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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2014-12-08

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2014-12-08

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, zur Erbschaftssteuer-Initiative Ja zu sagen und Millionenerbschaften neu national zu besteuern. In der "NZZ" konnten Sie diesen Sommer lesen: "Bevor Sie nun den Revolver ziehen, sollten Sie diese Lösung nüchtern und emotionslos hinsichtlich der Wachstumsverträglichkeit und der Chancengleichheit mit der Belastung von Konsum und Einkommen vergleichen." Das Zitat stammt, so schrieb die "NZZ", vom früheren freisinnigen Finanzminister Kaspar Villiger, der seine Parteikollegen und uns von einer nationalen Erbschaftssteuer zu überzeugen versuchte, flankierend zu einem Sparpaket, aber leider erfolglos.

Mehr als zehn Jahre sind seither verstrichen, und das Parlament hat sich wiederholt gegen die Erbschaftssteuer ausgesprochen. Die meisten Kantone haben diese sogar abgeschafft, zumindest für direkte Nachkommen. Die Steuerreform, die wir Ihnen hier vorschlagen, ist deshalb überfällig und sehr berechtigt. Nachdem nämlich die Kantone zunehmend die Erbschaftssteuer abgeschafft hatten, mussten sie auch schmerzhafte Sparpakete schnüren, nicht zuletzt wegen nichtkompensierter Steuerverluste. Wenn diese Steuer jetzt in die Bundeskompetenz fällt, kann sie einheitlich und damit steuergerechter erhoben werden. Agieren wir doch heute, bevor wir national schmerzhafte Sparpakete schnüren müssen. Hier haben wir die Möglichkeit, Steuereinnahmen zu generieren. Einen Vorgeschmack der Willkür bei Sparpaketen haben wir ja bereits in der diesjährigen Budgetdebatte gehabt, wo wir doch prompt die Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit gekürzt haben, um andernorts ebenso willkürlich mehr Geld auszugeben.

Erbschaften fallen an, ohne dass die Nachkommen dafür Leistungen erbracht haben. Was spricht also dagegen, eine solche Initiative anzunehmen? Sogar diejenigen Millionäre, die erben, bleiben Millionäre. Stein des Anstosses sind rückwirkend angerechnete Schenkungen und die noch offene Ausgestaltung der Unternehmensnachfolge.

Zum ersten der beiden hinter dieser Kritik steckenden Anliegen: Gäbe es diese Anrechnung nicht, würde der Verfassungsartikel zur Farce werden.

Das zweite Anliegen ist berechtigt, war aber nie gefährdet. Eine satte Mehrheit in diesem Saal hat sich schon immer dafür engagiert, dass sinnvolle Unternehmensnachfolgen gesichert bleiben, und wird das auch in Zukunft tun. Es ist daher gar nicht möglich, mit Ausführungsbestimmungen konfrontiert zu sein, die Unternehmen in deren Existenz gefährden würden. Wir haben aber volkswirtschaftlich eine unheilvolle Schere, die zwischen Armen und Reichen aufgeht. Diese aufgehende Schere gefährdet langfristig unseren Wohlfahrtsstaat. Bereits die demografische Entwicklung allein gefährdet die sichere Finanzierung unserer Sozialversicherungen wie AHV und IV. Mit dieser Initiative haben Sie Gelegenheit, über eine Abschöpfung von Reichtum einen Beitrag zur Finanzierung der Sozialversicherungen zu leisten, auch wenn es nur 2 Milliarden Franken sind, auch wenn es nur um 0,7 Mehrwertsteuerprozente geht. Im Wissen darum, wie wir um Ausgaben feilschen, ist das ein wichtiger Beitrag. Zudem leisten Sie einen Beitrag zur steuerlichen Gleichbehandlung, [PAGE 2221] indem Sie die kantonalen Unterschiede im Bereich der Erbschaftsbesteuerung aufheben.

Mehr Steuergerechtigkeit, mehr Geld für die Sozialversicherungen, mehr Geld für die Kantone - was wollen Sie noch mehr? Ich bitte Sie, diese Initiative zu unterstützen.

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