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Fässler Hildegard · Nationalrat · 2001-12-12

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-12

Wortprotokoll

In Artikel 90 wird die Finanzierung der Versicherung geregelt. In Artikel 90 Buchstabe b und in Artikel 90a geht es um die Beteiligung des Bundes. Gemäss Beschluss des Ständerates, dem sich die WAK angeschlossen hat, ist die Beteiligung der Kantone von Artikel 90a Absatz 1 in den Artikel 92 Absatz 7bis verschoben worden. Der Antrag meiner Minderheit zur Verdoppelung der Beteiligung von Bund und Kantonen betrifft daher sowohl Artikel 90a Absatz 1 als auch Artikel 92 Absatz 7bis.

Die Beteiligung von Bund und Kantonen soll sich gemäss Beschluss des Ständerates auf die Kosten für Vermittlung und administrative Massnahmen beschränken. Damit ist die WAK und damit bin auch ich einverstanden. Regionale Arbeitsvermittlungsstellen und arbeitsmarktliche Massnahmen stellen öffentliche Aufgaben dar und sollen daher von der öffentlichen Hand finanziert werden; es sind versicherungsfremde Leistungen. Gehen wir von 100 000 Arbeitslosen aus, so betragen die Kosten rund 800 Millionen Franken; dies entspricht etwa 0,4 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme. Der Beschluss des Ständerates ändert nichts am Beteiligungsschlüssel von drei Viertel Bund und ein Viertel Kantone. Er verlangt eine Beteiligung des Bundes von 1,5 Promille und eine solche der Kantone von 0,5 Promille; das sind rund 300 Millionen Franken für den Bund und 100 Millionen Franken für die Gesamtheit der Kantone.

Der Antrag meiner Minderheit bewirkt keine Änderung des Schlüssels, sondern eine Verdoppelung der Beiträge. Dieses Ansinnen ist durchaus einleuchtend zu begründen mit dem Grundsatz: Öffentliche Aufgaben finanziert die öffentliche Hand, Versicherungsleistungen für die Arbeitslosen finanzieren die Versicherten über Lohnprozente.

Der Beschluss des Ständerates bittet auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber zur Kasse. Sie sollen die Hälfte der Kosten der RAV und der arbeitsmarktlichen Massnahmen tragen. Das ist systemwidrig - weil Herr Widrig gerade so aufgehorcht hat: Das ist in einem Stück gemeint.

Den Einwand, die Kantone würden mit diesen zusätzlichen 100 Millionen Franken über Gebühr belastet, kann ich nicht gelten lassen. Zum einen sind kantonale Steuerzahlende in aller Regel auch Lohnnebenkostenzahlende. Zum anderen konnten sich die Kantone bei der Revision von 1995 merklich entlasten. Die dadurch entstandene Kostenverlagerung auf die Sozialpartner kann mit meinem Antrag korrigiert werden.

Stimmen Sie meinem Minderheitsantrag zu. Damit werden die gesamten Kosten für RAV und arbeitsmarktliche Massnahmen von Bund und Staat getragen. Die Logik, wonach der Staat öffentliche Aufgaben finanziert und die Versicherten die Versicherungsleistungen bezahlen, erhält damit ihre Chance.