Jans Beat · Nationalrat · 2014-12-08
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-08
Wortprotokoll
Von dieser Initiative profitieren nun wirklich fast alle. Die Mehrheit der Erben profitiert, weil Erbschafts- und Schenkungssteuern für Erbschaften unter 2 Millionen Franken bei einer Annahme der Initiative künftig entfallen. Das betrifft immerhin 98 Prozent der Steuerpflichtigen. Von dieser Initiative profitieren unter dem Strich aber auch die Kantone, weil sie aus der Erbschaftssteuer mehr Einnahmen als bisher haben. Von dieser Initiative profitieren zudem alle Menschen, die AHV beziehen und in die AHV einzahlen, auch die Arbeitgeber, die Firmen in diesem Land, weil sie bei der Einzahlung der Beiträge durch diesen Beitrag entlastet werden können. Es sind immerhin 2 bis 3 Milliarden Franken, die so zur Stärkung der AHV eingesetzt werden können. Von Frau Quadranti habe ich heute gelernt, dass 2 bis 3 Milliarden Franken tatsächlich ein Tropfen auf den heissen Stein seien, dass das ein herzlich bescheidener Beitrag sei. Immerhin deckt er die Lücke der AHV, die auf uns zukommt, zu einem Drittel oder vielleicht zu einem Viertel, je nachdem, wie die Einnahmen ausfallen werden.
Was spricht eigentlich dagegen? Als ich hier zugehört habe, habe ich festgestellt, dass nach Herrn Darbellay das Erfolgsmodell Schweiz auf dem Spiel stehen soll. Die Erbschaftssteuer ist ein Bestandteil des Erfolgsmodells Schweiz. Bis Ende der Neunzigerjahre haben alle Kantone Erbschaftssteuern, auch für direkte Nachkommen, erhoben. Nicht die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer, sondern ihre Abschaffung zu Beginn dieses Jahrhunderts ist unschweizerisch. Zum Schweizer Erfolgsmodell gehört auch der soziale Ausgleich. Es ist deshalb eine Stärkung des Erfolgsmodells Schweiz, wenn wir mit dieser Erbschaftssteuer zur Sicherung der AHV beitragen.
Heute sind wir mit der AHV in einer Situation, in der inzwischen alle feststellen, dass die Finanzierung mittelfristig nicht mehr sichergestellt ist. Aber wir sind auch in einer Situation, in der sich alle fragen, wer die denn finanzieren soll, und da wird die heisse Kartoffel hin- und hergeschoben. Die einen finden, die Arbeitnehmer sollten es tun, die anderen finden, die Arbeitgeber. Auch Pensionierte sollen zur Kasse gebeten werden, Frauen, das Pensionsalter soll erhöht werden. Da sind letztlich alles Leute betroffen, die es sich unter Umständen nicht leisten können. Das macht doch keinen Sinn. Warum holen wir das Geld nicht dort, wo es sich anhäuft? Das ist nun mal bei den ganz grossen Vermögen der Fall. Dort ist Geld vorhanden, das man besser einsetzen könnte.
Das Erfolgsmodell Schweiz wird schon gar nicht dadurch infrage gestellt, dass die Übergabe von Familien- und Landwirtschaftsbetrieben durch diese Erbschaftssteuer nicht mehr möglich wäre. Lesen Sie doch den Initiativtext, Artikel 129a Absatz 5: "Gehören Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe zum Nachlass oder zur Schenkung und werden sie von den Erben, Erbinnen oder Beschenkten mindestens zehn Jahre weitergeführt, so gelten für die Besteuerung besondere Ermässigungen, damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben." Dieser Initiativtext, dieser Verfassungstext stellt ja gerade sicher, dass das nicht eintrifft, wovor Sie uns warnen. Das steht ja dann in der Verfassung. Wovor haben Sie Angst? Haben Sie Angst vor diesem Parlament, dass es diesen Verfassungstext dereinst nicht umsetzt? Das verstehe ich nicht.
Zum Erfolgsmodell Schweiz gehören verschiedene Dinge - zum Beispiel eine Erbschaftssteuer, die wir über Jahrzehnte in diesem Land hatten, und auch eine sichere AHV. Was aber sicher nicht zum Erfolgsmodell Schweiz gehört, ist ein immer reicher werdender Finanzadel. Die Konzentration immer grösser werdender Reichtümer bei einer kleinen Oberschicht, das ist nicht schweizerisch. Das ist nicht das Erfolgsmodell Schweiz.
Entlasten wir doch die AHV, und belasten wir das Geld dort, wo es sich ansammelt. Das ist das Erfolgsmodell Schweiz. Ich bitte Sie deshalb, diese Initiative zu unterstützen.