaft des Bundesrates zum Nachrichtendienstgesetz die entsprechenden Ausführungen über die finanziellen, personellen und die anderen Auswirkungen liest. Sie befinden sich auf den Seiten 2224 bis 2227. Der Bundesrat schreibt dort von 20,5 zusätzlichen Stellen, die gestaffelt besetzt werden sollen.

Mein Fazit: Einen wirkungsvollen Kampf gegen den Terrorismus der Organisation "Islamischer Staat" sowie gegen verwandte Organisationen aufzunehmen heisst, dass wir unseren Nachrichtendienst nicht schwächen dürfen, sondern ihn zwingend stärken müssen.