Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2014-12-01
Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-01
Wortprotokoll
Die Kommissionsminderheit ersucht Sie, diese von der Kommissionsmehrheit und vom Bundesrat unterstützte Motion abzulehnen. Die Gründe sind folgende:
1. Es gibt kein Mandat von der Uno zu einem Kunsthandelsboykott gegen Syrien; dies im Gegensatz zu Irak, wo seinerzeit ein entsprechender Beschluss des Uno-Sicherheitsrates vorlag. Auch damals war die Schweiz Musterschülerin und handelte sofort. Hier kann sie sich aber nicht aufs internationale Recht stützen; es gibt keine völkerrechtliche Rechtfertigung für diese Boykottmassnahme - und das ist es eben letztlich.
2. Die Schweiz ist laut Verfassungsrecht nach wie vor ein neutraler Staat. Dieser Boykott, dieses Handelsverbot, trifft zweifellos auch den legalen Kunsthandel mit Syrien. Wir gebrauchen hier den Boykott, die Hungerwaffe, stossen einen Handelspartner vor den Kopf, denn es wird zweifellos auch der legale Kunsthandel in Mitleidenschaft gezogen.
3. Wir legiferieren hier vollständig am gesunden Menschenverstand vorbei. Niemand kann ausschliessen, dass irgendwo Raubgrabungen stattfanden. Aber wer hat sie begangen? Wahrscheinlich keine raffgierigen westlichen Sammlermillionäre, sondern die geplagte, geschundene und hungernde Bevölkerung, die sich mit dem Erlös von ausgegrabenen Kunstobjekten etwas zu essen beschaffen und überleben wollte. Was man ausgraben wollte, ist längst ausgegraben. Die Löcher von illegalen Grabungen sind ja auf Satellitenbildern zu sehen. Wir kommen jetzt wie die alte Fasnacht; alles ist längst verkauft. Und niemand kann nachweisen, dass es bei uns geschah. Wir hatten in der Kommission einen Vertreter der Zollorgane eingeladen. Er sagte, sie hätten keinen einzigen Hinweis auf entsprechende Probleme. Hören wir auf, ständig Präventivgesetze zu erlassen, wie dieses Gesetz zweifellos eines darstellt - ein Gesetz, um einem allfällig möglichen Missstand vorzubeugen, bevor er überhaupt eingetreten ist.
4. Wir haben heute schon das schärfste Kulturgütertransfergesetz der Welt, auch das eine Frucht des Departementes Dreifuss und dieses Parlamentes. Ich kann Ihnen sagen, man hat mit diesem Gesetz den einst blühenden Kunsthandel, vor allem mit Antiken, in der Schweiz nachhaltig geschädigt, man kann fast sagen zerstört. Es ging da um sehr, sehr viele Arbeitsplätze, die verlorengingen. Sie gingen einfach von Basel nach Paris, London oder New York. Dieser Übergriff auf die wirtschaftliche Privatsphäre, den das Gesetz erlaubt - man kann nämlich jederzeit in die Geschäftsräume und Lager eintreten, die Bundesbeamten haben hier eine entsprechende Ermächtigung -, ist aber nicht der einzige.
5. Was wir hier ständig an neuen Gesetzen erfinden, ist nämlich ein Angriff auf das Verfassungsrecht der Handels- und Gewerbefreiheit. Der Kunsthandel hat hier offenbar keine Interessenvertreter, ich bin auch keiner. Aber es geht hier um Grundsätzliches, es geht darum, ob wir eine gesamte Wirtschaftsbranche mitsamt den Privatsammlern unter Generalverdacht stellen wollen.
Ich ersuche zumindest die bürgerliche Ratsseite, hier bei den Grundsätzen zu bleiben und diese Motion abzulehnen.