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Rossini Stéphane · Nationalrat · 2014-12-08

Rossini Stéphane · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-08

Wortprotokoll

Art. 36a Abs. 2, 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag Bulliard

Festhalten

Schriftliche Begründung

Die sowohl vom Parlament wie auch vom Bundesrat befürwortete Kombination von gesetzlichem Verbot aggressiver Werbung einerseits und Selbstregulierung andererseits ist zu begrüssen. Die im Kommissionsentwurf vorgesehene Regelung, dass der Bundesrat dann regulierend eingreifen und bestimmen können soll, was als aggressive Werbung gilt, wenn die Kreditbranche dies nicht innert angemessener Frist selbst tut, ist verhältnismässig. Übertrieben und unnötig ist es hingegen, dem Bundesrat darüber hinausgehend eine Kompetenz einzuräumen, regulativ in die Selbstregulierung der Branche einzugreifen. Der Entwurf einer Vereinbarung der Branche liegt bereits vor und wurde von der WAK-NR als [PAGE 2186] genügend erachtet. Würde der Bundesart mit einer Art Vetorecht ausgestattet, könnte er die Branchenvereinbarung jederzeit ausser Kraft setzen. Damit könnte er die Selbstregulierung faktisch aufheben.

[VS]

Art. 33a al. 2, 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Proposition Bulliard

Maintenir