Heberlein Trix · Nationalrat · 2001-12-13
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Herr Zäch hat seinen letzten Minderheitsantrag zurückgezogen, vielleicht wird er auch diesen wieder zurückziehen. Wir jedenfalls lehnen den Minderheitsantrag Zäch ab. Er hat seinen Ursprung in der sehr gut verständlichen Situation gehbehinderter Menschen, für welche die baulichen Einrichtungen in den Schulen und Gebäuden nicht gegeben sind. Bei Sinnesbehinderungen aber kann gerade dieser Minderheitsantrag zu grösseren Problemen und allenfalls gar zu Benachteiligungen der Behinderten führen. Die Versicherten haben bekanntlich Anspruch auf individuelle Hilfe, auf Hilfsmittel, die an sie angepasst sind - so gerade auch die Kinder. Das Versicherungsverhältnis besteht zwischen den behinderten Kindern oder Erwachsenen und der Versicherung, nicht aber zwischen Kantonen, Gemeinden, Schulen oder weiteren so genannten Berechtigten [PAGE 1936] und der Versicherung; diese sind eben nicht in der Invalidenversicherung eingeschlossen, sie begründen keine Ansprüche in diese Richtung. Die Kantone und die Gemeinden haben selber dafür zu sorgen, dass nicht bauliche Hindernisse den geregelten Schulbesuch behindern.
Spätestens mit dem Behindertengleichstellungsgesetz soll ja auch denjenigen Kantonen und Gemeinden, die das noch nicht erkannt haben, dazu verholfen werden, dass sie sich in dieser Hinsicht stärker engagieren. Wir können mit diesem Gesetz aber nicht die Kantone zu einer Zusammenarbeit, zu einer quasi verordneten Kompetenzaufgabe, zwingen. Einige Kantone sind auch bereits sehr weit in dieser Richtung fortgeschritten. Wenn wir sie zu einer Harmonisierung verpflichten würden, könnte das für sie auch einen Rückschritt bedeuten. Andere Kantone oder Gemeinden haben - dies ist ebenfalls zuzugeben - baulich praktisch noch nichts investiert.
Ist die im Minderheitsantrag Zäch formulierte Unterstützung finanzieller oder lediglich beratender Art? Jedenfalls wurde über die Kostenfolge in keiner Art und Weise gesprochen. Angesichts dieser unklaren Regelung und der fehlenden Bundeskompetenzen ersuche ich Sie, den Minderheitsantrag Zäch abzulehnen.
Wie erwähnt: Die Beratung des Behindertengleichstellungsgesetzes steht an, der Ständerat hat dieses bereits behandelt. Dort erhalten wir auch die notwendigen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen, damit wir dafür sorgen können, dass die Kantone und Gemeinden, die das noch nicht getan haben, tätig werden müssen.