Gmür Alois · Nationalrat · 2014-12-08
Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-08
Wortprotokoll
Ich bin Miteigentümer einer Unternehmung mit 22 Arbeitsplätzen in der Getränkebranche. Unser Unternehmen wäre von der Erbschaftssteuer-Initiative betroffen. Wir haben allfällige Auswirkungen bei einer Annahme dieser Initiative analysiert. Unserem Familienunternehmen würden durch diese Steuer bedeutende und wichtige liquide Mittel entzogen, die anderweitig wieder zugeführt werden müssten. Unsere Familie, meine Eltern, Grosseltern und Urgrosseltern, hat sich seit 1905 für unseren Betrieb eingesetzt und hat über all die Jahre, in wirtschaftlich guten und schlechten Zeiten, alles unternommen, damit sie und unsere Mitarbeiter wirtschaftlich überleben und auch Geld verdienen konnten. Das Fortbestehen des Betriebs hatte erste Priorität. Alles, was an Gewinn erarbeitet wurde, wurde wieder in Gebäude, Maschinen und die Entwicklung neuer Produkte investiert. Meine Eltern, Grosseltern und Urgrosseltern verzichteten auf Ferien und leisteten sich keinen Luxus. Sie wollten unabhängig bleiben und haben alle Rechnungen prompt bezahlt. Es war ihnen wichtig, dass sie auch im Alter nicht dem Staat zur Last fallen würden, und sie haben vor allem auch dafür gespart.
In dieser Debatte bekomme ich das Gefühl, dass bei einigen Leuten die Meinung vorherrscht, dass alle Vermögenden ihre Vermögen erschlichen haben und dass sich der Staat [PAGE 2225] hier bedienen muss. Dabei hat sich der Staat mit der Einkommenssteuer schon einmal beim Einkommen bedient, ein zweites Mal mit der Vermögenssteuer beim Vermögen, ein drittes Mal mit der Vermögensverkehrssteuer. Jetzt soll sich der gleiche Staat beim gleichen erwirtschafteten Vermögen schweizweit ein weiteres Mal über die Erbschaftssteuer bedienen.
Ich komme aus dem Kanton Schwyz. Wir kennen keine Erbschaftssteuer, und dies nicht zuletzt aus Respekt vor Vermögenden. Es kann doch nicht sein, dass der Bund den Kantonen die Steuerautonomie in dieser Sache wegnimmt und in der ganzen Schweiz eine gleiche Erbschaftsbesteuerung vorschreibt. Dass ein Teil dieser Gelder der AHV zufliessen soll, ist reine Lockvogelpolitik und Kosmetik. Die langfristige Finanzierung der Altersvorsorge ist auch mit diesem zusätzlichen Geld für die AHV nicht gesichert.
Die grössten Probleme bei der Einführung der Erbschaftssteuer, so, wie sie die Initiative vorschlägt, bekämen die KMU-Familienbetriebe. Die Basis für die Besteuerung der Unternehmen würde der Gesamtwert sein, was dem Verkehrswert entspricht. Welcher Betrieb kann einfach so 10 Prozent des Verkehrswertes - so viel wäre es gemäss Vorschlag der Initianten, unabhängig davon, was im Anlagevermögen gebunden ist - an Steuern bezahlen, ohne dass seine Substanz und damit die Weiterführung gefährdet sind? Falls die Erben den Betrieb nicht zehn Jahre weiterführen können, fallen sogar 20 Prozent Steuern auf dem Verkehrswert an.
Die Erbschaftssteuer würde die Weiterführung von vererbten Unternehmen erschweren. Die Nachfolgeplanung von Familienunternehmen würde zusätzlich erschwert. In einem wirtschaftlich angespannten Umfeld mit grossen Unsicherheiten wäre eine weitere steuerliche Mehrbelastung für zahlreiche Unternehmen nicht verkraftbar. Weil das Vermögen in einem Betrieb meist gebunden und nicht frei verfügbar ist, müssen bei einer Unternehmensnachfolge zusätzliche Kredite aufgenommen, Eigenkapital abgebaut oder verschiedene Einsparungen getätigt werden. Hohe Vermögen sind für die Bildung von Risikokapital von grosser Bedeutung. Eine zusätzliche steuerliche Belastung in diesem Bereich würde die Unternehmen bedeutend schwächen und Arbeitsplätze gefährden.
Die Auswirkungen der Erbschaftssteuer-Initiative sind für unsere KMU-Familienbetriebe höchst bedenklich. Ich bitte Sie, empfehlen Sie diese Initiative zur Ablehnung.