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Baumann Isidor · Ständerat · 2015-03-10

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-10

Wortprotokoll

Die Weiterentwicklung der Armee ist eine einschneidende Veränderung für unsere Armee, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Anzahl der Armeeangehörigen. Wenn ich in diesen Saal schaue, scheint es mir, dass sie bereits Auswirkungen auf das Parlament hat, denn die Anwesenheit hat sich seit dem Beginn der Debatte auch gewaltig reduziert.

Die Weiterentwicklung der Armee ist so, wie sie heute zur Beratung vorliegt, ein gangbarer Weg. Mit dem Begriff "gangbar" beziehe ich mich auf die sehr vertieft und mit Anhörungen und Zusatzberichten erarbeitete Vorlage der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates. Wir müssen endlich eine klare und längerfristig verlässliche Wegrichtung für unsere Armee definieren; denn in den letzten Jahren war unsere Armee - damit meine ich die Armeeführung und die Politik - teils desorientiert und demotiviert. Sie blieb mit Ausrüstungslücken an einer Wegkreuzung stehen, bei der immer wieder gestellten Frage: Wohin soll unsere Armee gehen? Die einen wollten an dieser Wegkreuzung geradeaus gehen und sich für eine moderne, gut ausgerüstete Schweizer Armee einsetzen, die sich laufend den Veränderungen der Weltlage anpasst, und sie wollen die von den Steuerzahlenden akzeptierte Armeegrösse, Infrastruktur und Ausrüstung aufrechterhalten. Andere wollten an dieser Wegkreuzung zurückgehen, in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, mit einer grösstmöglichen Zahl von Armeeangehörigen, dem Erhalt aller Infrastrukturen und Ausrüstungen plus eine grosszügige Aufrüstung. Andere wollten an dieser Wegkreuzung weder geradeaus noch zurückgehen, sondern sie wollten stehenbleiben. Sie wollten das aktuelle Armeekonstrukt und die Armeegrösse verteidigen und mit nur kleinen Anpassungen den rasanten Veränderungen Rechnung tragen. Dann gibt es zum Schluss noch diejenigen, die sogar bereit wären, unsere Milizarmee aufzugeben, und überzeugt sind, mit einer kleinen Berufsarmee wäre den Artikeln 57 und 58 der Bundesverfassung Genüge getan.

Mit all diesen unterschiedlichen Vorstellungen haben wir uns in der SiK vertieft auseinandergesetzt. Angefangen haben wir, wie vom Kommissionspräsidenten erwähnt, mit Anhörungen aller namhaften und engagierten Organisationen mit unterschiedlichsten Vorstellungen einer künftigen Schweizer Armee.

Die Botschaft des Bundesrates und die daraus folgenden Anträge zum Militärgesetz, zur Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee, zum Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme und nicht zuletzt zur Revision der Armeeorganisation waren sehr gute, vertieft erarbeitete Grundlagen für unsere Beratung.

Bei den nun vom Bundesrat vorgelegten Anträgen müssen wir uns bewusst sein, dass wesentliche Änderungen darin teils schon vom Parlament und den Kommissionen aus früheren Beratungen empfohlene Eckwerte beinhalten, das heisst, dass der Spielraum des Bundesrates zum Teil eingeschränkt war.

So nenne ich diese Eckwerte unter folgenden Punkten: Reduktion des Sollbestandes auf 100 000 Armeeangehörige; Reduktion der Zeit der RS; Dauer und Anzahl der WK; der künftige Ausgabenplafond, bei dem lange über einen Betrag zwischen gut 4 und gut 5 Milliarden Franken diskutiert wurde und bei 5 Milliarden Franken praktisch vorgegeben wurde; eine grobe Zielvorstellung von maximal 5 Millionen Diensttagen.

Wir waren also in der SiK-SR und sind heute im Plenum selber in Bezug auf diese Vorgaben befangen. Ich gehe davon aus, dass wir den einst selber gemachten Empfehlungen treu bleiben werden, ich meine sogar, treu bleiben müssen. Ich hoffe, dass für die Mehrheit diese Empfehlungen, die wir dannzumal gemacht haben, für die heutige Beratung noch Gültigkeit haben; das ist für mich Treue gegenüber der eigenen Wegdefinition - für mich gilt das. Darum kommentiere ich jetzt diese Eckwerte nicht. Ich kommentiere vielmehr beispielhaft ein paar Elemente, die ich bei der Militärgesetzrevision als wichtig erachte.

Dazu gehört die Unterstützung der zivilen Behörden, die auch künftig noch möglich sein soll und aus meiner Sicht möglich sein muss. Ich finde es richtig und wichtig, dass die Armee auch künftig einen Beitrag zur inneren Sicherheit - Polizeidienstunterstützung - leisten kann. Wichtig ist ebenso die Unterstützung der zivilen Behörden bei der Bewältigung von ausserordentlichen Lagen und Ereignissen, das aber immer, und das betone ich, nur bei Anträgen der entsprechenden Behörden. Die Einsätze müssen zudem subsidiär erfolgen und dürfen nie den Stellenwert der Militarisierung bekommen. Dabei erachte ich auch die Verbesserung des Bereitschaftsgrades, das heisst, innerhalb von zehn Tagen bis 35 000 Angehörige der Armee einsatzbereit zu haben, als eine richtige und wichtige Korrektur in dieser Vorlage.

In der Vorlage wird auch versucht, auf die Anliegen der Wirtschaft, der Studierenden und der in Ausbildung stehenden jungen Armeeangehörigen Rücksicht zu nehmen. Darum sind die Vorschläge für die Anpassung der RS auf achtzehn Wochen und fünf statt sechs WK die richtigen Schritte. Auch erachte ich die Anträge für die neu vorgeschlagenen Ausbildungsbeiträge und die EO-Entschädigung, wenn zwischen RS und Ausbildungsdiensten zur Erlangung eines höheren Grades nur sechs Wochen liegen, als verhältnismässig und für die Betroffenen als sehr hilfreich.

Als ein sehr wichtiges Instrument erachte ich die Armeeorganisation. Für mich ist klar, dass die Armeeorganisation nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen ins Gesetz integriert, sondern als Verordnung der Bundesversammlung bestehen bleiben soll. Damit kann schnell und abschliessend gehandelt werden. Dies betrachte ich als sehr wichtige Voraussetzung für eine funktionierende Armeeorganisation, wobei immer auch das nötige Sensorium dafür vorhanden sein muss, dass das Parlament dabei nicht plötzlich operativ tätig wird.

Die vorgeschlagene neue Regelung der Ausserdienststellung erachte ich als stufengerecht. Sie lebt auch der von uns angenommenen Motion Niederberger 11.4135 in wesentlichen Punkten nach, insofern, als hier nicht der Bundesrat alleine zuständig ist, sondern neu gemäss Artikel 109a Absatz 4 für Flugzeuge das Parlament und gemäss Absatz 5 für übriges Armeematerial nach wie vor der Bundesrat mit Konsultation der SiK. [PAGE 119]

Ich habe nur ein paar wenige von vielen Verbesserungen im vorliegenden Militärgesetz erwähnt. Ich verzichte darauf, auf weitere einzugehen, weil es in der Detailberatung dazu noch genügend Möglichkeiten gibt und weil ich in der Eintretensdebatte keinen Beitrag zur Wiederholung von Wiederholungen leisten möchte.

Zum Schluss bitte ich, die Stossrichtung der SiK-SR zu unterstützen und mit einer Ausnahme, dem Minderheitsantrag Bieri zu Artikel 1, den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen. Aber unabhängig davon, was und wie in der Detailberatung entschieden und in den Gesetzen und Verordnungen festgeschrieben wird - entscheidend wird sein, dass es nach dem Inkrafttreten rasch sowie gesetzes- und verordnungstreu umgesetzt wird. Ich hoffe nicht, dass es dazu wie beim Bekenntnis zur Weiterentwicklung der Armee eine Unterschrift der Armeeverantwortlichen, mit dem Versprechen "Dafür stehe ich ein" braucht. Vielmehr sollte es selbstverständlich sein, die Gesetzes- und Verordnungsvorgaben sachgerecht und zielstrebig umzusetzen und ihnen nachzuleben. Aber auch wir als Parlament und - ich erlaube mir zu sagen - selbst der Bundesrat sind gemeinsam gefordert, die für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Armee notwendigen Immobilien- und Rüstungskredite in Zukunft zu sprechen: Nur so könnte es noch möglich werden, mittelfristig zur besten Armee der Welt zu werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.