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Casanova Corina · 2015-03-09

Casanova Corina · Graubünden · 2015-03-09

Wortprotokoll

Die Motion verlangt ja, dass auch Mitglieder von Leitungsorganen von Anstalten des Bundes ihre Interessenbindungen öffentlich machen, die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung sei entsprechend anzupassen. Adressaten der neuen Transparenzpflicht sind aber nicht nur Organe, die in der Begründung der Motion erwähnt werden, es fallen eigentlich auch zahlreiche andere Organe darunter. Für diese Gremien bestehen jeweils spezialgesetzliche Rechtsgrundlagen. Wir werden daher vertieft prüfen, welche Rechtsgrundlagen nötig sind, damit das Anliegen der Motion am besten erfüllt werden kann. Möglicherweise reicht eine blosse Anpassung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung nicht, um alle Gremien zu erfassen. Wir prüfen also, ob allenfalls Änderungen des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes oder spezialrechtlicher Grundlagen nötig sind. Wir können das tun, und wir werden Ihrem Rat Bericht erstatten, wie wir mit diesen Arbeiten vorankommen.

Der Bundesrat beantragt ja Annahme der Motion, und in diesem Sinne danke ich Ihrem Rat, wenn er die Motion annimmt.

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