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Vogler Karl · Nationalrat · 2014-12-03

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-03

Wortprotokoll

Namens der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie, im Block 5, in dem es um Effizienzziele für den Energieverbrauch und entsprechende Fördermassnahmen geht, mit Ausnahme der Minderheiten III (Bäumle) bei Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe d, Müller-Altermatt bei Artikel 47 Absätze 2 und 3 sowie II (Buttet) bei Artikel 58 Absatz 3 jeweils den Mehrheiten zu folgen.

Ich beginne mit Artikel 45. Es geht hier um den Erlass von Effizienzvorschriften und um marktwirtschaftliche Instrumente zur Reduktion des Energieverbrauchs für serienmässig hergestellte Anlagen, Fahrzeuge und Geräte. Namens unserer Fraktion ersuche ich Sie, die Minderheit Rösti, welche eine Aufweichung der entsprechenden Verpflichtungen und Anforderungen anstrebt, abzulehnen und der jeweiligen Mehrheit zu folgen. Was den Gebäudebereich, sprich Artikel 46, betrifft, ersuche ich Sie ebenfalls, alle Minderheiten, es sind das nicht weniger als neun, abzulehnen und den jeweiligen Mehrheiten zu folgen. Die Anträge der Mehrheit garantieren letztlich eine gewisse Ausgewogenheit der sich hier widersprechenden Interessen. Bei Artikel 47 habe ich bereits im Rahmen meiner Ausführungen begründet, warum in den Absätzen 2 und 3 der Minderheit Müller-Altermatt zu folgen ist. Insbesondere wäre es falsch, in Artikel 47 Absatz 2 nur eine Kann-Vorschrift zu stipulieren, was den Erlass von Vorschriften über den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen den Kantonen und Grossverbrauchern betrifft, das auch aus Gründen von Wettbewerbsverzerrungen bzw. entsprechender Verhinderung zwischen diesen Unternehmungen.

Im 4. Abschnitt dieses Blocks, in den Artikeln 48ff., geht es um die Effizienzziele für den Elektrizitätsverbrauch, aktuell besser bekannt unter dem Stichwort "weisse Zertifikate". Gemäss Vorlage des Bundesrates sollen die Stromversorger mit einem marktwirtschaftlichen Modell dazu bewegt werden, mittels zu erfüllenden Zielvorgaben Effizienzmassnahmen zu fördern, und zwar bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern. Die Stromversorger monieren, vielleicht nicht ganz zu Unrecht, dass das ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit sei. Diese Massnahmen seien einseitig auf den Strom ausgerichtet und würden auch das Verursacherprinzip verletzen.

Diesem Konzept gegenübergestellt wird nun der Vorschlag von Herrn Grunder, ein sogenanntes Bonus-Malus-System, [PAGE 2102] welches die Verteilnetzbetreiber in die Pflicht nimmt, nicht die Elektrizitätsunternehmen. Die grosse Mehrheit unserer Fraktion wird diese Minderheit I (Grunder) unterstützen; und das mit Blick auf das Oberziel des ersten Massnahmenpaketes, auf die Erhöhung der Energieeffizienz. Das tun wir selbstverständlich auch im Bewusstsein, dass in dieser ganzen Modellfrage sicher noch nicht das letzte Wort gesprochen ist und dass sich der Zweitrat dieser Thematik noch einmal vertieft annehmen soll.

Ein letztes Kapitel in diesem Block bilden die Fördermassnahmen im Bereich Energieeffizienz, d. h. die Artikel 53 bis 59. Es geht um die Information und Beratung, die Aus- und Weiterbildung von Energiefachleuten, die Förderung von Forschung und Entwicklung durch den Bund sowie die Unterstützung des Bundes im Bereich Energie- und Abwärmenutzung. Hier unterstützt unsere Fraktion immer die Mehrheit. Einzig bei Artikel 58 Absatz 3, wo es um Globalbeiträge an die Kantone geht, bitten wir Sie, die Minderheit II (Buttet) zu unterstützen.

Zusammengefasst: Ich ersuche Sie, im Block 5 immer der Mehrheit zu folgen, mit Ausnahme von Artikel 46 Absatz 3 Litera b, Artikel 47 Absätze 2 und 3 sowie Artikel 58 Absatz 3.

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