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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2001-12-13

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen die Beibehaltung der Zusatzrente gemäss geltendem Recht. Was ist die Zusatzrente? Sie haben den Text vor sich. Kurz gesagt: Der Ehepartner eines vorher erwerbstätigen IV-Rentners erhält eine Zusatzrente von 30 Prozent des Rentenbetrages. Ein Beispiel: Ein erwerbstätiger Familienvater wird invalid; er erhält eine IV-Rente, seine Frau erhält eine Zusatzrente und die Kinder eine Kinderzusatzrente, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Zusatzrente trägt also dem Umstand Rechnung, dass der Familienvater vermehrte Unterhaltspflichten hat.

Welches sind die Gründe, die den Bundesrat und die Kommission bewogen haben, die Aufhebung der Zusatzrente zu beantragen? Dazu sagt die Botschaft erstens, es sei die letzte verbleibende zivilstandsabhängige Leistung in der IV. Dieser Umstand stört mich nicht; die Frage ist vielmehr, ob eine verheiratete Person - ein Familienvater, eine Familienmutter - höhere Lasten zu tragen hat, ja oder nein. Die Botschaft verweist uns zweitens auf die Ergänzungsleistungen in finanziellen Notlagen. Wir sollten meines Erachtens die Ergänzungsleistungen nicht überstrapazieren. Die IV ist eben eine Versicherung, mit einer Prämienpflicht und Leistungsansprüchen. Diese dürfen wir nicht auf die Ergänzungsleistungen und damit auf die Kantone und Gemeinden abschieben. Zudem muss für die Ergänzungsleistungen ein neues Gesuch gestellt werden; das ist schwerfällig, aufwendig und zum Teil auch entwürdigend und mit administrativen Kosten verbunden. Die Botschaft besagt drittens und vor allem, die Zusatzrente stehe Geburts- und Frühinvaliden nicht zur Verfügung und für die Einführung der Assistenzentschädigung brauche es Einsparungen und Opfer.

Wir müssen das Kind beim Namen nennen: Hier geht es um eine Umverteilung. Es geht hier nicht um die gleichen Bezüger. Die Assistenzentschädigung betrifft betreuungsbedürftige Behinderte, jene, die heute eine Hilflosenentschädigung erhalten. Die Zusatzrente dagegen betrifft die Ehegatten von IV-Bezügern, also den Ehepartner.

Das führt schlussendlich zu einem Leistungsabbau, der sich gegen die Familien richtet. Ich nehme ein Beispiel: Ein Versicherter, ein 55-jähriger Bauarbeiter, wird arbeitsunfähig und erhält eine volle IV-Rente, z. B. im Betrage von 1800 Franken. Die Ehefrau erhält heute 30 Prozent, das heisst zirka 600 Franken. Das Familienbudget beläuft sich damit auf 2400 Franken. Diese 600 Franken werden im Familienbudget fehlen. Das kann mit allen unliebsamen Konsequenzen zu einer Verarmung führen: Ich will gar nicht von der Würde reden, sondern nur vom Gang zum Sozialamt und damit von der Umverteilung, der Entlastung der IV-Kasse und der Belastung der Gemeinde- und der Kantonskasse.

Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen: Sagen wir Nein zu dieser doppelten Umverteilung zulasten der Ergänzungsleistungen und der Sozialdienste, sagen wir Nein zur Kürzung des Familienbudgets von IV-Rentnern.