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Naef Martin · Nationalrat · 2014-06-19

Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-19

Wortprotokoll

Vielleicht zurück zur Sache: Sie haben von den Kommissionssprechern gehört, dass die Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstandes zum Ziel hat, das europäische Asylsystem effizienter zu gestalten und gleichzeitig die Rechtsgarantien der betroffenen Personen zu stärken. Für Familien und unbegleitete Minderjährige werden die Regeln klarer gefasst und zusätzliche Schutzvorschriften aufgenommen. So werden z. B. unbegleiteten Minderjährigen Vertrauenspersonen zur Seite gestellt, welche deren Interessen während des ganzen Verfahrens wahrnehmen.

Es ist bekannt, dass wir, die SP, die Linke, der Administrativhaft, das heisst der Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft, also einem Freiheitsentzug, der nicht der Untersuchung oder Bestrafung eines deliktischen Verhaltens dient oder auf einer Fürsorge- und Schutzpflicht beruht, kritisch gegenüberstanden und -stehen. Die SP beurteilt die auf dem Dublin-Abkommen basierende Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und den weiteren teilnehmenden Staaten grundsätzlich aber positiv und möchte diese mit den revidierten Rechtsgrundlagen fortsetzen, dies in Anerkennung der Realität und gerade auch aus Sicht der betroffenen Asylsuchenden. Für die SP bringt die Vorlage nämlich massgebliche Verbesserungen gegenüber den heutigen gesetzlichen und tatsächlichen Bedingungen, so bei der kürzeren Verfahrensdauer, bei schnelleren Entscheidungen, besserem Rechtsschutz oder der Begleitung von Minderjährigen.

Nicht einverstanden sind wir mit einigen Punkten, bei denen der Bundesrat rigider sein möchte, als es die Verordnung eigentlich vorsähe. Mit unseren Minderheitsanträgen fordern wir darum, dass eine inhaftierte Person nicht wie vorgesehen in einem schriftlichen Verfahren, sondern innert 96 Stunden mündlich durch eine richterliche Behörde anzuhören sei. Wir möchten, dass eine Beschwerde gegen die Wegweisung automatisch eine aufschiebende Wirkung hat, und wir fordern einen Verzicht auf eine zusätzliche Haft aufgrund von Renitenz. Wohlgemerkt, hier geht es nicht um Verhaltensweisen, die beispielsweise strafrechtlich relevant als Widerhandlungen gegen polizeiliche Anordnungen oder Gewalt und Drohung gegen Beamte gelten, sondern es geht hier um unkooperatives Verhalten. Wir wollen nicht eine Bestrafung für unkooperatives Verhalten, denn darauf läuft es hier hinaus.

Diese Vorlage mag etwas abstrakt und technisch daherkommen, wir sprechen hier aber über die fundamentalsten Eingriffe in die Rechtsposition, das Leben und das Schicksal von Menschen, die unser Rechtssystem kennt: den Entzug der Freiheit, die Rückschiebung in prekäre Verhältnisse, sei es in einen anderen Dublin-Staat, sei es ins Herkunftsland. Ich bitte Sie aufgrund der genannten Verbesserungen zugunsten der Betroffenen um die Fortsetzung der Zusammenarbeit im Rahmen des Dublin-Abkommens.

Ich bitte Sie darum um Eintreten auf die Vorlage. Gleichzeitig lege ich Ihnen aus rechtsstaatlichen und menschlichen Gründen die Annahme unserer Minderheitsanträge ans Herz.