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Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2014-12-01

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2014-12-01

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir eine Zusammenfassung: Der Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes liegt die Stipendien-Initiative zugrunde, welche vom Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) eingereicht wurde. Verlangt wird eine Harmonisierung des Stipendienwesens mit drei Forderungen: gleicher Zugang zu Stipendien unabhängig vom Wohnkanton für die Bereiche Tertiär A und B; materielle Harmonisierung; subsidiäre Existenzsicherung.

Auch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren war sich der grossen Unterschiede im Stipendienwesen bewusst sowie der Tatsache, dass dringend eine Harmonisierung geschehen muss, um die bestehenden Missstände zu beheben. Es wurde in einem nicht ganz einfachen Prozess ein Konkordat ausgearbeitet, dem bis heute zehn Kantone noch nicht beigetreten sind.

Mit der vorliegenden Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes wurde ein indirekter Gegenentwurf geschaffen. Ihre WBK hatte dafür eine Subkommission eingesetzt. Ziel muss sein, dass alle, die das Potenzial dazu haben, ein Studium absolvieren können, und zwar unabhängig vom Portemonnaie der Eltern oder von den Mitteln des Wohnkantons. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass seit der Bologna-Reform ein Arbeiten neben dem Studium schwieriger und an den ETH kaum mehr möglich ist. Ebenso hat der Bildungsbericht aufgezeigt, dass ein Studium teuer ist, sich finanziell schlechtergestellte Menschen gegen ein Studium entscheiden oder aber eine studienbegleitende Erwerbstätigkeit ausüben, was oft die Studiendauer verlängert und das Risiko eines Studienabbruchs vergrössert.

Wir haben nun noch eine Differenz zum Ständerat. Die Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt Ihnen, sie aufrechtzuerhalten. Sie besteht darin, dass unser Rat Artikel 15 des Stipendienkonkordates ins Gesetz aufnehmen will. Dort werden nämlich die minimalen Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge bei 16 000 Franken festgelegt, und das ist ja wahrscheinlich ein wichtiger Punkt, wenn nicht der wichtigste Punkt des Konkordates. Ohne minimale Harmonisierung ist der Gegenvorschlag in den Augen der Mehrheit eher lau, auch wenn das Gesetz durch die Totalrevision grundsätzlich aufgewertet wurde.

Die Minderheit ist der Meinung, dass der Bund grundsätzlich keine Kompetenz zur materiellen Harmonisierung hat. Es ist auch so - der Herr Bundesrat hat es gesagt -, dass sieben der zehn Kantone, die dem Stipendienkonkordat nicht oder noch nicht beigetreten sind, ihr Anrecht auf Bundesbeiträge verlieren würden.

Ihre Kommission beantragt Ihnen - auch um etwas für die Studierenden und für die Chancengerechtigkeit zu tun - mit einem Verhältnis von 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen Festhalten und somit die Differenz zum Ständerat nicht auszuräumen.