Schneider Johann N. · Nationalrat · 2001-12-13
Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Ich beantrage, die Beratung über die Artikel 42 bis Artikel 42quater (D. Die Assistenzentschädigung) auf die nächste Session zu verlegen. Die IV ist sozialpolitisch eine zu wichtige, aber auch problematische und komplexe Sozialversicherung. Finanzpolitisch ist sie nach jeder Revision kostspieliger geworden. Auch Bund und Kantone spüren das, denn sie zahlen die Hälfte davon. Von der 4. IV-Revision sind sehr viele Menschen betroffen. Unsere Beschlüsse und Weichenstellungen müssen daher wohl abgewogen sein, damit die Finanzierung langfristig sichergestellt ist. Dies trifft gerade auf ein neues Konzept wie die Assistenzentschädigung zu. Vieles spricht dafür, dass wir den Bereich der heutigen Hilflosenentschädigung und der Pflegebeiträge etwas ändern, nur dürfen wir dabei andere Ziele nicht aus den Augen verlieren.
Ein primäres Ziel der 4. IV-Revision war die finanzielle Konsolidierung. Es kann nicht einfach zum Mittel der Mehreinnahmen gegriffen werden. Es geht bei dieser Revision um neue Mehrwertsteuerprozente und damit für die Wirtschaft um Milliarden von Franken. Mit der Verdoppelung der Ansätze, mit den Mehr- und Minderheitsanträgen zur Assistenzentschädigung und zur Ausgestaltung der lebenspraktischen Begleitung stellt sich die Frage, wie sich diese Ausbaupläne mit der primären Zielsetzung der Revision - und insbesondere - wie sich diese Vorschläge mit dem neuen Finanzausgleich vertragen, welche Wirkungen davon zu erwarten sind.
Diese komplexen Fragen konnten in der zur Verfügung stehenden Zeit für einen Parlamentarier, der kein Mitglied der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit ist, nicht hinreichend abgeklärt werden. Ich nehme an, dass es vielen so geht wie mir. Man weiss, dass die Vorlage politisch wichtig ist. Aber mit einer Fahne, die über 50 Seiten umfasst - dazu kommen noch die Einzelanträge -, die zudem mit vielen Verweisen auf andere Gesetze gespickt ist, kann man als Nicht-Insider kaum mehr etwas anfangen. Wenn die Fahne dann erst noch am Wochenende vor der Session eintrifft, hat man auch nicht mehr die Zeit, um sich Rat zu holen. Dabei wäre es wichtig, die Vor- und Nachteile der Varianten des Bundesrates, der Mehrheit und der Minderheiten I und II im Rat abzuwägen. Nur muss man sie vorher kennen und verstehen. Die SGK macht es für uns auch nicht einfacher, wurde sie sich doch in dieser zentralen Frage auch nicht einig.
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Ich plädiere daher dafür, dass wir die Einführung der Assistenzentschädigung nicht übers Knie brechen oder einfach dem Ständerat als Problemfall zuschieben. Es darf nicht unnötig pressiert werden, denn immerhin geht es um eine völlig neu konzipierte Sozialleistung und um ein sehr wichtiges Paket zu einem Leistungsausbau. Ich plädiere dafür, dass wir genauere Zahlen und Begründungen zu den Mehrheits- und Minderheitsanträgen bekommen und die Einführung der Assistenzentschädigung, gut vorbereitet, im neuen Jahr behandeln.
Daher beantrage ich Ihnen in Analogie zur Chambre de réflexion, die bei der Beratung der KVG-Revision den Artikel zur Aufhebung des Kontrahierungszwanges ebenfalls vertagte, die Beratung und Verabschiedung der Artikel 42 bis 42quater auf die nächste Session zu verschieben. Wir geben uns so die Gelegenheit, uns umfassende Unterlagen und Begründungen zu beschaffen und damit eine fundierte und seriöse Diskussion zu ermöglichen.