Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2014-12-04
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-04
Wortprotokoll
Ich beschränke mich auf die Punkte, die mein Vorredner noch nicht ausgeführt hat.
Ich komme zuerst zu den Neuwagenbestimmungen. Hier handelt es sich - das muss ich natürlich schon sagen - um sehr relevante Bestimmungen in Bezug auf unser Energieversorgungssystem. Die Herleitung vom Strom, die Herr Wobmann vorhin gebracht hat, war, gelinde gesagt, etwas abenteuerlich, um nicht zu sagen hanebüchen.
Artikel 10 des CO2-Gesetzes beschreibt die Vorgaben, welche die Fahrzeugimporteure zu erfüllen haben. Bundesrat und Kommission wollen strengere Vorgaben für die Importeure festlegen: Statt wie bisher durchschnittlich 130 Gramm CO2 pro Kilometer für alle Neuwagen soll für die Personenwagen bis Ende 2020 ein Durchschnittswert von 95 Gramm erreicht werden. Bei Lieferwagen und leichten Sattelschleppern muss ein Wert von 147 Gramm erreicht werden.
Es gibt jetzt drei Minderheitsanträge Wobmann, bei denen ich Sie um Ablehnung ersuche. Die Minderheit will tiefere Ziele und will diese erst später erreichen, und sie will sowieso keine Zwischenziele festlegen. Interessanterweise wollten in der Diskussion sowohl die Mehrheit wie die Minderheit EU-Kompatibilität erreichen und Sonderzüglein verhindern. Schlussendlich setzte sich die Erkenntnis durch, dass diese Kompatibilität mit der bundesrätlichen Fassung gegeben ist; die Frau Bundesrätin hat es vorhin auch ausgeführt. Es ist halt einfach so: Das sind die EU-Richtwerte.
Bei Artikel 11 war auch Europa das Thema, nämlich bei der Berechnung der individuellen Zielvorgaben. Dort wollen Mehrheit und Bundesrat die Zielvorgaben in Relation zur Neuwagenflotte des Importeurs oder Herstellers in der Schweiz setzen, die Minderheit Wasserfallen zur Neuwagenflotte in ganz Europa. Es geht also letztlich um folgende Frage: Lohnt es sich denn überhaupt, in der Schweiz noch etwas zu unternehmen, oder kann man einfach auf das übrige Europa vertrösten? Die Kommissionsmehrheit ist klar der Meinung, dass man nicht vom Willen, der schon bei der Erarbeitung des CO2-Gesetzes kundgetan wurde, abweichen soll: Man will die inländischen Massnahmen bevorzugen. Der Antrag Wasserfallen wurde mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt.
In Artikel 13 werden die Sanktionen bei Nichterfüllung der Zielvorgabe festgehalten. Bundesrat und Kommission schlagen eine Bandbreite vor, in welcher auch die heutigen Sanktionswerte liegen. Es würde aber freilich auch eine Erhöhung ermöglicht. Die Minderheit I (Wobmann) möchte unter die heutigen Werte, sprich hinter das geltende Recht gehen; der entsprechende Antrag wurde mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt.
In Absatz 2 schreibt der Entwurf vor, dass innerhalb des Bandes der Wert jährlich, angelehnt an die Werte der EU, festgelegt wird. Die Minderheit II (Wobmann) will diesen Absatz streichen. Bei Absatz 1 will die Minderheit I (Wobmann) eben weiterhin fixe Werte haben. Diejenigen also, die vorhin für Europa argumentiert haben, wollen hier wieder nichts mehr davon wissen.
Zu den Bestimmungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. In diesen Punkten stehen sich drei Konzepte gegenüber. Grundsätzlich geht es um drei Fragen:
1. Sollen Steuerabzüge nur gewährt werden, wenn die Liegenschaften Mindeststandards aufweisen respektive wenn sie diese durch die entsprechende Investition erreichen? Man könnte damit erreichen, dass eben gescheit, am richtigen Ort, und nicht einfach per Pinselrenovation saniert wird.
2. Soll am Annuitätsprinzip festgehalten werden, also Jahr für Jahr der jeweilige Abzug geltend gemacht werden können, oder soll ein Abzug auch in einer folgenden Steuerperiode ermöglicht werden? Wenn man einen Abzug in der folgenden Steuerperioden erlaubt, werden Gesamtsanierungen gegenüber Flickwerk gefördert.
3. Sollen die Ersatzneubauten bei diesen Abzügen den Sanierungen gleichgestellt werden? Häufig sind Neubauten gesamtenergetisch gesehen effizienter. Es wird vor allem auch ein Anreiz geschaffen, dass nicht dort neu gebaut wird, wo heute grüne Wiese ist, sondern dort, wo bis jetzt eine alte Lotterhütte steht, die sinnlos das Klima aufheizt. Es ist also auch raumplanerisch sinnvoll. Die Kommissionsmehrheit hat alle drei Fragen aus den erwähnten Gründen mit Ja beantwortetet.
Die Minderheit I (Badran Jacqueline) möchte keine Abzugsfähigkeit über mehrere Jahre hinweg und auch Abzüge für Ersatzneubauten nicht zulassen. Dafür möchte sie die Mindeststandards aufnehmen. Hier wehrt sich einmal die Linke gegen überbordende Subventionen. Die Minderheit II (Schilliger) will gerade das Gegenteil erreichen. Sie will die Abzugsfähigkeit während vier Jahren einführen, und zwar bei Ersatzneubauten, dafür aber keine Mindeststandards setzen. Der Antrag der Mehrheit der Kommission ist, wie Sie sehen, ein Mittelweg, der übrigens, das wurde auch gesagt, sehr nahe bei dem Konzept ist, das der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben hatte. Man kann sich zur Erklärung und Erläuterung gerne auf die Vernehmlassung stützen.
Als Letztes noch zur Minderheit Nussbaumer bei Artikel 15 StromVG: Sie will die befristete Anrechenbarkeit einer öffentlichen Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität, also anrechenbare Netzkosten definieren lassen. Das Argument: Diese Ladeinfrastruktur, wenn sie smart ausgestattet ist, könne dann auch das Netz entlasten. Die Mehrheit, das Verhältnis betrug 13 zu 9 Stimmen, hält dem entgegen, dass der Antrag erstens nicht dem an dieser Stelle angebrachten Präzisierungsgrad des Gesetzes entspricht und dass zweitens der auf den Weg geschickte Masterplan Elektromobilität diesen Bereich bereits abdeckt. Drittens wäre dieser Fall einzigartig, denn solche staatlich mitgetragenen Lade- oder Betankungsinfrastrukturen gibt es sonst bei keinem Energieträger.
Auch als enthusiastischer Elektrodriver bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. [PAGE 2149]