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Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-03

Wortprotokoll

Wir sind bei einem Block angelangt, in dem die Bestimmungen, die für die Gebäude vorgesehen sind, zu relativ viel Bürokratie führen, wenn Sie nicht einige Streichungsanträge gutheissen. Wir haben bei Artikel 46, bei den Gebäuden, den berühmten Absatz 3 vor uns, in dem es um die Vorschriften geht, die die Kantone in Bezug auf den Gebäudebereich erlassen sollen. Dabei haben wir vor allem in Litera a und b durchaus zulässige Vorschriften, welche der Bund den Kantonen machen kann. Hingegen grenzt das, was mit den Buchstaben e, f, g und h eingeführt werden soll, nun wirklich an ein riesiges Bürokratiemonster. Da muss ich die Frau Bundesrätin zu dieser frühen Morgenstunde für einmal loben, denn das kam nicht von ihr, sondern von der Kommissionsmehrheit; in dem Sinn ist der Bundesrat hier für einmal nicht mitschuldig.

Die Kantone haben in ihrem Schreiben vom 12. November 2014 festgehalten, was sie von dieser Detailregelung halten, nämlich gar nichts. Die KdK, die BPUK und die Energiedirektorenkonferenz haben allesamt moniert, dass es sogar verfassungsmässig problematisch sei, wenn der Bund in kantonalen Hoheitsgebieten derart detaillierte Regelungen zulässt. Zudem wird in diesem Brief, der wirklich eindrücklich ist, auch klar gesagt, dass es mit diesen Zusatzbestimmungen, die so schlicht nicht haltbar sind, eine neue Kompetenzordnung eingeführt werden soll. Denn wenn auf der einen Seite der Bund sagt, dass man zum Beispiel graue Energie betrachten oder eine ganzheitliche Bewertung aller Energieformen machen muss, ist es auf der anderen Seite am Ende des Tages dann nicht der Bund, der das Ganze durchsetzt, sondern es sind die Kantone, die Gemeinden oder sogar der einzelne Hauseigentümer beziehungsweise die Firma oder die Unternehmung vor Ort.

Wenn man so detaillierte Regelungen hat und sich dann entsprechend anpassen muss, fragt sich letztlich auch, wer dafür am Ende bezahlt. Da muss ich dann schon auch auf die linke Seite schauen. Bei Gebäudesanierungen wird es immer so sein, dass die Mieterinnen und Mieter - ich bin selber Mieter - einen grossen Anteil der Kosten übernehmen müssen, die per Gesetz oder irgendwie per Dekret verordnet werden. Wenn man das nicht will, investiert auch niemand. Es betrifft ja eigentlich genau das, was der Mieterverband in den Hearings zu diesem Geschäft ausgeführt hat. Er hat ausgeführt, dass man im Gebäudebereich mit Blick auf die Renovationsquote zwar vorwärtsmachen muss, es aber nicht übertreiben darf. Dass diese Botschaft bisher gerade von Ihrer Seite nicht gehört wurde, erstaunt mich sehr, denn beim Mietrecht lassen Sie wegen einer blossen Ameise einen Riesenballon steigen und ziehen meistens noch mit irgendeinem Referendum vor das Volk. Aber hier, wo es effektiv einschenkt, wo es teuer wird, wo es wirklich für alle, die in Mietverhältnissen stehen, Bürokratie gibt, drücken Sie, meine Damen und Herren von der linken Seite, beide Augen zu. Das ist unverständlich!

Ich sage Ihnen noch einmal, warum es vielleicht doch eine Überlegung wert wäre, diese Passus zu streichen. Nehmen Sie Absatz 3 Litera e: Dort wird gefordert, dass bei Neubauten und Erneuerungen eine ganzheitliche Bewertung aller Energieformen vorgenommen wird, inklusive grauer Energie und Mobilität. Das würde bedeuten, dass alle Mieterinnen und Mieter einer Liegenschaft sagen müssen, ob sie mit dem Zug, dem Auto, dem Velo, einem öffentlichen Nahverkehrsmittel oder dem Taxi zur Arbeit fahren. Das müsste von allen gesagt werden. Sie müssten eine Gesamtbetrachtung der grauen Energie vornehmen, das heisst, alle Geräte wie Geschirrspüler oder Wäschetrockner und alle Baustoffe in einem Haus müssten irgendwie mit einem Label oder einer Kennzahl bewertet werden. Schlussendlich würde die Schweiz in diesem Bereich Regulierungen einführen, die das Ausland nicht kennt. Man müsste in der Schweiz zum Beispiel den Miele-Wäschetrockner mit einem speziellen Label bezeichnen, was ein technisches Handelshemmnis darstellen und den Preis erhöhen würde, weil der Schweizer Markt dann eben separate Labels hätte, und letztlich die Konsumentinnen und Konsumenten mehr kosten würde. Hören Sie auf, von Mieter- und von Konsumentenschutz zu sprechen, wenn Sie hier so etwas unterstützen. Denken Sie doch auch einmal an die von mir erwähnten Aspekte.

Ich danke Ihnen für die Streichung der Literae e bis h in Artikel 46 Absatz 3.

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