Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-12-03
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-12-03
Wortprotokoll
Sie haben ein wichtiges Kapitel vor sich, einen zentralen Pfeiler der Energiestrategie des Bundesrates, die Effizienz. Wir wissen: Heute ist unser Energieverbrauch doppelt so hoch wie Mitte der Sechzigerjahre. Wir liegen pro Person bei ungefähr 4600 Watt, also weit weg von der 2000-Watt-Gesellschaft. Unser Energiekonsum pro Tag entspricht etwa einem Konsum von 200 Tafeln Schokolade pro Tag - wir sind ja in der Weihnachtszeit. Sie wissen: 200 Tafeln Schokolade pro Tag, das ist eindeutig zu viel. Wir müssen unseren Energiekonsum reduzieren. Wir geben dafür 33 Milliarden Franken im Jahr aus. Alles, was wir mit Effizienzanstrengungen einsparen, was wir nicht konsumieren, ist auch Geld wert, für die Haushalte und für die Industrie.
Die Frage ist: Wie erreichen wir diese Effizienzgewinne? Dafür finden Sie in diesem Block ein Bündel von Anreizen, von technischen Vorschriften, von Vorschriften, die finanzielle Anreize setzen, von Branchenvereinbarungen usw. Wir setzen in denjenigen Bereichen an, in denen wir am meisten Energiekonsum und deshalb das grösste Potenzial sehen, und das ist im Wärmebereich mit 43 Prozent des Energiekonsums, aber auch beim Strom mit 25 Prozent und beim Verkehr mit 31 Prozent.
Bei Artikel 45 bitte ich Sie, die Minderheit Rösti abzulehnen. Die Vorschriften, die Sie hier über Elektrogeräte, Fahrzeuge und Anlagen finden, entsprechen einer bewährten Tradition, die wir schon kennen. Die Anwendung der Vorschriften durch Gerätehersteller und -händler hat sich sehr gut eingespielt. Wir finden in Lagern und in Läden nicht mehr die alten Geräte, sondern jeweils die "best available technology". Mit den technischen Vorschriften für neue Geräte und mit dem Labeling, das auch als Information für die Konsumentinnen und Konsumenten dient, führen wir also in erster Linie marktwirtschaftliche Instrumente ein. Der Bundesrat muss den Markt aber auch mit den Vorschriften über das Inverkehrbringen in die richtige Richtung lenken. Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen. [PAGE 2103]
Ich habe bei Artikel 45a, was die Heizungen betrifft, keinen Antrag gestellt, aber möchte hier klar deklarieren, dass ich diese Bestimmung Ihrer Kommission problematisch finde. Es ist verfassungsrechtlich umstritten, ob eine Heizung ein Gerät ist und somit in die Zuständigkeit des Bundes fällt, oder ob sie zum Gebäudebereich gehört. Dann wären für die Regulierung die Kantone zuständig. Hier gibt es sicher Bestimmungen, die in die richtige Richtung tendieren, aber ich würde schon dafür plädieren, dass der Ständerat nochmals vertieft anschaut, ob diese Regulierung Ihrer Kommission vor der Bundesverfassung tatsächlich standhält. Es ist mit Sicherheit ein Grenzbereich.
In Artikel 46 geht es um die Gebäude. Bezüglich der Gebäude wurde mehrheitlich gesagt, dass wir insbesondere bei den Altbauten mit Jahrgang 1975 und älter ein grosses Energiesparpotenzial haben. Der Bundesrat will aber nicht Zwangsrenovationen vorschreiben, er will nicht zu stark in die Eigentumsfreiheit eingreifen. Deshalb gibt es hier ein Bündel von Vorschriften, was Standards betrifft, aber dann auch Vorgaben mit dem Gebäudeprogramm. Ich bitte Sie grundsätzlich, hier trotz aller noch so innovativen und im Ansatz durchaus nachvollziehbaren Überlegungen die Minderheitsanträge abzulehnen und komplett dem Bundesrat, der zum Teil ja mit der Mehrheit Ihrer Kommission übereinstimmt, zu folgen.
Es ist so, für den Gebäudebereich sind die Kantone zuständig. Der Bundesrat hat in seiner Version diesen föderalistischen Aufgabenbereich respektiert. Ich bin auch nicht immer zufrieden, wenn die Kantone sehr unterschiedliche Bestimmungen haben und wenn es den Kantonen schwerfällt, Konkordate oder harmonisierte Bestimmungen bezüglich Bauten und Altbausanierungen zu vereinbaren. Es dauert oft lange, und die harmonisierten Bestimmungen sind auch vom Inhalt her nicht immer zufriedenstellend. Aber es ist halt so, es bleibt dennoch der Bereich der Kantone. Wir versuchen, die Kantone zu unterstützen, damit sie in diesem Bereich etwa mit dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein auch für die Altbauten zu griffigen Standards kommen. Es scheint mir auch wichtig zu sein, dass man eben wegkommt von detaillierten Vorschriften. Ich wünschte mir von den Kantonen schon lange, dass sie etwa im Wärmebereich einfach ein Ziel des Verbrauchs pro Kubikmeter vorgeben würden. Das wäre dann völlig unabhängig von der Technologie und davon, wie alt und in welchem Zustand ein Bau ist. Es müsste einfach, wenn er saniert wird, das Ziel beim Verbrauchswert erreicht werden. Wie das ein Eigentümer dann umsetzt, mit welchen baulichen Massnahmen, mit welcher Art von Beheizung, scheint dem Bundesrat sekundär zu sein. Das wäre eigentlich unsere Vorstellung, und ich hoffe, die Kantone werden das so umsetzen.
Ich gehe deshalb auf diese neun Minderheitsanträge gar nicht ein, weil sie eben in die Kantonshoheit eingreifen und weil sie hier aus Sicht des Bundesrates dementsprechend unnötig und deshalb abzulehnen sind.
Kommen wir zum 3. Abschnitt, "Energieverbrauch in Unternehmen", zu Artikel 47. Wir haben hier schon mit den Zielvereinbarungen des Bundes mit den Unternehmen zur CO2-Reduktion sehr gute Erfahrungen gemacht - auch mit der Energie-Agentur der Wirtschaft, die das verwaltet. Wir möchten diese Zielvereinbarungen auf den gesamten Energieverbrauch der Unternehmen ausdehnen. Deshalb ist dieses Kapitel zentral.
Ich bitte Sie, der Minderheit Müller-Altermatt zu folgen, die hier auch nicht von Kann-Bestimmungen ausgeht, sondern klar den Abschluss von Zielvereinbarungen mit Grossverbrauchern gemäss Entwurf des Bundesrates übernimmt. Eine Kann-Formulierung hätte wieder die Problematik, dass man ganz unterschiedliche kantonale Vorgaben und Verträge hätte. Das scheint uns weder zielführend zu sein, noch würde es die Unternehmen in der Schweiz gleich behandeln, sondern sie hätten von Kanton zu Kanton Differenzierungen. Das will der Bundesrat nicht.
Zu den Artikeln 48ff., den Effizienzzielen für die Energieversorgungsunternehmen: Das ganze Kapitel basiert ja auf angenommenen Vorstössen der Räte. Der Bundesrat musste diese Motionen umsetzen, er hat das auch gemacht. Das bundesrätliche Konzept mit den weissen Zertifikaten - so wurde es von einigen von Ihnen dargelegt - ist ein System, das beim Stromlieferanten ansetzt. Es ist ein marktorientiertes System. Aber es ist so: Es ist relativ bürokratisch, wenn der Bundesrat diese Zielvorgaben an die Energieversorgungsunternehmen formulieren muss. Deshalb ist diese Kritik durchaus berechtigt. Ich habe auch in der Kommission immer gesagt, das sei das beste Konzept, das wir im Moment hätten, aber es habe seine Schwächen.
Das Konzept der Minderheit I (Grunder) hat auch seine Schwächen. Ich bin froh, dass das auch gesagt wurde. Es hat meines Erachtens das grosse Problem, dass es beim Netzbetreiber ansetzt. Wir wollen, dass die Energieversorgungsunternehmen Stromeffizienzziele verfolgen und dazu ihren Beitrag leisten. Der Ansatz beim Modell der Minderheit I (Grunder) ist die Verpflichtung des Netzbetreibers, der nicht zwingend eben auch der Stromverkäufer sein muss. Sie nehmen diesen in die Pflicht. Das hat auch wiederum eine bürokratische Komponente. Der Bund müsste nämlich den 670 Netzbetreibern individuelle Vorgaben machen und dann auch prüfen, ob sie diese einhalten. Die Bürokratie ist also bei beiden Modellen relativ aufwendig. Die zweite Problematik bei diesem Modell ist, dass der Endkunde die Bonusverpflichtung bezahlen würde. Das ist auch nicht unbedingt das, was wir wollen. Es könnte sogar dazu führen, dass der Endkunde eigentlich gar kein Interesse hat, seinen Beitrag zu leisten, weil er es ja finanziert.
Ich bin aber der Meinung, dass es sich lohnt, diese Vorgaben an die Energieversorgungsunternehmen weiterzuverfolgen. Ich würde mich deshalb mal dem Modell der Minderheit I (Grunder) anschliessen und das auf die Reise schicken. Ich denke, es könnte im Ständerat so kommen, dass man das Gute vom Modell Bund und das Gute vom Modell der Minderheit I (Grunder) miteinander verheiratet, und dann haben wir wahrscheinlich ein taugliches Modell. Wir haben in anderen Staaten Effizienzvorgaben des Staates an die Stromwirtschaft, die funktionieren. Ich glaube, hier lohnt es sich, im Ständerat mit einer gründlichen Analyse - ich finde auch das dänische Modell spannend - nochmals über die Bücher zu gehen. Keinen Beitrag von den Energieversorgungsunternehmen zu fordern, wäre ja auch ein bisschen mager. Das einfach zu streichen, würde bedeuten, dass ein Stromverkäufer einfach weiterhin jedes Jahr das Ziel haben darf, mehr Strom zu verkaufen, mehr Wärme zu verkaufen. Wir meinen, auch er kann einen Beitrag an die Reduktion unseres Energieverbrauchs leisten.
Beim Kapitel "Förderung" bitte ich Sie, die Anträge der Minderheiten Müri alle abzulehnen. Sie sind ja ein netter Kerl, Herr Müri, aber gerade bei der Information und bei der Ausbildung reicht es eben nicht, nur nett zu sein. Wir brauchen Anstrengungen. Der Bürger muss aufgeklärt werden. Wir wissen, dass der Stromkonsument in der Regel nicht einmal weiss, was er pro Jahr an Strom ausgibt. Er hat keine Ahnung, wie sich seine Stromrechnung zusammensetzt. Ich bringe immer ein Beispiel: Wissen Sie, Herr Nationalrat, was Sie mit einer Kilowattstunde Strom machen können? Sie könnten am Morgen zwei Minuten warm duschen, Sie könnten aber auch fünfzig Tassen Kaffee damit produzieren. Sie könnten eine Stunde staubsaugen, oder Sie könnten fünf Stunden am PC verbringen mit demselben Stromkonsum.
Wenn man darüber informiert und die Leute ausbildet, dann erst beginnen sie nachzudenken und den Konsum zu reduzieren. Deshalb glaube ich eben, Aus- und Weiterbildung sowie Information und Beratung, das kommt nicht einfach von allein, da müssen wir uns anstrengen. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier die Grundlagenforschung, die Aus- und Weiterbildung in der Branche verbessern. Wir haben auch mit den Branchenorganisationen von der Sanitärbranche bis zur Baubranche Aus- und Weiterbildungsprogramme aufgegleist. Die Branchen machen das selber, wir helfen ihnen beim Inhalt. Denn es ist wichtig, dass all diese Berufsgattungen dem Energiebereich mehr Bedeutung zumessen, und das tun sie auch. Herr Schilliger ist Präsident eines solchen Verbandes, der dabei ist. Das läuft meines Erachtens sehr [PAGE 2104] gut. Hier können die Branchen einen grossen Beitrag leisten durch gut ausgebildete Fachleute, die ein Basiswissen über Energie haben.
Deshalb bitte ich Sie hier, die Anträge der Minderheit zu den Artikeln 53ff. - wenn sie nicht zurückgezogen werden - abzulehnen. Voilà. Ich bitte Sie deshalb, in diesem Block einfach dem Bundesrat und bei den Artikeln 48ff. der Minderheit I (Grunder) zu folgen, dann tun Sie das Richtige.