Baumann Stephanie · Nationalrat · 2001-12-13
Baumann Stephanie · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Also nochmals: Ich bin bei Artikel 28 Absatz 2bis und habe soeben damit begonnen, Ihnen zu erklären, dass sich tiefe Löhne negativ auf die Invalidenrente auswirken können. Wer in einer Tieflohnbranche arbeitet, wird im Invaliditätsfall eine tiefere Rente erhalten als Personen mit hohen Einkommen. Die betroffene Person riskiert auch in einen tieferen Invaliditätsgrad eingeteilt zu werden.
Niedrigere Frauenlöhne führen also dazu, dass Frauen häufiger als Männer nur Anspruch auf eine Teilrente oder gar keinen Rentenanspruch haben. Diese Ungerechtigkeit muss irgendwie korrigiert werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Mein Vorschlag besteht darin, dass das Valideneinkommen, also das Erwerbseinkommen, das ohne Invalidität erzielt werden könnte, nicht zu tief angesetzt werden darf. Es sollte mindestens dem Medianwert gemäss Lohnstrukturerhebung entsprechen, der heute bei 66 500 Franken liegt. Es ist wichtig, dass das Valideneinkommen eine gewisse Höhe erreicht, weil es bei der Berechnung des Invaliditätsgrades mit dem Einkommen verglichen wird, das eine invalide Person nach erfolgten Eingliederungsmassnahmen erreichen kann. Ist die Differenz klein, ist auch der Invaliditätsgrad klein. Irgendwie müssen wir einen Weg finden, der es erlaubt, Frauen mit tiefen Löhnen - es betrifft in Tieflohnbereichen übrigens auch Männer - im Invaliditätsfall eine Rente zuzusprechen, die möglichst nahe an ihre persönliche Situation herankommt. Damit meine ich, dass sie eine Rente erhalten müssen, die den Existenzbedarf angemessen deckt.
Ich bitte Sie also, im gegebenen Moment den Minderheitsantrag zu Artikel 28 Absatz 2bis, den ich jetzt schon begründet habe, zu unterstützen.