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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2014-12-04

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-04

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zu Artikel 83 Buchstabe w des Bundesgerichtsgesetzes. Diese Bestimmung will die Beschwerde ans Bundesgericht im Bereich Elektrizitätsrecht betreffend Plangenehmigung von Stark- und Schwachstromanlagen auf Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung beschränken. Dies ist im Sinne der Verfahrensbeschleunigung richtig. Der Antrag der Minderheit beruht auf der Haltung, dass die Beschränkung des Zugangs ans Bundesgericht auch bei reinen Enteignungsverfahren im Zusammenhang mit solchen Stark- und Schwachstromanlagen anzuwenden sei. Dies ist im Sinne der Verfahrensbeschleunigung.

Im Weiteren begründe ich meine Anträge zum CO2-Gesetz bei Artikel 29 und folgende. Die Realität zeigt leider, dass die CO2-Abgabe zu keiner Verhaltensänderung geführt hat. Diese Aussage stützt sich auf eine Statistik des Bafu. Der Brennstoffverbrauch sinkt seit 25 Jahren kontinuierlich. Die CO2-Abgabe konnte diesen Trend seit ihrer Einführung nicht beeinflussen. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, warum die CO2-Abgabe weiter erhöht werden soll.

Die CO2-Abgabe ist zu einer Steuer mutiert. Die Stimmbürger wurden angelogen, ich muss das leider so hart formulieren, denn was als Lenkungsabgabe eingeführt wurde, ist schon lange keine solche mehr. Spätestens seit der Einführung der Teilzweckbindung hat sie den Charakter einer Steuer erhalten. Die CO2-Abgabe ritzt die Verfassung, denn für die Erhebung von Bundessteuern braucht es eine ausdrückliche Ermächtigung durch die Bundesverfassung; dies im Gegensatz zu einer Lenkungsabgabe.

Die CO2-Abgabe ist auch ungerecht. Insbesondere Personen mit tieferen Einkommen und der Mittelstand werden geschröpft, da sie nicht den finanziellen Spielraum haben wie Personen mit höherem Einkommen. Ebenso wird die Eigenverantwortung mit Füssen getreten. Hauseigentümer, die selbstverantwortlich ihre Gebäude bereits saniert haben, müssen nun via Quersubventionierung die Sanierungen jener bezahlen, die mit der Sanierung zugewartet haben. Die Haushalte müssen durch die ständige Erhöhung der CO2-Abgabe auch immer mehr finanzielle Lasten tragen, während den Grossverbrauchern die Möglichkeit zu Entlastungen eingeräumt wird. Ein zu unterstützender Minderheitsantrag will diesen Missstand richtigerweise beseitigen.

Nachdem der Bundesrat ab 2008 eine CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen von 12 Franken pro Tonne CO2-Emissionen eingeführt hatte, wurde ja die Abgabe bereits 2010 auf 36 Franken erhöht, 2014 ein weiteres Mal auf 60 Franken. Dieser neueste Anstieg war fragwürdig und wurde mit dem knappen Nichterreichen des Reduktionszieles begründet. Die angestrebte Verminderung der CO2-Emission aus der energetischen Nutzung fossiler Brennstoffe um 15 Prozent erreichte man mit einer Reduktion um 14,7 Prozent nur knapp nicht.

Im Rahmen der Diskussion rund um die Energiestrategie steht nun eine weitere Erhöhung auf 84 Franken und eine Ausweitung des Gebäudeprogramms von heute 300 Millionen auf 450 Millionen Franken zur Diskussion. Mit diesen Erhöhungen wird es auch in Zukunft munter weitergehen, denn der Bundesrat soll ja die Kompetenz für eine Erhöhung auf maximal 120 Franken erhalten. Dem sollte nun ein Riegel vorgeschoben werden; das ausufernde Umfunktionieren dieser Lenkungsabgabe in eine Fiskalabgabe ist zu unterbinden. In diesem Zusammenhang nehme ich auch Bezug auf ein Rechtsgutachten Reich, in Auftrag gegeben vom Hauseigentümerverband Schweiz. Reich kommt dabei zum Schluss, dass die CO2-Abgabe in der heutigen Form rechtswidrig ist, die vorgenommenen Erhöhungen wären nur gerechtfertigt und damit verfassungskonform, wenn sie eine unmittelbare Wirkung auf das Verhalten der Verbraucher fossiler Brennstoffe hätte und die Intensität der Wirkung in einem akzeptablen Verhältnis zum angestrebten Ziel stünde. Dies ist nicht der Fall, wie ich einleitend geschildert habe.

Darum bitte ich Sie um Unterstützung meiner Anträge.