Müller Walter · Nationalrat · 2015-06-16
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-16
Wortprotokoll
Mit dem Bundesbeschluss vom 11. Dezember 2012 wurden die Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen und die Unterstützung des EJPD bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr bis Ende 2015 bewilligt - letztmalig, war die Absicht des Parlamentes. Allerdings hat der Bundesrat damals darauf aufmerksam gemacht, dass es wahrscheinlich insbesondere dem Kanton Genf nicht möglich sein wird, in der verbleibenden Zeit genügend Leute zu rekrutieren und auszubilden.
Der Sicherheitspolitische Bericht 2010 und der Bericht zum Postulat Malama 10.3045 haben die grundlegenden Fragen zur Zukunft des Schutzes ausländischer Vertretungen und internationaler Organisationen geklärt. Die diesbezüglich empfohlenen Änderungen werden im Rahmen der Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee erfolgen. Bis dahin ist eine Übergangslösung notwendig, weil die betroffenen Kantone Bern, Genf und Waadt sowie die Stadt Zürich noch nicht in der Lage sind, alle Angehörigen der Armee durch Polizeikräfte zu ersetzen. Das ist sehr bedauerlich. Es soll also den Kantonen nochmals genügend Zeit für die Ausbildung der mit diesen Aufgaben betrauten Polizeikräfte gewährt werden. Die Sicherheitspolitische Kommission erwartet nun aber, dass die Kantone die Rekrutierung der notwendigen Polizeikräfte mit hoher Priorität vorantreiben.
Aufgrund dieser Ausgangslage beantragt der Bundesrat mit der vorliegenden Botschaft die Verlängerung der Einsätze der Armee zur Unterstützung der Missionen Amba Centro und Tiger bis zur Umsetzung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee, jedoch höchstens für drei Jahre, von 2016 bis 2018.
Beim Botschaftsschutz soll die Zahl der eingesetzten Armeeangehörigen im Jahr 2016 auf dem gleichen Niveau wie 2015 beibehalten werden - das wären höchstens 80 Armeeangehörige - und ab Anfang 2017 auf 44 gesenkt werden. Bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr soll die Zahl der als Sicherheitsbeauftragte an Bord von Linienflugzeugen eingesetzten Angehörigen der Militärischen Sicherheit und des Militärpolizei-Spezialdetachements von maximal 10 Personen beibehalten werden.
Mit dem neuen Militärgesetz, das wir noch diese Woche beraten, schaffen wir für den Kompetenzerhalt eine entsprechende Grundlage, damit eine minimale Zusammenarbeit mit den Kantonen weitergeführt werden kann.
Personalbedarf und Kosten insgesamt für den Schutz ausländischer Vertretungen sind letztlich abhängig davon, welches Schutzniveau der Bundessicherheitsdienst im EJPD für welche Botschaft an welchem Ort festlegt. Im Jahr 2016 werden sich die Aufwendungen auf total 40,49 Millionen Franken belaufen, wovon 3,3 Millionen auf die Kantone entfallen. Je weniger Personal der Bund selbst stellt, desto höher ist sein finanzieller Beitrag an die Kantone. Die aktuelle Regelung ist die, dass der Bund 90 Prozent der Kosten für das zivile Personal übernimmt.
Für die Mehrheit Ihrer SiK ist die weitere Verlängerung der Einsätze der Armee zwar ärgerlich, aber letztlich unbestritten. Es geht hier um völkerrechtlich geschützte Personen, Diplomaten, für die grundsätzlich der Bund die Verantwortung trägt. Da der Bund keine Polizei hat, und die Polizeihoheit bei den Kantonen liegt, überträgt er diese Aufgabe den Kantonen und entschädigt sie dafür.
Die Minderheit Voruz beantragt Nichteintreten, und damit will sie dem "ein letztes Mal" Nachachtung verschaffen. Die SiK ist mit 15 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten und hat ihr in der Gesamtabstimmung zugestimmt.
Ich bitte Sie im Namen der klaren Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und ihr in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.