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Gross Jost · Nationalrat · 2001-12-13

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Die Kommission ersucht Sie einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Erlauben Sie mir, auf die wesentlichen Schwerpunkte der Revision einzugehen.

Eines der vom Bundesrat verfolgten Hauptziele der 4. IVG-Revision ist die finanzielle Konsolidierung der IV. In diesem Zusammenhang gilt es, auf die erste Vorlage zurückzublenden, die in der Referendumsabstimmung vor allem am Streitpunkt der IV-Viertelsrente gescheitert ist. Dies hat den Bundesrat zu Recht veranlasst, nicht eine reine Sparvorlage zu präsentieren, sondern innovative, neue Vorschläge zu bringen, die insbesondere die Autonomie und die Wahlfreiheit des Behinderten im Sinne einer selbstverantwortlichen Lebensgestaltung stärken und das Primat der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung wiederherstellen wollen.

Ich glaube, für die Kommissionsmehrheit sagen zu dürfen, dass Fortschritte bei diesen beiden Zielsetzungen erreicht wurden und in der Kommission einen breiten Konsens erzielt haben, bei allen Unterschieden in der konkreten Ausgestaltung. Diese Zielsetzungen stehen sich auch nicht unversöhnlich gegenüber. Behinderte, denen man in ihren Leistungsansprüchen mehr Selbstverantwortung einräumt, sind auch besser motiviert, einen eigenen Beitrag zur Wiedereingliederung zu leisten, insbesondere durch Ausübung einer Teilzeiterwerbstätigkeit unter günstigeren wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen. Das sollen insbesondere die Assistenzentschädigung und der damit für psychisch Behinderte verbundene Anspruch auf lebenspraktische Begleitung - eine Art Sozialcoaching - erleichtern.

Unter diesem Gesichtspunkt steht ein gewisser Leistungsausbau keineswegs im Widerspruch zur mittel- und langfristigen finanziellen Sanierung der IV. Das Gleiche gilt für gewisse Kosten lenkende Massnahmen wie die Einführung der regionalen ärztlichen Dienste, welche eine einheitlichere Berentungspraxis ermöglichen sollen, ohne die Selbstständigkeit der kantonalen IV-Stellen und die viel versprechenden Ansätze freiwilliger Kooperationen zu beeinträchtigen. Auch die Einführung einer bewilligungspflichtigen kantonalen Bedarfsplanung für Werkstätten, Wohnheime usw. für die stationäre Unterbringung und Beschäftigung Behinderter dient der Angebotssteuerung und damit der Kostenlenkung und ist somit geeignet, mittel- und langfristig zur Sanierung der IV beizutragen.

Ich werde noch konkret auf die Hauptziele der finanziellen Konsolidierung bei den Finanzbeschlüssen zurückkommen und gestatte mir, jetzt drei wesentliche Schwerpunkte der Revision, die auch im Rahmen der Kommissionsberatungen zu kontroversen Diskussionen geführt haben, ein bisschen näher vorzustellen. Es darf allerdings festgestellt werden, dass in allen drei Bereichen Lösungen erarbeitet werden konnten, welche in der Kommission grosse Mehrheiten fanden.

Zunächst zur Assistenzentschädigung: Das bisherige komplizierte System mit drei Leistungskomponenten - Hilflosenentschädigung, Pflegebeitrag für hilflose Minderjährige und Hauspflegebeitrag - soll durch eine einheitliche Leistungskategorie für sämtliche Altersgruppen, eben die Assistenzentschädigung, ersetzt werden. Die Grundentschädigung wird wie bisher nach drei Stufen des Assistenzbedarfs festgelegt, der auf der Einschränkung in sechs wesentlichen Verrichtungen des täglichen Lebens basiert. Es erfolgen drei Korrekturbereiche: Schwerbehinderte Kinder und Jugendliche mit Geburtsgebrechen erhalten einen Intensivpflegezuschlag; Anspruchsberechtigte ausserhalb des Heimes erhalten eine höhere Leistung, weil die stationäre Institution primär über die kollektiven Leistungen der IV finanziert wird; schliesslich wird die Assistenzentschädigung vermehrt auch für Menschen mit psychischen und leichten geistigen Behinderungen zugänglich, indem ein Anspruch auf lebenspraktische Begleitung grundsätzlich anerkannt wird.

Die Einführung der Assistenzentschädigung anstelle des bisherigen Leistungssystems war grundsätzlich unbestritten; strittig war deren Höhe. Der Bundesrat schlägt je nach Bedarfsstufe Ansätze von 80, 50 und 20 Prozent des Höchstbetrages der Altersrente als Grundentschädigung vor, was im Verhältnis zu den bisherigen Ausgaben, insbesondere für die Hilflosenentschädigung etwa, einer Verdoppelung der Leistungen entspricht und Mehrausgaben - die Korrekturbereiche eingeschlossen - für die IV in der Höhe von rund 162 Millionen Franken bewirkt; die Mehrausgaben infolge Besitzstandwahrung in der AHV belaufen sich auf etwa 63 Millionen Franken. Dem stehen Einsparungen auf der Leistungsseite gegenüber, insbesondere die Abschaffung der Zusatzrente und die Aufhebung der Härtefallrente, die allerdings umstritten ist.

Die Kommission hat sich eingehend mit dem Schicksal körperlich schwer Behinderter auseinander gesetzt, die einen sehr hohen Assistenzbedarf haben und gleichwohl den Wunsch haben, ausserhalb eines Heimes zu leben und ihre Pflege selber zu organisieren. Einzelne dieser Personen sind heute gezwungen, ins Heim zu gehen, weil sie dort von den höheren Subventionsleistungen des Bundes im Rahmen der kollektiven IV-Leistungen profitieren. Deshalb hat die Kommission im Sinne der angestrebten Gleichbehandlung zunächst festgelegt, dass der Assistenzbedarf bei allen Assistenzberechtigten in funktioneller und zeitlicher Hinsicht einheitlich abgeklärt wird. Sodann soll die Entschädigung personenbezogen ausgerichtet sein und die Wahlfreiheit in zentralen Lebensbereichen erleichtern. Diese Wahlfreiheit funktioniert natürlich nur, wenn nicht die heute bestehenden ungünstigen Anreize den Betroffenen faktisch ins Heim zwingen. Deshalb konnte zwar die Grundentschädigung nicht ins Unermessliche angehoben werden, sozial bedürftigen Behinderten mit hohem Pflegebedarf, die ausserhalb einer stationären Institution leben wollen, wird aber ein entsprechender Anspruch auf Ergänzungsleistungen zugebilligt - dank eines wesentlich erhöhten Maximalbetrages von 90 000 Franken pro Jahr, wenn zwischen Grundentschädigung und ausgewiesenem Assistenzbedarf eine Deckungslücke in diesem Umfang besteht. Wir wollen hier keine Subventionierung nach dem Giesskannenprinzip, sondern [PAGE 1921] nur Ergänzungsleistungen für Personen, welche aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen darauf angewiesen sind.

Die Minderheit Stahl möchte in solchen Fällen die Grundentschädigung durch ein personengebundenes Budget um das Zehnfache der Grundentschädigung - und zwar der Grundentschädigung basierend auf der jetzigen Höhe der Hilflosenentschädigung - erhöhen. Dieser Vorschlag ist gut gemeint, aber nach Auffassung der Kommissionsmehrheit nicht finanzierbar, oder er lässt zu viele offene Fragen im Raum stehen. Offenbar ist es die Meinung dieser Minderheit, die erheblichen Mehrkosten von möglicherweise mehreren Hundert Millionen Franken pro Jahr durch eine entsprechende Kürzung der kollektiven Leistungen zu kompensieren. Dies aber ginge auf Kosten von Behindertengruppen, vor allem psychisch und geistig Behinderten, die auf einen institutionellen Rahmen im stationären Bereich dringend angewiesen sind. Eine Leistungseinschränkung in diesem Ausmass würde die Existenz von vielen IV-Wohnheimen gefährden. Die Kommissionsminderheit macht eben diesbezüglich keine sehr präzisen Vorschläge - vielleicht macht das dann der Ständerat.

Die Kommissionsminderheit strebte - in etwa der gleichen Zusammensetzung - folgerichtig eine kostenneutrale Finanzierung der Assistenzentschädigung an. Das würde nach Auffassung der Kommissionsmehrheit nichts anderes heissen, als dass die erheblichen Mehrkosten einer massiven Erhöhung der Grundentschädigung zulasten der kollektiven IV-Leistungen gingen.

Ich möchte jetzt noch etwas zum Schwerpunkt Wiedereingliederung vor Rente sagen: Der Vorrang der Wiedereingliederung vor Rente ist angesichts der exponenziell wachsenden Berentung vor allem psychischer Behinderung infrage gestellt. Es lag deshalb der Kommission daran, den Bereich der beruflichen Wiedereingliederung zu stärken. Leider hat der Bundesrat in diesem Bereich wenig konkrete Vorschläge gemacht. Vor allem wurden konkrete und seit längerer Zeit diskutierte Modelle wirtschaftlicher Anreize wie Bonus-Malus-Systeme, Differenz- oder Soziallohn zur Förderung der Anstellung behinderter Arbeitnehmerinnen nicht umgesetzt, nicht zuletzt auch aufgrund eher sehr kritischer Berichte der interdepartementalen Arbeitsgruppe. Die Kommissionsmehrheit erachtet es deshalb als wichtig, wenigstens einen Pilotartikel zum Experimentieren mit solchen Modellen ausserhalb des Gesetzes einzufügen, um nach sorgfältiger Evaluation der Ergebnisse solche Instrumente gegebenenfalls auch ins ordentliche Recht überzuführen.

Die Kommission ist nicht der Auffassung, dass damit die Weichen für eine bessere berufliche Wiedereingliederung schon umfassend gestellt sind. Die Kommission hat aber die eher zaghaften Massnahmen im bundesrätlichen Entwurf verstärkt und tendenziell ausgeweitet, und sie hat mit dem Pilotartikel ein Stück weit die Tür für neue Innovationen geöffnet.

Wenn es uns gelingt, das Primat der Wiedereingliederung wieder besser zu wahren und den unheilvollen Trend der Berentungen abzuschwächen, so haben wir auch einen wichtigen Beitrag für eine bessere Kostenlenkung geleistet.