Riklin Kathy · Nationalrat · 2014-12-01
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-01
Wortprotokoll
Der illegale Kunsthandel bringt, ähnlich dem illegalen Waffen- oder Drogenhandel, die grössten Gewinnspannen für das organisierte Verbrechen.
Am 31. Oktober hat sich die WBK über die Problematik des Raubes von und des Handels mit Kulturgütern aus den Krisengebieten Syrien und Irak informieren lassen. Sie hat dazu Vertreter des BAK, der Eidgenössischen Zollverwaltung und des Seco angehört. Die WBK kam klar zum Schluss, dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Die Schweiz ist der sechstgrösste Kunsthandelsplatz. Daher kann unser Land in dieser Sache nicht untätig bleiben. Der illegale Handel läuft nicht nur über den legalen Kunsthandel - dieser ist heute vorsichtiger geworden -, sondern meist hinter verschlossenen Türen ab.
Seit dem 1. Januar 2005 ist das Kulturgütertransfergesetz in Kraft. Das Gesetz kennt zwei Stufen: den einfachen Schutz nach Artikel 24 mit Strafen und den starken Schutz gemäss den Artikeln 7 und 8. In Artikel 7 geht es um Staatsverträge, die der Bundesrat abschliessen kann. Das ist mit Ländern wie Syrien nicht möglich. Deshalb ermöglicht Artikel 8 dem Bundesrat, in Notsituationen rasch zu handeln. Diese Massnahmen sind befristet.
Die Europäische Union hat bereits im Dezember 2013 ihre Sanktionen gegenüber Syrien unter anderem mit einem Handelsverbot für Kulturgüter aus Syrien ergänzt, falls Grund zur Annahme besteht, dass die Güter ohne Einwilligung ihrer Eigentümer oder unter Verletzung von syrischem Recht oder Völkerrecht aus Syrien entfernt wurden.
Nach intensiver Beratung und nach Konsultation des Fachexperten und ehemaligen BAK-Juristen Andrea Raschèr fordert die WBK in ihrer Motion folgende drei Massnahmen: erstens die Verhängung eines Importverbots gestützt auf Artikel 8 des Kulturgütertransfergesetzes, zweitens den Erlass eines Handelsverbots gestützt auf das Embargogesetz und drittens die Schaffung eines Bergungsortes gestützt auf das neue Kulturgüterschutzgesetz. Ihre WBK will damit eine klare "Weisskulturgüterstrategie".
Die Erfüllung des zweiten und dritten Anliegens der Motion wird vom Bundesrat zugesichert. Um zu verhindern, dass die Schweiz zu einer Drehscheibe für den Handel mit gestohlenen Kulturgütern aus Syrien wird, soll die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien vom 8. Juni 2012 angepasst werden. Auch ein Bergungsort zur vorübergehenden treuhänderischen Aufbewahrung im Sinne eines Safe Haven gemäss Artikel 12 Absatz 2 des am 1. Januar 2015 in Kraft tretenden revidierten Kulturgüterschutzgesetzes soll innert nützlicher Frist bereit sein. Vielen Dank dem VBS für das rasche Handeln seiner Fachleute im Kulturgüterschutz.
Die WBK stellt aber fest, dass der Bundesrat zur Erfüllung des ersten Anliegens der Motion, der Verabschiedung eines Importverbots gemäss Artikel 8 des Kulturgütertransfergesetzes (KGTG), weder eine Umsetzung in Aussicht stellt noch in seiner Stellungnahme darauf eingeht. Dabei ist seit 2011 allgemein bekannt, dass Kulturgüter in Syrien nicht nur zerstört, sondern auch ausser Landes geschafft werden, um den Terrorismus zu finanzieren. Auch ist Fachleuten seit 2009 bekannt, dass Kulturgüter aus Irak nach Syrien verschoben werden, um anschliessend in den illegalen Kunstmarkt eingeschleust zu werden. Der Bundesrat hat mit Artikel 8 KGTG die Möglichkeit, in Krisensituationen innert weniger Wochen ein Importverbot zu erlassen. Das Parlament überliess diese Kompetenz bewusst dem Bundesrat, damit rascher gehandelt werden kann. Dies ist seit 2005 möglich; damals verabschiedete das Parlament das KGTG. Warum hat der Bundesrat in seiner Antwort nicht einmal Stellung in Bezug auf Artikel 8 genommen?
Fazit: Bei der Umsetzung von Artikel 8 KGTG besteht noch Handlungsbedarf. Die WBK hat der Motion mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Wir wollen wie gesagt eine "Weisskulturgüterstrategie" nach dem Modell der Weissgeldstrategie. Die Minderheit mit Vertretern aus SVP und FDP befürchtet mehr Bürokratie und eine Verlagerung des Kunsthandels.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit unserer Kommission, die Motion anzunehmen.