Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-03-10
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-03-10
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen und diesen Zusatz gemäss Absatz 1bis zu streichen. Wenn wir komplett frei wären in der Umsetzung dieses Gesetzes, würden wir mit Sicherheit einen pragmatischen Ansatz finden und nicht unnötig Bürokratie schaffen. Der Verfassungsartikel, der jede Gemeinde zur Erstellung des Wohnungsinventars verpflichtet, lässt aber eben keinen Spielraum für eine solche Ausnahmebestimmung, wie sie die Minderheit vorsieht. Die Pflicht besteht gemäss Verfassung unabhängig davon, ob eine Gemeinde den Zweitwohnungsanteil von 20 Prozent überschreitet oder nicht.
Wie Herr Hösli namens der Minderheit auch gesagt hat, kann der Aufwand als sehr gering erachtet werden, weil wir beim Wohnungsregister ansetzen, das vorhanden ist und wo jede Gemeinde über die notwendigen Daten verfügt. Wenn man diese Daten mit den harmonisierten Daten des Einwohnerregisters verknüpft, braucht das keinen Amtsschimmel, sondern lediglich eine Software, die diese Verknüpfung erlaubt; dann ist das für die jeweilige Gemeinde auch operationell kein grosser Mehraufwand.
Deshalb bitte ich Sie, hier einigermassen verfassungstreu zu bleiben und der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.