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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2014-12-08

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-08

Wortprotokoll

Zu Artikel 9: Ein Verbot der Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen lehnen wir ab. Eine solche Rezyklierung ermöglicht die optimale Nutzung von wertvollen Ressourcen. So können beispielsweise mit der Wiederaufarbeitung von acht gebrauchten Brennelementen zwei neue Brennelemente hergestellt werden. Abgebrannte Brennelemente sind also kein Abfall, sondern ein Rohstoff. Dank dieses Recyclings müssen somit 25 Prozent weniger Uran abgebaut werden - mit entsprechender Reduktion des Eingriffs in die Umwelt und des Primärenergieverbrauchs in der Brennstofflieferkette.

Zu Artikel 12, zum Minderheitsantrag: Das vorgeschlagene Verbot für die Erteilung von Rahmenbewilligungen kommt einem eigentlichen Technologieverbot gleich. Dies ist unseres Erachtens unnötig, denn jüngste Entwicklungen der Fusionstechnologie könnten durchaus einmal marktreif werden. Hier sollten wir nicht voreilig die Türe zuschlagen. So sind Reaktoren im Bau, darunter solche, die auf Flüssigsalz basieren, bei welchen eine Kernschmelze physikalisch nicht möglich ist, der Wirkungsgrad sehr viel höher und darum die Abfallproblematik deutlich geringer. Grundsätzlich sollte man die Wissenschaft zuerst forschen lassen, danach kann man dann immer noch die Resultate beziehungsweise die [PAGE 2191] Technologie politisch regeln. Zudem besteht heute ja ohnehin kein Rechtsanspruch auf Erteilen der Rahmenbewilligung für ein neues Kernkraftwerk. Auch aufgrund der hohen demokratischen Hürden ist ein solches Verbot unnötig. Zur Verdeutlichung: Es braucht zuerst einen Entscheid des Bundesrates und nachher noch die Absegnung durch das Parlament und das Volk.

Ich komme nun noch auf das Langzeitbetriebskonzept zu sprechen: Sie wissen es, in der Schweiz kann heute ein Kernkraftwerk so lange betrieben werden, wie es die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Dieses System hat sich bewährt, und es gibt keinen Grund, die Betriebsdauer zu beschränken. Auch der EU-Stresstest hat gezeigt, dass unsere Kernkraftwerke zu den sichersten in Europa gehören. Mit der unbefristeten Bewilligung ist der Betreiber verpflichtet, seine Anlage kontinuierlich zu verbessern und auf dem neuesten internationalen Sicherheitsstand zu halten. Das sogenannte Langzeitbetriebskonzept, wie es von der Kommission eingebracht wurde, ist faktisch eine Laufzeitbeschränkung ohne Entschädigungsanspruch. Es macht keinen Sinn, ohne Not das bestehende und bewährte System zu ersetzen. Vielmehr würde ein solcher Wechsel Rechtsunsicherheiten und damit Investitionsunsicherheiten bringen. Dies würde letztendlich dazu führen, dass nicht mehr die Sicherheit das oberste Prinzip ist. Grosse Investitionen, die man nicht über zehn Jahre abschreiben kann, dürften aus unternehmerischer Sicht gar nicht mehr getätigt werden.

Auch beinhaltet die Forderung nach einer "steigenden Sicherheit" einen Gummibegriff; dieser kann von der politischen Behörde beliebig definiert werden. Zudem werden Betreiber bestraft, die in der Vergangenheit hohe Summen in die Sicherheit investiert haben. Darum besteht die Gefahr, dass der Betreiber, um jederzeit eine steigende Sicherheit nachweisen zu können, immer nur in kleinen Schritten in sicherheitsrelevante Nachrüstungen investiert. Eine Grossinvestition, die einen wesentlichen Schritt in Richtung von noch mehr Sicherheit brächte, wäre nicht mehr tragbar.

Ich attestiere den Antragstellern durchaus, dass ihnen die Sicherheit ein hohes Anliegen ist. Das Hauptmotiv scheint mir letztlich aber das schnelle Abschalten der Kernkraftwerke zu sein. Darauf läuft dieses Langzeitbetriebskonzept schlussendlich hinaus. Aus den dargelegten Gründen lehnen wir es ab.