Föhn Peter · Ständerat · 2013-03-21
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-21
Wortprotokoll
Vorerst herzlichen Dank, Herr Kommissionspräsident, für die ausführliche Darlegung. Man sieht daraus wieder, dass es nicht so einfach ist, und doch versuchen wir, das Beste daraus zu machen.
Die Anträge meiner Minderheit gehen eindeutig dahin, dass vor allem unsere KMU - ich betone ganz klar: die KMU - nicht irgendwo und irgendwie die Leidtragenden sind. Wir können keine teuren Anwälte und Ökonomen bezahlen, wir können uns das schlicht und einfach nicht leisten. Deshalb möchte ich einfach die Gesetzgebung so ausgestaltet und formuliert haben, dass wir dem auch möglichst entgegentreten können.
So meine ich: Die Bagatellklausel muss noch konkretisiert werden, damit gerade wir KMU-Inhaber die nötige Rechtssicherheit haben. Die Wettbewerbsbehörde muss die belastenden und entlastenden Umstände mit gleicher Sorgfalt untersuchen wie die Staatsanwaltschaft. Wenn es dann um Bussen geht, dürfen diese wirklich nur dann ausgesprochen werden, wenn ein Gesetzesverstoss effektiv zweifelsfrei bewiesen ist. [PAGE 334]
Damit wir einigermassen dem Konzept folgen können, möchte ich schon bitten, dass man die Fahne kurz anschaut: Wir sind bei Artikel 5 auf Seite 2 der Fahne. Hier geht es um die unzulässigen Wettbewerbsabreden. Der Absatz 2 ist auch ausführlicher, klarer formuliert.
Bei Absatz 3 auf Seite 3 der Fahne ist Folgendes sehr, sehr wichtig: Wir hatten hier die Beweislastumkehr, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte; der Kommissionssprecher hat davon gesprochen. Jetzt heisst es in Buchstabe a in der Fassung der Kommission, "wobei hierfür die Unternehmen diese Rechtfertigungsgründe geltend zu machen haben". Ich habe das klarer formuliert, nämlich "wobei die Unternehmen die Folgen der Beweislosigkeit tragen". Fertig! Dann ist das ganz klar, eindeutig und unmissverständlich formuliert - so, wie ich das als Kleinunternehmer haben will. Dann gibt es nicht irgendwelche Diskussionen um die Beweislastumkehr usw.
Artikel 27 Absatz 2 auf Seite 15 der Fahne betrifft auch mein Konzept. Die Mehrheit hat diese Bestimmung gestrichen. Es geht dort um die Untersuchung: "Es führt Untersuchungen durch und untersucht dabei die belastenden und entlastenden Umstände, wie insbesondere das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Gründen der wirtschaftlichen Effizienz, mit gleicher Sorgfalt." Das habe ich vorhin schon gesagt. "Es entscheidet, welche der eröffneten Untersuchungen vorrangig zu behandeln sind." Das gehört hier auch zum Konzept.
Dann haben wir noch Artikel 49a auf Seite 25 der Fahne mit dem Titel "Sanktionen bei unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen". Bei Absatz 4 auf Seite 26 habe ich einen neuen Buchstaben c eingefügt: Danach entfällt die Belastung auch dann, wenn "nicht über jeden vernünftigen Zweifel erwiesen ist, dass die Wettbewerbsbeschränkung unzulässig ist". Das ist also klipp und klar formuliert, sodass auch ich als Nichtjurist dem folgen kann.
Somit bitte ich Sie, mir zu folgen und diesem Minderheitsantrag zuzustimmen. Dann haben wir eben eine klare, saubere Sache.