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Grossen Jürg · Nationalrat · 2014-12-02

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2014-12-02

Wortprotokoll

In diesem Block beraten wir die umstrittene Höhe der KEV und legen fest, welche Stromproduktionsanlagen künftig wie stark unterstützt werden. Es geht dabei auch um die Weiterführung der bisherigen Entscheide aus der Vorlage 12.400 mit Einmalvergütungen für Fotovoltaikanlagen und neu auch für Erweiterungen bei der Wasserkraft. Die Mehrheit der Kommission schlägt hier wie der Bundesrat einen maximalen Zuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde vor, um den Zubau von erneuerbaren Energien auch weiterhin finanziell zu unterstützen.

Ich komme zu den einzelnen Artikeln:

Zu Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe a: Wir Grünliberalen begrüssen die vorgeschlagene Lösung der Mehrheit, welche die Obergrenze von 30 Kilowatt für die Investitionsbeiträge ganz aufheben will. Diese Lösung entlastet den KEV-Topf, ohne dass daraus Nachteile entstehen.

Zu Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b: Hier unterstützen wir die Minderheit I (Fässler Daniel), welche die Untergrenze der zu fördernden Erweiterungen und Erneuerungen von bestehenden Wasserkraftanlagen auf 300 Kilowatt anstelle von 1 Megawatt festlegen will. Damit können zahlreiche sinnvolle Wasserkraftprojekte an Stellen erneuert oder erweitert werden, welche sich in bisher bereits beeinträchtigten Gewässern befinden. Gerade bei diesen Projekten kann damit eine Win-win-Situation erzielt werden, bei der sowohl der Naturschutz als auch die Energiegewinnung stark profitieren.

Zu Artikel 29: Hier unterstützen die Grünliberalen die Mehrheit, welche die maximale Höhe der Einmalvergütung weiterhin bei 30 Prozent belassen und nicht senken will.

Zu den Artikeln 30 und 31: Hier folgen wir ebenfalls der Mehrheit der Kommission, um die Investitionsbeiträge bei Wasserkraftanlagen bis 10 Megawatt bei höchstens 60 Prozent, bei Anlagen von über 10 Megawatt bei höchstens 40 Prozent und bei Biomasseanlagen bei höchstens 25 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten festzulegen.

Zu Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe f: Hier unterstützen wir die Minderheit Nussbaumer, welche zwar bei Projekten, die eine anderweitige Finanzhilfe erhalten, einer Kürzung der Investitionsbeiträge zustimmt, jedoch davon absehen will, bei Projekten mit Einmalvergütung ebenfalls zu kürzen.

Zu Artikel 34: Hier geht es um die wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienzmassnahmen. Während die Minderheiten I und II nur eine Kann-Formulierung oder gar eine Streichung dieser Massnahmen fordern, halten wir Grünliberalen die wettbewerbliche Ausschreibung für ein sinnvolles und nützliches Instrument, um eine effizientere Nutzung der hochwertigsten Energieform, der Elektrizität, zu fördern. Deshalb unterstützen wir hier die Mehrheit.

Die Kernbestimmung dieses Blocks ist jedoch wie gesagt Artikel 37 Absatz 3. Dort wird der Netzzuschlag neu auf maximal 2,3 Rappen pro Kilowattstunde festgelegt. Diese vom Bundesrat und von der Kommission vorgeschlagene Erhöhung ist zwingend, damit das ganze KEV-System überhaupt weiterhin funktionieren kann und damit bei den erneuerbaren Energien tatsächlich weiterhin zugebaut wird. Der Deckel bleibt dabei bestehen, das Maximum wird aber erhöht. Eine zusätzliche Erhöhung für die Wasserkraft ist aus grünliberaler Sicht nicht nötig. Der Antrag der Minderheit, welche die bisherige Obergrenze von 1,5 Rappen beibehalten will, käme nahezu einem Grounding beim Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energien gleich. Die Bremser der Energiewende aus der FDP und SVP schaffen sich damit wohl zusätzliche Argumente, um neue Kernkraftwerke zu bauen, und zementieren damit auf Jahrzehnte hinaus unsere mit 80 Prozent hohe Auslandabhängigkeit in Sachen Energie.

Bei Artikel 40 will eine Minderheit den Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung bei 5 statt wie bisher bei 10 Prozent festlegen, um stromintensive Endkunden vom Netzzuschlag zu befreien. Wir Grünliberalen halten das für unnötig; wir unterstützen hier die Lösung des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission.

Bei den Artikeln 41 und 42 geht es um die Zielvereinbarungen und die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Endverbrauchern der Netzzuschlag zurückerstattet wird. Wir unterstützen hier die Mehrheit der Kommission. Wir sind der Meinung, dass die Rückerstattung mit der Verpflichtung verknüpft werden muss, die Energieeffizienz zu steigern.

Schliesslich zum Einzelantrag von Siebenthal zu Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe c: Wir unterstützen diesen Antrag aus Überzeugung.

Zusammengefasst folgen wir Grünliberalen in diesem Block - mit den zwei erwähnten Ausnahmen bei den Anträgen der Minderheiten Fässler Daniel und Nussbaumer - jeweils der Mehrheit der Kommission.