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Vogler Karl · Nationalrat · 2014-06-19

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-19

Wortprotokoll

Namens der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie, in Block 5, in dem es um die politisch exponierten Personen geht, jeweils den Anträgen der Mehrheit zu folgen.

Vorab kurz zu Artikel 2a Absatz 1 Litera b des Geldwäschereigesetzes: Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, dass die Mitglieder der Bundesversammlung ausgenommen werden. Nun kann man natürlich argumentieren, man legiferiere hier quasi in eigener Sache; das mag auch zutreffen. Man muss allerdings beachten, dass sich die Gafi-Empfehlungen, mindestens mutmasslich, auf Berufspolitiker beziehen - auch auf Berufspolitiker mit Leitungsfunktionen - und nicht auf Angehörige eines Milizparlamentes schweizerischer Prägung. Ich ersuche Sie daher, hier entsprechend dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

Was Artikel 2a Absatz 1 Litera c und Absätze 2 und 3 des Geldwäschereigesetzes betrifft, ersuche ich Sie, der [PAGE 1256] Mehrheit zu folgen. Gleiches gilt für Artikel 2a Absatz 4 des Geldwäschereigesetzes. Es ist sachgerecht, dass inländische politisch exponierte Personen 18 Monate nach Aufgabe ihrer Funktion nicht mehr als solche gelten. Diese Bestimmung dient aber auch der Rechtssicherheit.

Zum Schluss noch: Ich möchte Ihnen an sich gerne empfehlen, dem Einzelantrag Büchel Roland zuzustimmen. Man muss aber sagen, dass das Ganze systematisch nicht stimmig daherkommt. Deshalb empfehle ich Ihnen, diesen Einzelantrag abzulehnen.