Diener Lenz Verena · Ständerat · 2015-03-10
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-03-10
Wortprotokoll
Eigentlich wollte ich mich nicht mehr zu Wort melden, schon gar nicht bei der Ausmarchung zwischen Mehrheit und Minderheit. Aber wir sind jetzt in eine grundsätzliche Debatte gekommen. Und das Votum von Kollege Hannes Germann hat mich so berührt, dass ich auch noch zwei, drei Gedanken äussern möchte.
Zum Vorgehen: Da haben wir eine Initiative mit einem Verfassungstext, der hier in unserem Saal, aber auch im Nationalrat und beim Bundesrat keine Begeisterung ausgelöst und auch fast keine Unterstützung erhalten hat. Die Bevölkerung hat das anders beurteilt, und wir haben jetzt eine Verfassungsgrundlage, bei der wir gezwungen sind oder die Möglichkeit haben, zum Thema Zweitwohnungen zu legiferieren. Die Basis ist die Verfassung. Der Bundesrat hat einen Weg gesucht, diese Verfassungsgrundlage so umzusetzen, dass unsere schweizerische Art gewahrt bleibt, mit der wir versuchen, Gesetzgebung zu machen: nämlich bei der Umsetzung ein gewisses Augenmass zu behalten, das die Verhältnismässigkeit bei der Ausschöpfung der Möglichkeiten wahrt. Der Bundesrat unterbreitete uns einen Vorschlag, der da und dort juristisch wahrscheinlich an die Grenzen [PAGE 110] gestossen ist und den Verfassungsgrundsatz der Initiative nicht mehr vollumfänglich umgesetzt hat.
Nachher kam unser Rat als Erstrat. Ich erinnere mich gut an die Diskussionen in der Kommission. Da ging es nicht darum zu hinterfragen, ob die Verfassungsmässigkeit bezüglich des bundesrätlichen Entwurfes gegeben sei, sondern man hat versucht, Schlupflöcher einzubauen, um diese ungeliebte Initiative zu verwässern. Das Produkt, das unseren Rat verlassen hat, war für mich und auch für andere Kommissionsmitglieder schon zu weit entfernt von der Grundlage der Verfassung.
Dann kam der Nationalrat bzw. die dortige Kommission - und was hat die getan? Kollege Luginbühl hat es klar gesagt: Diejenigen, die jetzt die grossen Helden des neuen Kompromisses sind, waren zuerst die Totengräber, in diesem Saal und auch in der Kommission des Nationalrates. Sie haben noch wesentlich grössere Schlupflöcher eingebaut.
Dann kam die Erleuchtung oder was auch immer, wir lassen das mal offen. Es war eine politische Absicht dahinter, die eigentlich diejenigen, die das gemacht haben, artikulieren müssen. Ich lasse das beiseite. Aber einige machten mindestens eine doppelte Pirouette. Und jetzt plötzlich sind sie die Helden bei diesem Geschäft, und da muss ich einfach sagen: Im Grunde genommen ist das Ganze keine Meisterleistung! Wir hätten es hier als Erstrat in der Hand gehabt, eine Gesetzgebung zu machen, die verfassungsmässig gewesen wäre. Da muss ich sagen: Was uns jetzt in diesem Raum noch einmal vorgelegt wird, finde ich eigentlich, auch gegenüber der Öffentlichkeit, nicht ganz einfach zu vertreten. Aber man darf ja gescheiter werden. Ich hoffe, es gelingt uns, diese Gesetzgebung noch in dieser Session zu verabschieden, weil die Rechtssicherheit ein ganz wichtiges Thema ist.
Aber zur Art und Weise - und jetzt komme ich nochmals auf das Votum von Kollege Germann zurück - habe ich noch eine Bemerkung: Wenn man jetzt dieses Geschäft nimmt, um nachher die Durchsetzungs-Initiativen zu legitimieren, und wenn man dann bei Ausschaffungs-Initiativen oder bei der Masseneinwanderungs-Initiative auf einer harten Umsetzung beharrt und dann das vorliegende Gesetz als Musterbeispiel nimmt, möchte ich schon heute zuhanden des Amtlichen Bulletins etwas festhalten: Hier geht es eigentlich nur darum, ein mit Augenmass - mit Augenmass! - gebautes Gesetz zu verabschieden. Wenn man diesen Verfassungsartikel der Zweitwohnung-Initiative hätte hart umsetzen wollen, dann würde dieses Gesetz ganz anders aussehen. Was wir jetzt verabschieden, beweist Augenmass. Das erwarte ich dann auch bei den Initiativen, die wir noch umzusetzen haben.