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Hess Hans · Ständerat · 2013-03-21

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-21

Wortprotokoll

Der Bundesrat will im Ingress Artikel 27 Absatz 1 der Bundesverfassung streichen. Er begründet dies in der Botschaft, Seite 3940, wie folgt: "Artikel 27 BV ist im Ingress fehl am Platz, da er keine Rechtsetzungskompetenz des Bundes begründet." Es ist richtig, dass Artikel 27 der Bundesverfassung keine Rechtsetzungskompetenz begründet. Übersehen wird vom Bundesrat aber, dass Artikel 27 zusammen mit Artikel 35 der Bundesverfassung für die Gesetzgebung verbindlich vorgibt, Gesetze inhaltlich so zu gestalten, dass diese zur Verwirklichung der Grundrechte beitragen.

Für die Gesetzgebung im Bereich des Kartellrechts bedeutet dies Folgendes: Wir müssen, gestützt auf Artikel 96 der Bundesverfassung, Vorschriften gegen volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen erlassen. Wir müssen dabei aber auch gewährleisten, dass die einzelnen Unternehmen sich unter Beachtung dieser Schranken wirtschaftlich frei betätigen können. Das geschieht gemäss Artikel 27 in Verbindung mit Artikel 35 Absatz 2. Ich darf hier in Erinnerung rufen, dass unsere Verfassung davon ausgeht, dass wirtschaftliche Betätigung Voraussetzung für die allgemeine Wohlfahrt ist. Der Antrag des Bundesrates, Artikel 27 Absatz 1 im Ingress des Kartellgesetzes zu streichen, verkennt die Bedeutung dieser Verfassungsbestimmung für die Kartellgesetzgebung. Er verkennt aber auch den verpflichtenden Auftrag von Artikel 27 in Verbindung mit Artikel 35 der Bundesverfassung für den Kartellgesetzgeber.

Die Streichung von Artikel 27 im Ingress des Kartellgesetzes würde von vielen als Signal dafür aufgefasst, das Kartellrecht habe nur noch die Aufgabe, abstrakt den Wettbewerb zu fördern, es habe dagegen nicht mehr die Aufgabe, auch dafür zu sorgen, dass sich einzelne Unternehmen am Wettbewerb beteiligen können. Eine solche Entwicklung wäre gerade gegen die Interessen vieler kleiner Unternehmen, die bekanntlich das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden.

Aus diesen Gründen ersuche ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen und es beim geltenden Recht zu belassen.