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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2014-12-04

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-04

Wortprotokoll

Ich rede hier zu den Minderheitsanträgen zum steuerlichen Abzug von energetischen Investitionen. Das Mietrecht und das Steuersystem im Gebäudebereich funktionieren heute etwa so, dass wertvermehrende Investitionen auf die Mietenden überwälzt, aber nicht von den Steuern abgezogen werden können. Die Logik dahinter ist, dass die Wertvermehrung zwar von den Mietenden bezahlt wird, der vermehrte Wert der Immobilie jedoch im Vermögen des Eigentümers bleibt. Werterhaltende Investitionen dagegen sind nicht auf die Mietenden überwälzbar, sind aber dafür steuerlich abzugsfähig.

Bei den wertvermehrenden Investitionen gibt es eine Ausnahme, nämlich Investitionen, die sowohl steuerlich abzugsfähig als auch auf die Mietenden überwälzbar sind: Das sind Investitionen, die der energetischen Sanierung dienen - dies als Anreiz, damit das erhebliche Energiesparpotenzial im Gebäudebereich auch realisiert wird. Der Bundesrat hat in der Vernehmlassung eine Verschärfung vorgeschlagen, liess diese aber fallen. Er wollte, dass nur noch Investitionen abgezogen werden können, die zur Einhaltung bestimmter energetischer Standards führen. Er wollte also, dass die massiven Steuervergünstigungen auch tatsächlich zu dem Ziel führen, für das sie gedacht sind. Die Abzugsmöglichkeiten für energetische Sanierungen führen immerhin zu Steuerausfällen bei Bund, Kantonen und Gemeinden von mehreren Hundert Millionen Franken. Es kann ja nicht sein, dass man diese massive Steuersubventionierung nicht mit energetischen Zielen verknüpft. Die Mitnahmeeffekte sind gemäss Studien schon jetzt sehr hoch.

Heute gibt es keine einheitlichen, schweizweiten Vorgaben für abzugsfähige energetische Investitionen. Die Forderung nach einheitlichen Standards im Gegenzug zu Steuersubventionen ist bereits ein Kompromiss. Aus Umweltsicht wäre es nämlich deutlich besser, diese Abzugsmöglichkeiten abzuschaffen und die dadurch entstehenden höheren Steuergelder für eine Aufstockung des Gebäudeförderprogramms zu verwenden. Hinzu kommt, dass Fördergelder aus dem Gebäudeprogramm bei der Berechnung des Mietzinses abgezogen werden müssen. Dies garantiert, dass Vermieter keine Investitionen überwälzen können, die durch Subventionen aus Gebäudeprogrammen gedeckt sind, dass Investitionen also nicht doppelt bezahlt werden. Bei den Steuerabzügen bleibt die Ersparnis aber zu hundert Prozent bei den Vermietern.

Erlauben Sie mir noch die folgende Nebenbemerkung: Gestern haben Sie verhindert, die Mietzinse nach einer Sanierung mit Subventionen aus dem Gebäudeprogramm so zu überprüfen, dass verhindert wird, dass ebendiese Subventionen auch noch den Mietenden als Kosten überwälzt werden. Die FDP/die Liberalen und die SVP wollen also Subventionen aus dem Gebäudeprogramm, und dann wollen sie auch noch Subventionen in Milliardenhöhe aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit der wertvermehrenden Investitionen, ohne diese aber an energetische Ziele zu knüpfen. Aber damit nicht genug! Jetzt wollen sie auch noch, dass die Steuerabzüge auf vier Jahre verteilt werden können. Das bedeutet nochmals Subventionen in der Höhe von Hunderten von Millionen von Franken. Als sie das in der Kommission beantragt haben, wollten sie nicht einmal wissen, was das die Gemeinden, Kantone und den Bund, ihre ach so geschröpften Steuerzahler, kostet. Da kann ich nur hoffen, dass der Ständerat nachbessert.

Und damit immer noch nicht genug! Jetzt schmuggelt Herr Schilliger auch noch die Bestimmung in die Vorlage, dass die Unterhaltskosten, also die werterhaltenden Investitionen, auch noch über vier Jahre von den Steuern abgezogen werden können, was die Steuerzahler nochmals Hunderte von Millionen jährlich kostet. Bereits jetzt führt die Möglichkeit zum Pauschalabzug zu Steuerausfällen von rund 200 Millionen Franken beim Bund und zwischen 900 Millionen und 1,4 Milliarden Franken bei den Kantonen und Gemeinden. Dreister kann man die hohle Hand dem Fiskus nicht hinhalten!

Ich übersetze das gerne nochmals und fasse zusammen: Die Gebäudesanierungen sollen erstens durch die CO2-Abgaben via Gebäudeprogramm, zweitens durch die Mietenden via vollständige Überwälzbarkeit der Investitionen und drittens mehrfach durch die Steuerzahler via die auf vier Jahre gestreckte Abzugsfähigkeit der wertvermehrenden und der werterhaltenden Investitionen subventioniert werden. Das bedeutet, dass die Immobilieneigentümer dabei wacker Geld verdienen und obendrauf das durch Subventionen vermehrte Immobilienvermögen auch noch in der Tasche haben. Anders gesagt: Sie wollen den Fünfer, das Weggli, das Schoggistängeli und den Verkäufer noch dazu.

Der Gipfel, nicht das Weggli, ist, dass sie nach all dem sagen, sie seien ja für Anreize und nicht für Subventionen. Herr Wasserfallen spricht von einem "Zückerchen" in Milliardenhöhe. Die KEV ist immerhin eine Vergütung für eine produzierte Leistung - Sie nennen es Subventionen. Diese Steuergeschenke und Geschenke via Gebäudeprogramm in Milliardenhöhe wagen Sie Anreize zu nennen. Wenn es nicht so himmeltraurig wäre, könnte man sich einfach totlachen.

Noch etwas: Sie plaudern von Eigenverantwortung. Wieso brauchen Sie dann noch diese zusätzlichen Subventionen in Milliardenhöhe? Das ist doch schon allerhand! Herr Schilliger, erklären Sie dann bitte noch Ihrem Kollegen Portmann, der eine Bierdeckel-Steuererklärung verlangt, was Sie hier eigentlich tun.

Ich bitte Sie, diese faktische Totalrevision des Steuergesetzes im Gebäudebereich abzulehnen.

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