Vogler Karl · Nationalrat · 2014-12-08
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-08
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, bei Artikel 106a der Minderheit I zu folgen. Mit dem Antrag der Minderheit I soll erreicht werden, dass für die ältesten Kraftwerke nur eine einmalige Verlängerung des Langzeitbetriebskonzepts möglich ist. Konkret sprechen wir von Beznau, da Mühleberg bekanntlich 2019 vom Netz geht. Beznau ist heute mit 45 Jahren das älteste in Betrieb stehende Kernkraftwerk der Welt.
Warum nun diese Beschränkung der Betriebsdauer von heute noch maximal 15 Jahren? Entscheidend dafür sind nicht Ideologien, entscheidend ist einzig die Sicherheit. Was die Sicherheit betrifft, sind die Feststellungen des Ensi klar. Das Ensi hat anlässlich der Anhörungen und unter anderem im publizierten Hintergrundartikel vom 6. Oktober dieses Jahres festgestellt, dass sicherheitsrelevante Unterschiede zwischen den Werken der ersten Generation, dazu gehören Mühleberg und Beznau, und jenen der zweiten Generation, sprich Gösgen und Leibstadt, bestehen. Das Ensi hat weiter festgestellt: "Bei den älteren Kraftwerken Beznau I und II gehen wir aufgrund der vorliegenden Daten und Berechnungen davon aus, dass sie sich wohl im Bereich von 60 Betriebsjahren der Grenze annähern, die einen Weiterbetrieb nicht mehr zulässt." An diesen Feststellungen der Aufsichtsbehörde orientiert sich die Minderheit I.
Auch wenn man die Verlautbarungen der letzten Jahre der Betreiberin selber konsultiert, so ist der Antrag der Minderheit I stimmig. Ich zitiere Herrn Karrer aus der "NZZ" vom 20. April 2013. Auf die Frage, ob er für Beznau mit einer Laufzeit von 60 Jahren rechne statt, wie bisher, von 50 Jahren, antwortete er: "Es gibt aufgrund aller uns zur Verfügung stehenden Informationen keinen Grund zu bezweifeln, dass man das Kernkraftwerk Beznau zehn weitere Jahre, also bis etwa 2030, betreiben könnte." Für die Betreiberin war also immer klar, dass man von einer Laufdauer von längstens 50 Jahren ausging, sicher aber nicht von mehr als 60 Jahren. Die 60 Jahre tauchten bekanntlich erst auf, nachdem der Bundesrat und das Parlament den Ausstieg beschlossen hatten. Vorher gingen die Betreiber immer von 40 bis 50 Jahren aus.
Nur schon aus diesen Aussagen kann gefolgert werden, dass in Beznau auch keine Investitionen getätigt wurden, welche während der nun maximal vorgeschlagenen Betriebsdauer von 60 Jahren nicht amortisiert werden können und somit aufgrund eines politischen Abschaltentscheids eingeklagt werden könnten. Genauso wenig stichhaltig ist der Vorwurf, man würde gegen Treu und Glauben verstossen, wenn der Gesetzgeber eine Bestimmung erlässt, welche ja letztlich nur den klaren Äusserungen der Betreiberin entspricht.
Noch einmal: Der Minderheit I geht es um die Sicherheit, um die Sicherheit unserer Bevölkerung. Hierzu hat das Ensi festgestellt, dass dem Betrieb aufgrund der Alterung der Grosskomponenten, zum Beispiel des Containments und des Kühlkreislaufs, natürliche Grenzen gesetzt sind. Die Versprödung beispielsweise des Stahls des Reaktordruckbehälters schreitet ständig voran. Diese kann man nicht aufhalten, und der Druckbehälter kann auch nicht einfach ausgetauscht werden.
Ein Letztes: Als der Bundesrat im Jahr 2011 den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie beschloss, ging er bei seinen Modellberechnungen von einer Betriebsdauer bei Beznau von 50 Jahren aus. Mit einer solchen von maximal 60 Jahren gemäss Minderheit I geht man klar über diese angenommenen 50 Jahre hinaus. Angesichts der besagten Annahmen der Betreiberin selber sowie derjenigen des Bundesrates, aber auch aufgrund der Berechnungsgrundlagen gemäss dem Stilllegungs- und Entsorgungsfonds von 50 Jahren sind bei Annahme des Antrages der Minderheit I mögliche Haftungsansprüche der Betreiberin ausgeschlossen.
Ich ersuche Sie, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen und betreffend das älteste Kernkraftwerk der Welt klare zeitliche Rahmenbedingungen zu schaffen.