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Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2001-12-12

Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-12

Wortprotokoll

Mein Antrag betrifft die Finanzierung der Kosten für die Durchführung von Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen nach diesem Gesetz. Solche Massnahmen können sowohl von öffentlichen als auch von privaten Anbietern durchgeführt werden. Ich setze mich mit meinem Antrag für die privaten Anbieter ein, die sehr oft als Non-Profit-Organisationen organisiert sind. Ich spreche hier als Präsidentin einer solchen Organisation.

Das Problem mit der geltenden Regelung besteht darin, dass die Besteller solcher Leistungen, in der Regel Kantone, oft eine bestimmte Anzahl von Bildungs- und Beschäftigungsplätzen bestellen, die Anbieter aber nur für diejenigen entschädigen, welche dann tatsächlich besetzt werden. Wie viele dieser Plätze tatsächlich besetzt werden, wird aber nicht von den Anbietern, sondern von den Bestellern bestimmt. Diese Regelung hat zur Folge, dass die Anbieter das Risiko nicht besetzter Plätze vollständig alleine tragen. Dieses Problem wird dadurch noch verschärft, dass es die Besteller nicht zulassen, dass die Anbieter bei der Preisgestaltung Rückstellungen für diese Risiken einberechnen können. Diese einseitige Risikoverteilung hat denn auch dazu geführt, dass viele Anbieter von solchen Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen in den letzten Jahren in Konkurs geraten sind, wobei die Hauptursache dafür natürlich eher im Rückgang der Nachfrage nach solchen Massnahmen zu suchen ist.

Sie haben gestern ein Memorandum des Schweizerischen Verbandes der Organisationen von aktiven Arbeitsmarktmassnahmen erhalten, in dem diese Problematik geschildert wird. Dem Seco ist die Problematik bekannt. Allerdings steht eine Lösung dafür noch aus. Das ist denn auch der Anlass für meinen Antrag. Um die Verluste der Anbieter auf bestellten, aber nicht abgeholten Leistungen etwas zu mindern, erhalten gewisse Anbieter vom Seco im Nachhinein Nachfinanzierungszuschüsse, die aber im freien Ermessen des Seco liegen, auf die seitens der Anbieter also kein Anspruch besteht.

Das heutige System schafft zudem Anreize, die wenig erstrebenswert sind. Wenn zum Beispiel ein Erwerbsloser während des Programms eine Stelle findet, dann entsteht dem Anbieter eine Finanzierungslücke, was zur Folge hat, dass der Anbieter danach trachtet, den Teilnehmer bis zum Ende des Programms zu halten, also den möglichst raschen Stellenantritt zu verhindern versucht, um seine Verluste nicht noch zu vergrössern. Das ist offensichtlich ein verkehrter Ansatz.

Es liegt auf der Hand, dass das geltende System für die Anbieter unbefriedigend ist. Leider wird es auch mit dieser Revision nicht beseitigt: Die Anbieter schlagen deshalb - leider etwas spät - eine Lösung zugunsten einer Regelung vor, die eine Entgeltung aufgrund vertraglicher Abmachungen und aufgrund von Qualitätskriterien vorsieht. Das könnte dann z. B. so aussehen, dass die Kantone eine bestimmte Anzahl Plätze einkaufen, deren Finanzierung gewährleisten und mit den Anbietern die Leistungen vertraglich vereinbaren.

Mein Antrag läuft also darauf hinaus, das bisherige Subventionssystem durch Leistungsaufträge abzulösen. Eine solche Regelung wäre nicht nur zeitgemässer, sondern auch gerechter, weil die Risikoteilung vertraglich ausgehandelt würde.

Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag gutzuheissen.