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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2012-09-26

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2012-09-26

Wortprotokoll

Beim Zahlungsrahmen hat die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen beschlossen, dem Bundesrat zu folgen. Der Bundesrat hat entschieden, mit dem Zahlungsrahmen 30 Millionen Franken mehr in die Verkäsungszulage zu leiten. Als Kompensation schlägt der Bundesrat vor, die entsprechende Kürzung beim Fonds de Roulement für die Investitionskredite vorzunehmen. Da die AP 2014-2017 keine Marktöffnungsschritte vorsieht, wird die Strukturentwicklung relativ bescheiden bleiben. Auch die Teuerung und die Zinsen dürften relativ tief bleiben, was sich dämpfend auf die Nachfrage nach Investitionskrediten auswirken könnte. Die Mehrheit unterstützt deshalb diesen mit der Schuldenbremse konformen Antrag des Bundesrates.

Eine Minderheit Hausammann weist jedoch auf die vom Parlament beschlossenen zusätzlichen Subventionstatbestände hin, speziell auf die Projekte zur regionalen Entwicklung und auf die zahlreichen Gesuche um Investitionshilfe bei den Kantonen. Sie prognostiziert einen zunehmenden Finanzbedarf, der durch die zur Verfügung gestellten Mittel nicht gedeckt werden kann. Zudem wird auch auf die Multiplikatoreffekte der Investitionshilfen hingewiesen.

Als Kommissionssprecher bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Zum Minderheitsantrag Bertschy: Diesen Antrag hat die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen abgelehnt und ist dem Bundesrat gefolgt. Die Direktzahlungen sind im Zahlungsrahmen enthalten; die geplante Verwendung ist in der Botschaft beschrieben. Damit hat der Bundesrat die Möglichkeit und die Flexibilität, auf Ziellücken zu reagieren. Die Mehrheit der Kommission erachtet diese Flexibilität und den Vorschlag des Bundesrates zur Verwendung der Mittel aus dem Zahlungsrahmen als sinnvoll. Sie ist der Meinung, dass mit dem Entwurf des Bundesrates die Produktion, die Ökologie und die Landschaft ausgewogen gefördert werden können.

Die Minderheit Bertschy erachtet die für die Kulturlandschafts-Zonenbeiträge und für die Versorgungssicherheitsbeiträge vorgesehene Summe als zu hoch. Diese beträgt gemäss Entwurf des Bundesrates 44 Prozent der Direktzahlungen. Die Minderheit möchte die Summe um jährlich 250 Millionen Franken senken und auf 35 Prozent der Direktzahlungen beschränken und die so eingesparten Mittel für andere Direktzahlungsarten zur Verfügung stellen. Damit würde aber die Flexibilität eingeschränkt und ein zentrales Element des weiterentwickelten Direktzahlungssystems infrage gestellt.

Im Namen der Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen, den Minderheitsantrag Bertschy abzulehnen und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.