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Maier Thomas · Nationalrat · 2014-12-08

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-12-08

Wortprotokoll

Ich spreche bei diesem Geschäft gleich zu allen noch bestehenden Differenzen und Anträgen.

Wir Grünliberalen sind immer noch der Meinung, dass wir bei diesem Geschäft eine äusserst zweckmässige und zielführende Lösung für bestehende Probleme bezüglich der Gefahr einer Überschuldung von Privatpersonen gefunden haben. Wir erreichen wohl unser Ziel, der Branche trotz Vorgaben eine Chance für eine Selbstregulierung zu geben, indem wir zwar regulieren, aber nicht überregulieren: Wenn die Branche nicht handelt, kann der Bundesrat einschreiten. Wenn Sie das Amtliche Bulletin des Ständerates lesen, der dieses Geschäft nach uns beraten hat, stellen Sie fest, dass er sich lobend über die Arbeit der WAK-NR geäussert hat. In diesem Sinne verhelfen wir, zusammen mit einer Selbstregulierung, der Branche zu einer pragmatischen, sachlich richtigen und hoffentlich zielführenden Lösung. Auch die Branche - ich erinnere gerne daran - anerkennt die Problematik und hilft mit, eine vor wenigen Jahren noch total verhärtete, emotional aufgeladene Situation sachlich und lösungsorientiert zu beheben. In der Vernehmlassung fand diese Version ebenfalls breiten Zuspruch.

In diesem Sinne bitte ich Sie, jetzt auch noch die bestehenden Differenzen zu behandeln.

Bei Artikel 7 werden die Grünliberalen die Mehrheit unterstützen. Die Änderung hier ist unserer Meinung nach nicht nötig und kommt auch nicht aus der WAK-NR, die die ausgewogene Lösung erarbeitet hat. Das bestehende Recht ist ausreichend.

Ich bitte Sie, hier die Mehrheit zu unterstützen.

In Artikel 36b geht es noch um die Strafbestimmungen. Wir Grünliberalen sind auch hier immer noch der Meinung, dass beim Schalten von aggressiver Werbung, die ja dann mit dieser Vorlage irgendwann genau definiert sein wird, keine Fahrlässigkeit möglich ist; nur sind wir mittlerweile dort in der Minderheit. Ich bitte Sie also auch hier, quasi den liberalen Weg zu beschreiten und nicht am Schluss noch etwas einzubauen, das unserer Meinung nach nicht praxistauglich ist. Werbung schalten Sie ja in jedem Fall ganz bewusst, umso mehr, wenn klar definiert ist, was genau aggressive Werbung ist. Und wie wollen Sie jetzt hier bei Fahrlässigkeit bestrafen?

Unterstützen Sie darum bitte bei Artikel 36b die Minderheit.