Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2014-12-04
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-04
Wortprotokoll
Unsere Minderheit beantragt Ihnen, bei den Ausfuhrbeiträgen für die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte bei 70 Millionen Franken zu bleiben und damit der Version des Ständerates und des Bundesrates zuzustimmen. Die Kommission entschied mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung. Diese Position wurde mit 70 Millionen Franken budgetiert und im Gegensatz zu vielen anderen Positionen in diesem Voranschlag nicht gekürzt gegenüber den Vorjahren. Es ist mir wichtig, das festzuhalten. Mit diesem Betrag kann wie in den Vorjahren - und wie, nach allen Berechnungen, auch für das laufende Rechnungsjahr 2014 - ein Preisnachteil von 85 Prozent ausgeglichen werden. Sollte entgegen den Prognosen für das Voranschlagsjahr 2015 dieser Preisnachteil von 85 Prozent nicht ausgeglichen werden können, so wird, das haben die Frau Bundesrätin und der Gesamtbundesrat wiederholt und öffentlich zugesichert, ein Nachtragskredit vorgelegt werden. Ein solcher wurde für diese Position bei der Rechnung 2010 auch schon gebracht.
Es geht um den Ausgleich von Preisnachteilen, welche die inländische Nahrungsmittelindustrie hat, wenn sie schweizerische Rohstoffe einkauft, die teurer sind als Produkte aus dem Ausland, welche sie importieren könnte. Es gäbe schon Gründe für eine solche Preisausgleichspolitik - aber dann bitte Gleichbehandlung mit den anderen Exportbranchen, mit Metallbau, Maschinenbau, Elektronik, welche genauso grosse oder grössere Preisnachteile zu überwinden haben. Sie könnten auch wesentlich billigere Komponenten aus den umliegenden Ländern einkaufen, anstatt sich auf dem Schweizer Markt die wesentlich teureren Komponenten zur industriellen Produktion einzukaufen.
Also sind die Lebensmittelbranche und die produzierenden Landwirtschaftsbetriebe bezüglich dieser Rohstoffe, Mehl und anderer, schon wesentlich und deutlich privilegiert.
Wir bitten Sie daher, dem Antrag der Minderheit für 70 Millionen Franken zu folgen. Wechseln Sie nicht die Räder am fahrenden Zug. Im Ständerat wurde ein Antrag auf 90 Millionen Franken, also für eine Aufstockung um 20 Millionen, eingereicht und diskutiert. Nach der Diskussion wurde er zurückgezogen. Der Ständerat ist dann einstimmig dem Entwurf des Bundesrates gefolgt.
Wir sollten also keine Budgetierung auf Vorrat machen. Ich erinnere die Mehrheit daran, dass sie dieses Argument bei vielen anderen Anträgen, die beim Voranschlag zur Diskussion gestanden sind, angebracht hat: Es solle keine Budgetierung auf Vorrat gemacht werden. Die Mehrheit hat das gesagt, wenn sie Aufstockungsanträge bekämpfte. Hier sagen wir jetzt und heute auch: Hier soll es keine Aufstockung auf Vorrat geben. Die 70 Millionen Franken genügen für einen Ausgleich von 85 Prozent. Sollte es mehr Gelder bedürfen, wird der Bundesrat einen Nachtragskredit bringen.
Ich danke Ihnen für die Zustimmung zum Antrag der Minderheit.