Suter Marc F. · Nationalrat · 2000-03-08
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission findet, dass der Zweckartikel, wie er vom Bundesrat umschrieben ist, zu kurz greift und nicht genügt. Es fehlen darin wichtige Ziele und Rahmenbedingungen, namentlich auch für den Vollzug dieses Gesetzes. Die Mehrheit der Kommission hat hier im Wesentlichen auf die Vorarbeiten der Expertenkommission unter Professor Paul Richli abgestellt, die ja wohl nicht im luftleeren Raum zu ihren Anträgen gekommen ist. Wir haben also mit der Übernahme dieser Vorschläge der Expertenkommission die Lücke geschlossen. Damit wird im Zweckartikel - dieser ist für das Gesetz ja prägend - klar gesagt, was wir wollen: Wir wollen eine zweckentsprechende, massvolle Verwendung der in Verkehr gebrachten Heilmittel, eine sichere und geordnete Versorgung mit Heilmitteln, einschliesslich der dafür nötigen fachlichen Information und Beratung, und zwar im ganzen Land. Damit sind natürlich die Apotheken angesprochen. Wir wollen eine leistungsfähige, unabhängige schweizerische Heilmittelkontrolle. Auch sie steht weltweit im Wettbewerb, und wir wollen diese Wertschöpfung, die im Zusammenhang mit der Arbeit des Heilmittelinstitutes erbracht wird, in unserem Land behalten. Wir wollen, das ist ganz klar, günstige Rahmenbedingungen für die Forschung und Entwicklung von Heilmitteln. Darauf komme ich noch kurz zurück. Wir möchten aber auch gleiche Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für alle miteinander im Wettbewerb stehenden Marktpartner.
Verschiedene Voten veranlassen mich, Stellung zu nehmen und noch einmal aufzuzeigen, welches der Stellenwert der Pharmaindustrie in unserem Land ist; es ist schon in der Eintretensdebatte gesagt worden. Hier nur ganz kurz: Der Schweizer Markt macht für unsere Pharmaindustrie nur ganz wenig aus, nämlich nur 2 Prozent, der Rest wird exportiert. Zwei Drittel der Arzneimittel, die heute in der Schweiz konsumiert werden, sind importiert, ein Drittel wird in der Schweiz hergestellt. Wenn Sie mit dem Ausland vergleichen, wird unschwer erkennbar, wie wichtig es ist, gute Rahmenbedingungen zu schaffen und zu erhalten. Nehmen Sie das Beispiel der Bundesrepublik Deutschland, die früher im ganzen Bereich der Arzneimittel "erste Liga" war. Heute hat sie wegen schlechter Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, an Bedeutung verloren. Korrekturen sind zwar eingeleitet worden, aber das sind langfristige Prozesse. Sie können Marktanteile, die "weggeschwommen" sind, nicht einfach so zurückgewinnen, das ist nicht möglich. Fehler, die hier gemacht werden, sind schwer korrigierbar.
Die Mehrheit Ihrer Kommission gibt ein klares Bekenntnis zum Forschungsplatz Schweiz ab und findet es ganz entscheidend, dass wir diesen Spitzenplatz auch in Zukunft halten können. Wir sind heute an der Weltspitze mit dabei. Das hat Konsequenzen für unsere Forschung, für unsere Zukunft, für unsere Arbeitsplätze usw. Wir müssen in unserem Heilmittelgesetz klar zum Ausdruck bringen, dass wir diese Spitzenposition, die die Schweiz einnimmt, behalten wollen.
Noch ein Wort zu den Anträgen Ménétrey-Savary: Sie können das Heilmittelgesetz auch nicht überladen. Die Prävention ist heute in erster Linie Aufgabe der Kantone. Bestrebungen sind im Gange, möglicherweise ein Präventionsgesetz auf Bundesebene zu schaffen. Im Betäubungsmittelgesetz gibt es diesen Zielgedanken - dieses Gesetz werden wir ohnehin revidieren. Dies können Sie jetzt aber nicht alles auch gerade noch in das Heilmittelgesetz packen. Dazu fehlen übrigens auch die Ausführungsbestimmungen im Gesetz selber. Der Zweck, den Sie hier vorschlagen, würde also im Gesetz in der Folge gar nicht aufgenommen.
Wenn Sie die Nebenwirkungen ansprechen, Frau Ménétrey, dann gibt es da immerhin ein Problem. Die Vermeidung von Nebenfolgen führt dazu, dass die Entwicklung eines Medikamentes heute enorm viel kostet, weil eben auch klinische Versuche usw. gemacht werden müssen, damit die Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.
Es gibt immer noch Nebenwirkungen; ich glaube aber, dass die schweizerische Pharmaindustrie so erfolgreich ist, weil es ihr eben gerade gelingt, die Nebenwirkungen auf einem sehr tiefen Stand zu halten. Unsere Heilmittel sind eben sicher, auch wenn es keine absolute Sicherheit gibt. Dies wird durch unsere Heilmittelkontrolle auf einem Weltniveau - dies muss man sagen - gewährleistet.
Auch in Bezug auf das Problem der Haftung hat die Kommission, wie Frau Goll es zu Recht hervorgehoben hat, mit 21 zu 1 Stimmen in Artikel 80a klare und weit reichende Haftungsbestimmungen verankert. Auch eine strenge Haftung bewirkt natürlich, dass Schäden bzw. Sicherheitsrisiken reduziert werden. Wir sind zusammenfassend der Meinung, dass wir Ihren Bedenken - so weit man sie in diesem Gesetz berücksichtigen kann - durchaus Rechnung getragen haben.
Zum Schluss noch ein Wort zur Hochpreisinsel Schweiz; auch dieses Phänomen ist angesprochen worden. Dieses Argument ist ebenfalls etwas zu relativieren - wenn es auch stimmt, dass es Ausreisser nach oben gibt, Medikamente, die in der Schweiz zu teuer sind. Da aber wurden Korrekturen bereits eingeleitet. Bei den Preisen ab Fabrik sind die Unterschiede sodann schon sehr viel geringer; besonders gibt es bei neu entwickelten Medikamenten, die auf den Markt kommen, im europäischen Quervergleich praktisch keine Preisunterschiede. Da sind die Preise ab Fabrik in der Schweiz nicht mehr viel höher als im Ausland. Das Problem besteht also vor allem im Bereich der gängigen, älteren Medikamente. Da wird man - dies tun wir ja auch - in der sozialen Krankenversicherung die nötigen Korrekturen vornehmen.
[PAGE 82] Dies sind unsere Auffassungen zum Zweckartikel, der bei der Anwendung des Gesetzes einen grossen Stellenwert haben wird. Wir sind der Meinung, dass wir mit unserer Formulierung alle Elemente, die von Bedeutung sind, im Zweckartikel verankert haben.